< 3 Mose 13 >

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:
The Lord spak to Moyses and Aaron, and seide,
2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen.
A man in whos skyn and fleisch rysith dyuerse colour, ether whelke, ethir as `sum schynynge thing, that is, a wounde of lepre, he schal be brouyt to Aaron preest, ether to oon `who euer of hise sones;
3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären!
and whanne he seeth lepre in the skyn, and the heeris chaungide in to whijte colour, and that spice of lepre lowere than the tother skyn and fleisch, it is a wounde of lepre, and he schal be departid at the `doom of the preest.
4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen,
Sotheli if schynyng whijtnesse is in the skyn, nethir is lower than the tother fleisch, and the heeris ben of the formere colour, the preest schal close hym seuene daies;
5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen.
and schal biholde hym in the seuenthe dai, and sotheli if the lepre wexith not ferther, nethir passith the formere termes in the fleisch, eft the preest schal close hym ayen seuene other daies;
6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
and schal biholde in the seuenthe day, if the lepre is derkere, and wexith not in the fleisch, the preest schal clense hym, for it is a scabbe; and the man schal waische hise clothis, and he schal be clene.
7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen.
That if the lepre wexith eft, aftir that he is seyn of the preest, and is yoldun to clennesse, he schal be brouyt to the preest, and schal be demed of vnclennesse.
8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz.
If the wounde of lepre is in man, he schal be brouyt to the preest, and he schal se the man;
9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen;
and whanne whijt colour is in the fleisch, and chaungith the siyt of heeris, and thilke fleisch apperith quyk,
10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist,
it schal be demid eldest lepre, and growun to the skyn; therfor the preest schal defoule hym,
11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein.
and he schal not close eft, for it is of opyn vnclennesse.
12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann,
But if lepre rennynge about in the skyn `flourith out, and hilith al the fleisch, fro the heed til to the feet, what euer thing fallith vndur the siyt of iyen; the preest schal biholde hym,
13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein.
and schal deme `that he is holdun with clenneste lepre, for all the skyn is turned in to whijtnesse, and therfor the man schal be cleene.
14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein.
Sotheli whanne quyk fleisch apperith in hym,
15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz.
thanne he schal be defoulid bi the doom of the preest, and he schal be arettid among vncleene men; for quyk fleisch is vnclene, if it is spreynt with lepre.
16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen.
That if the fleisch is turned eft in to whijtnesse, and hilith al the man,
17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein.
the preest schal biholde hym, and schal deme, that he is cleene.
18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt,
Fleisch and skyn, in which a botche is bred,
19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen.
and is heelid, and `a step of wounde apperith whijt, ethir `sum deel reed, `in the place of the botche, the man schal be brouyt to the preest;
20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen.
and whanne the preest seeth the place of lepre lowere than the tother fleisch, and the heeris turned in to whijtnesse, the preest schal defoule hym; for the wounde of lepre is bred in the botche.
21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen.
That if the heer is of the former colour, and the signe of wounde is sumdeel derk, and is not lowere than the `nyy fleisch, the preest schal close the man seuene daies;
22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.
and sotheli, if it wexith, the preest schal deme the man of lepre;
23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.
forsothe if it stondith in his place, it is a signe of botche, and the man schal be cleene.
24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck;
Fleisch and skyn, which the fier hath brent, and is heelid, and hath a whijt ethir reed `signe of wounde,
25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.
the preest schal biholde it, and lo! if it is turned in to whijtnesse, and the place therof is lowere than the tothir skyn, the preest schal defoule the man, for a wounde of lepre is bred in the `signe of wounde.
26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen.
That if the colour of heeris is not chaungid, nether the wounde is lowere than the tother fleisch, and thilke spice of lepre is sumdeel derk, the preest schal close the man bi seuene daies;
27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.
and in the seuenthe dai he schal biholde; if the lepre wexith in the fleisch, the preest schal defoule the man;
28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals.
ellis if the whijtnesse stondith in his place, and is not cleer ynow, it is a wounde of brennyng, and therfor the man schal be clensid, for it is a signe of brennyng.
