< 3 Mose 11 >

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach zu ihnen:
Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
2 Redet mit den Kindern Israel und sprechet: Das sind die Tiere, die ihr von allem Vieh auf Erden essen dürft:
»Teilt den Israeliten folgende Verordnung mit: Dies sind die Tiere, die ihr von allen Vierfüßlern auf der Erde essen dürft:
3 Alle Vielhufer, die ganz gespaltene Klauen haben und wiederkäuen, dürft ihr essen.
Alles, was unter den Vierfüßlern gespaltene Klauen hat, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, und was zugleich wiederkäut, das dürft ihr essen.
4 Aber von den Wiederkäuern und Vielhufern sollt ihr die folgenden nicht essen: das Kamel; denn obschon es wiederkäut, hat es doch keine gespaltenen Klauen; darum soll es euch unrein sein.
Nur folgende Tiere dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, die gespaltene Klauen haben, nicht essen: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen: als unrein soll es euch gelten; –
5 Desgleichen der Klippdachs; denn obschon er wiederkäut, hat er doch keine gespaltenen Klauen; darum ist er euch unrein.
ferner den Klippdachs; denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen: als unrein soll er euch gelten; –
6 Auch der Hase, der zwar wiederkäut, aber er hat keine gespaltenen Klauen; darum ist er euch unrein.
ferner den Hasen; denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen: als unrein soll er euch gelten; –
7 Ferner das Schwein; es ist zwar ein Vielhufer mit durchgespaltenen Klauen, aber kein Wiederkäuer; darum ist es euch unrein.
ferner das Schwein; denn es hat zwar gespaltene Klauen und sogar ganz durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten.
8 Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, auch ihr Aas nicht anrühren, denn sie sind euch unrein.
Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihren toten Körper nicht berühren: als unrein sollen sie euch gelten.
9 Folgende [Tiere] dürft ihr essen von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in Bächen, dürft ihr essen.
Folgende Tiere dürft ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, in den Meeren und in den Flüssen, das dürft ihr essen;
10 Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, im Meer und in Bächen, unter allem [Getier], das sich in den Wassern regt, und von allem, was im Wasser lebt, das soll euch ein Greuel sein.
alles aber, was in den Meeren und Flüssen keine Flossen und Schuppen hat unter allen Geschöpfen, von denen das Wasser wimmelt, und unter allen lebenden Wesen, die sich im Wasser befinden, die sollen euch ein Greuel sein,
11 Ein Greuel sollen sie euch sein; von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen und vor ihrem Aas euch scheuen.
ja ein Greuel sollen sie euch sein: von ihrem Fleisch dürft ihr nichts genießen, und vor ihren toten Körpern sollt ihr einen Abscheu haben.
12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.
Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.
13 Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen; man soll sie nicht essen, weil sie ein Greuel sind: Den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler,
Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen, die nicht gegessen werden dürfen, sondern ein Greuel sind: den Adler, den Bartgeier, den Lämmergeier,
14 die Weihe und das Falkengeschlecht,
die Weihe, alle Falkenarten,
15 die ganze Rabenfamilie,
alle Arten der Raben,
16 den Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten;
den Strauß, die Schwalbe, die Möwe, alle Arten Habichte,
17 das Käuzchen, den Reiher, den Ibis,
das Käuzchen, den Sturzpelikan, den Uhu,
18 das Purpurhuhn, den Pelikan, den Schwan,
die Eule, den Pelikan, den Erdgeier,
19 den Storch, die verschiedenen Strandläufer, den Wiedehopf und die Fledermaus.
den Storch und alle Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Jedes geflügelte Insekt, das auf vier Füßen geht, soll euch ein Greuel sein.
Alle kleinen geflügelten Tiere [die auf vier Beinen gehen, ] sollen euch ein Greuel sein.
21 Doch dürft ihr von den geflügelten Insekten, welche auf vier Füßen gehen, diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, vermittelst deren sie über den Erdboden hüpfen können.
Nur diejenigen von allen geflügelten kleinen Tieren dürft ihr essen, die auf vier Beinen gehen und oberhalb ihrer vier Beine noch ein Paar Springbeine haben, um mit ihnen auf der Erde zu hüpfen.
22 Von diesen dürft ihr essen die verschiedenen Arten der Wanderheuschrecke, der Feldheuschrecke, der Laubheuschrecke und der Fangheuschrecke.
