< 3 Mose 15 >

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:
Und der Herr sprach zu Moses und Aaron also:
2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein.
"Redet mit den Söhnen Israels und sprecht zu ihnen: Wer einen Fluß an seinem Fleische hat, dessen Ausfluß ist unrein.
3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein.
Dies ist eine Unreinheit durch seinen Fluß: Mag sein Fleisch seinen Fluß ausscheiden oder mag sein Fleisch so verstopft sein, daß nichts fließt, bei ihm ist es Unreinheit.
4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein;
Das ganze Lager, auf dem der Flüssige liegt, ist unrein, ebenso alles Gerät, auf dem er sitzt.
5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend;
Wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen, dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Wer sich auf das Gerät setzt, auf dem der Flüssige saß, soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Wer das Fleisch des Flüssigen berührt, soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Speit der Flüssige auf den Reinen, so wasche dieser seine Kleider und bade sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein;
Alles Reitzeug, auf dem der Flüssige reitet, ist unrein.
10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Wer etwas, was unter ihm war, anrührt, bleibt bis zum Abend unrein. Wer es fortträgt, soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Wen der Flüssige mit ungewaschenen Händen berührt, der wasche seine Kleider und bade sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen.
Ein Tongefäß, das der Flüssige berührt, werde zerbrochen und alles Holzgerät mit Wasser abgespült!
13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein.
Wird der Flüssige rein von seinem Fluß, dann zähle er von seinem Reinwerden sieben Tage! Dann wasche er seine Kleider und bade sein Fleisch in frischem Wasser! Dann ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben.
Am achten Tage soll er zwei Turtel- oder junge Tauben nehmen; dann komme er an des Festgezeltes Pforte vor den Herrn und gebe sie dem Priester!
15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses.
Der Priester richte sie her, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer! So schaffe ihm der Priester wegen seines Flusses Sühne vor dem Herrn!
16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Entgeht einem Mann der Same, so bade er seinen ganzen Leib! Er bleibt bis zum Abend unrein!
17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend.
Und jedes Tuch und jedes Lederzeug, an die Samen kommt, werde gewaschen! Bis zum Abend bleibt es unrein.
18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Und schläft jemand bei einem Weibe, daß Samenfluß erfolgt, so müssen sie sich baden und sind bis zum Abend unrein.
19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend.
Wird ein Weib durch seines Leibes Blutfluß flüssig, so haftet sieben Tage an ihr die Unreinheit. Wer sie berührt, wird bis zum Abend unrein.
20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt.
Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.
21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend.
Wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Wer irgendein Gerät berührt, auf dem sie saß, der soll seine Kleider waschen; dann bade er sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend.
Wer auf dem Lager oder dem Gerät, auf dem sie saß, etwas berührt, wird bis zum Abend unrein.
24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein.
Wenn einer bei ihr liegt, kommt er in ihre Unreinheit und bleibt sieben Tage unrein. Das ganze Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein.
Fließt eines Weibes Blutfluß viele Tage außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinheit, oder wenn sie über ihre Unreinheit hinaus noch flüssig bleibt, so gelten alle Tage des Flusses ihrer Unreinheit als Tage ihrer Unreinheit. Sie ist unrein.
26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer [monatlichen] Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer [monatlichen] Unreinigkeit.
Das ganze Lager, auf dem sie alle Tage ihres Flusses sitzt, gelte ihr wie das Lager ihrer gewöhnlichen Unreinheit, und alles Gerät, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie bei ihrer gewöhnlichen Unreinheit.
27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
Und unrein wird jeder, der diese Dinge berührt. Er wasche seine Kleider und bade sich! Er bleibt bis zum Abend unrein.
28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein.
Ist sie aber von ihrem Flusse rein geworden, so zähle sie noch sieben Tage! Dann ist sie rein.
29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte.
Am achten Tage soll sie zwei Turtel- oder junge Tauben nehmen; dann bringe sie diese zum Priester an des Festgezeltes Pforte!
30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN.
Der Priester richte die eine als Sündopfer her, die andere als Brandopfer! Und so verschaffe der Priester ihr vor dem Herrn Sühne, des Flusses wegen, der sie unrein machte!
31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
Ihr sollt die Söhne Israels ob ihrer Unreinheit verwarnen, auf daß sie nicht durch ihre Unreinheit sterben, indem sie meine Wohnung in ihrer Mitte unrein machen!
32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird,
Das ist das Gesetz über den Flüssigen und den, dem der Same entgeht, wodurch er unrein wird,
33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.
und über die, die an ihrer Unreinigkeit leidet, und über den, der seinen Fluß hat, über Männer wie über Weiber, und über den, der bei einer Unreinen liegt.'"

< 3 Mose 15 >