29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat,
A man ethir womman, in whos heed ether beerd lepre buriounneth, the preest schal se hem;
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart.
and if the place is lowere than the tothir fleisch, and the heer is whijt, `and is sotilere, `ether smallere, than it is wont, the preest schal defoule hem, for it is lepre of the heed, and of the beerd.
31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen.
Ellis if he seeth the place of wem euene with the nyy fleisch, and seeth the here blak, the preest schal close hem bi seuene daies, and schal se in the seuenthe dai;
32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut,
if the wem waxith not, and the heer is of his colour, and the place of wounde is euene with the tother fleisch,
33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen.
the man schal be schauun, without the place of wem, and he schal be closid eft bi seuene othere daies.
34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein.
If in the seuenthe day the wounde is seyn to haue stonde in his place, nether is lowere than the tother fleisch, the preest schal clense the man; and whanne his clothis ben waischun, he schal be cleene.
35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung,
Ellis if aftir the clensyng a spotte wexith eft in the skyn,
36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein.
the preest schal no more enquere, whether the heer is chaungid in to whijt colour, for apeertli he is vncleene.
37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären.
Sotheli if the spotte stondith, and the heeris ben blake, knowe the preest that the man is heelid, and tristili `pronounce he the man cleene.
38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen,
A man ethir a womman, in whos skyn whijtnesse apperith, the preest schal biholde hem;
39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein.
if he perseyueth, that whijtnesse `sum deel derk schyneth in the skyn, wite he, that it is no lepre, but a spotte of whijt colour, and that the man is cleene.
40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein.
A man of whos heed heeris fleten awei, is calu, and clene;
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein.
and if heeris fallen fro the forheed, he is ballid,
42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze.
and is cleene; ellis if in the ballidnesse bifore, ether in the ballidnesse bihynde, whijt ether reed colour is bred, and the preest seeth this,
43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist,
he schal condempne the man without doute of lepre, which is bred in the ballidnesse.
44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf.
Therfor whoeuer is defoulid with lepre, and is departid at the doom of the preest,
45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein!
he schal haue hise clothis vnsewid, bareheed, the mouth hilid with a cloth, he schal crye hym silf defoulid, and viyl;
46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben.
in al tyme in which he is lepre and vnclene, he schal dwelle aloone without the castels.
47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen;
A wollun cloth, ethir lynnun, that hath lepre in the warp,
48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird;
ethir oof, ethir certis a skyn, ether what euer thing is maad of skiyn,
49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen.
if it is corrupt with a whijt spotte, ethir reed, it schal be arettid lepre, and it schal be schewid to the preest;
50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen.
which schal close it biholden bi seuene daies.
51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und [der Gegenstand] ist unrein;
And eft he schal biholde in the seuenthe dai, and if he perseyueth, that it wexide, it schal be contynuel lepre; he schal deme the cloth defoulid, and al thing in which it is foundun;
52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.
and therfor the cloth schal be brent in flawmes.
53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk,
That if he seeth that the spotte wexide not, he schal comaunde,
54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen.
and thei schulen waische that thing wherynne the lepre is, and he schal close it ayen bi seuene othere daies;
55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite.
and whanne he seeth the formere face not turned ayen, netheles that nether the lepre wexede, he schal deme that thing vnclene, and he schal brenne it in fier, for lepre is sched in the ouer part of the cloth, ether thorouy al.
56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag.
Ellis if the `place of lepre is derkere, aftir that the cloth is waischun, he schal breke awey that place, and schal departe fro the hool.
57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen.
That if fleynge lepre and vnstidefast apperith ferthermore in these places, that weren vnwemmed bifore, it owith be brent in fier; if it ceessith,
58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein.
he schal waische the secounde tyme tho thingis that ben cleene, and tho schulen be cleene.
59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.
This is the lawe of lepre of cloth, wollun and lynnun, of warp and of oof, and of al purtenaunce of skiyn, hou it owith to be clensyd, ethir `to be defoulid.

< 3 Mose 13 >