< 3 Mose 13 >
1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:
And the Lord spoke to Moses and Aaron, saying:
2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen.
The man in whose skin or flesh shalt arise a different colour or a blister, or as it were something shining, that is, the stroke of the leprosy, shall be brought to Aaron the priest, or any one of his sons.
3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären!
And if he see the leprosy in his skin, and the hair turned white, and the place where the leprosy appears lower than the skin and the rest of the flesh: it is the stroke of the leprosy, and upon his judgment he shall be separated.
4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen,
But if there be a shining whiteness in the skin, and not lower than the other flesh, and the hair be of the former colour, the priest shall shut him up seven days.
5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen.
And the seventh day he shall look on him: and if the leprosy be grown no farther, and hath not spread itself in the skin, he shall shut him up again other seven days.
6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
And on the seventh day, he shall look on him: if the leprosy be somewhat obscure, and not spread in the skin, he shall declare him clean, because it is but a scab: and the man shall wash his clothes, and shall be clean.
7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen.
But if the leprosy grow again, after he was seen by the priest and restored to cleanness, he shall be brought to him,
8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz.
And shall be condemned of uncleanness.
9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen;
If the stroke of the leprosy be in a man, he shall be brought to the priest,
10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist,
And he shall view him. And when there shall be a white colour in the skin, and it shall have changed the look of the hair, and the living flesh itself shall appear:
11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein.
It shall be judged an inveterate leprosy, and grown into the skin. The priest therefore shall declare him unclean, and shall not shut him up, because he is evidently unclean.
12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann,
But if the leprosy spring out running about in the skin, and cover all the skin from the head to the feet, whatsoever falleth under the sight of the eyes,
13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein.
The priest shall view him, and shall judge that the leprosy which he has is very clean: because it is all turned into whiteness, and therefore the man shall be clean.
14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein.
But when the live flesh shall appear in him,
15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz.
Then by the judgment of the priest he shall be defiled, and shall be reckoned among the unclean: for live flesh, if it be spotted with leprosy, is unclean.
16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen.
And if again it be turned into whiteness, and cover all the man,
17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein.
The priest shall view him, and shall judge him to be clean.
18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt,
When also there has been an ulcer in the flesh and the skin, and it has been healed,
19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen.
And in the place of the ulcer, there appeareth a white scar, or somewhat red, the man shall be brought to the priest:
20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen.
And when he shall see the place of the leprosy lower than the other flesh, and the hair turned white, he shall declare him unclean, for the plague of leprosy is broken out in the ulcer.
21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen.
But if the hair be of the former colour, and the scar somewhat obscure, and be not lower than the flesh that is near it, he shall shut him up seven days.
22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.
And if it spread, he shall judge him to have the leprosy:
23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.
But if it stay in its place, it is but the scar of an ulcer, and the man shall be clean.
24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck;
The flesh also and skin that hath been burnt, and after it is healed hath a white or a red scar,
25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.
The priest shall view it, and if he see it turned white, and the place thereof is lower than the other skin: he shall declare him unclean, because the evil of leprosy is broken out in the scar.
26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen.
But if the colour of the hair be not changed, nor the blemish lower than the other flesh, and the appearance of the leprosy be somewhat obscure, he shall shut him up seven days,
27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.
And on the seventh day he shall view him: if the leprosy be grown farther in the skin, he shall declare him unclean.
28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals.
But if the whiteness stay in its place, and be not very clear, it is the sore of a burning, and therefore he shall be cleansed, because it is only the scar of a burning.
29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat,
If the leprosy break out in the head or the beard of a man or woman, the Priest shall see them,
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart.
And if the place be lower than the other flesh, and the hair yellow, and thinner than usual: he shall declare them unclean, because it is the leprosy of the head and the beard;
31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen.
But if he perceive the place of the spot is equal with the flesh that is near it, and the hair black: he shall shut him up seven days,
32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut,
And on the seventh day he shall look upon it. If the spot be not grown, and the hair keep its colour, and the place of the blemish be even with the other flesh:
33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen.
The man shall be shaven all but the place of the spot, and he shall be shut up other seven days:
34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein.
If on the seventh day the evil seem to have stayed in its place, and not lower than the other flesh, he shall cleanse him, and his clothes being washed he shall be clean.
35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung,
But if after his cleansing the spot spread again in the skin,
36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein.
He shall seek no more whether the hair be turned yellow, because he is evidently unclean.
37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären.
But if the spot be stayed, and the hair be black, let him know that the man is healed, and let him confidently pronounce him clean.
38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen,
If a whiteness appear in the skin of a man or a woman,
39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein.
The priest shall view them. If he find that a darkish whiteness shineth in the skin, let him know that it is not the leprosy, but a white blemish, and that the man is clean.
40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein.
The man whose hair falleth off from his head, he is bald and clean:
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein.
And if the hair fall from his forehead, he is bald before and clean.
42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze.
But if in the bald head or in the bald forehead there be risen a white or reddish colour,
43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist,
And the priest perceive this, he shall condemn him undoubtedly of leprosy which is risen in the bald part.
44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf.
Now whosoever shall be defiled with the leprosy, and is separated by the judgment of the priest,
45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein!
Shall have his clothes hanging loose, his head bare, his mouth covered with a cloth, and he shall cry out that he is defiled and unclean.
46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben.
All the time that he is a leper and unclean, he shall dwell alone without the camp.
47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen;
A woollen or linen garment that shall have the leprosy
48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird;
In the warp, and the woof, or a skin. or whatsoever is made of a skin,
49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen.
If it be infected with a white or red spot, it shall be accounted the leprosy, and shall be shewn to the priest.
50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen.
And he shall look upon it and shall shut it up seven days:
51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und [der Gegenstand] ist unrein;
And on the seventh day when he looketh on it again, if he find that it if grown, it is a Axed leprosy: he shall judge the garment unclean, and every thing wherein it shall be found:
52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.
And therefore it shall be burnt with fire.
53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk,
But if he see that it is not grown,
54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen.
He shall give orders, and they shall wash that part wherein the leprosy is, and he shall shut it up other seven days.
55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite.
And when he shall see that the former colour is not returned, nor yet the leprosy spread, he shall judge it unclean, and shall burn it with fire, for the leprosy has taken hold of the outside of the garment, or through the whole.
56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag.
But if the place of the leprosy be somewhat dark, after the garment is washed, he shall tear it off, and divide it from that which is sound.
57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen.
And if after this there appear in those places that before were without spot, a flying and wandering leprosy: it must be burnt with fire.
58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein.
If it cease, he shall wash with water the parts that are pure, the second time, and they shall be clean.
59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.
This is the law touching the leprosy of any woollen or linen garment, either in the warp or woof, or any thing of skins, how it ought to be cleansed, or pronounced unclean.