Von diesen dürft ihr die folgenden essen: alle Arten der Zugheuschrecke, alle Arten der Solhamheuschrecke, alle Arten der Hargolheuschrecke und alle Arten der Hagabheuschrecke.
23 Aber alle übrigen geflügelten Insekten mit vier Füßen sollen euch ein Greuel sein,
Aber alle übrigen geflügelten kleinen Tiere [die vier Beine haben, ] sollen euch ein Greuel sein.«
24 und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;
»Durch folgende Tiere also verunreinigt ihr euch – jeder, der ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,
25 wer aber eines ihrer Aase aufhebt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
und jeder, der etwas von ihrem toten Körper trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein –:
26 Jeder Vielhufer, der nicht zugleich durchgespaltene Klauen hat und wiederkäut, soll euch unrein sein; wer ihn anrührt, wird unrein.
ihr werdet also unrein durch alle Tiere, die zwar gespaltene, aber nicht ganz durchgespaltene Klauen haben und keine Wiederkäuer sind: sie sollen euch als unrein gelten; wer sie berührt, wird dadurch unrein.
27 Auch alles, was auf seinen Tatzen geht unter den Vierfüßlern, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend;
Auch alle vierfüßigen Tiere, die auf Tatzen gehen, sollen euch als unrein gelten; wer ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,
28 und wer ihr Aas aufhebt, der soll seine Keider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; unrein sollen sie euch sein.
und wer ihre toten Körper trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; sie sollen euch als unrein gelten.
29 Auch diese sollen euch unrein sein von den [Tieren], die auf der Erde kriechen: Das Wiesel, die Maus, die verschiedenen Eidechsenarten;
Weiter sollen folgende Tiere euch unter den kleinen Tieren, von denen die Erde wimmelt, als unrein gelten: das Wiesel, die Maus, alle Arten Eidechsen, nämlich
30 der Mauergeko, der Dornschwanz, der Schleuderschwanz, der Salamander und das Chamäleon.
der Mauergecko, der Dornschwanz, der Schleuderschwanz, der Salamander und das Chamäleon.
31 Diese sollen euch unrein sein unter allem, was da kriecht; wer sie anrührt, wenn sie tot sind, bleibt unrein bis zum Abend.
Diese sollen euch unter allen kleinen Tieren als unrein gelten; wer sie berührt, wenn sie tot sind, ist bis zum Abend unrein.
32 Auch wird alles unrein, worauf eins von diesen Tieren fällt, wenn es tot ist, sei es ein hölzernes Gefäß oder ein Kleid, ein Fell oder ein Sack; ein Gerät aber, damit man Arbeit verrichtet, soll man ins Wasser legen, und es soll unrein bleiben bis zum Abend; dann wird es rein.
Auch jeder Gegenstand, auf den eins von ihnen, wenn sie tot sind, gefallen ist, wird unrein: jedes Holzgerät oder Kleidungsstück oder Fell oder Sack, jedes Gerät, mit dem irgendeine Arbeit verrichtet wird, muß ins Wasser getan werden und ist bis zum Abend unrein; dann wird es wieder rein.
33 Fällt aber eines jener Tiere in ein irdenes Geschirr, so wird sein ganzer Inhalt unrein, und ihr müßt es zerbrechen.
Auch jedes irdene Geschirr, in das eins von ihnen hineinfällt, wird samt seinem ganzen Inhalt unrein, und ihr müßt es zerschlagen.
34 Kommt von dem Wasser an irgendeine Speise, die man essen will, so wird sie unrein, desgleichen jedes Getränk, das man aus einem solchen Gefäß trinken würde.
Jede Speise, die gegessen zu werden pflegt und an die solches Wasser kommt, wird unrein; und jede Flüssigkeit, die man zu trinken pflegt, wird in jedem (derartigen) Gefäß unrein.
35 Alles wird unrein, worauf ein solches Aas fällt; wäre es ein Backofen oder Kochherd, so müßte er eingerissen werden; denn er wäre unrein und müßte euch für unrein gelten.
Auch alles, worauf eins von solchen toten Tieren fällt, wird unrein; ein Backofen oder Kochherd muß eingerissen werden: sie sind unrein und sollen euch als unrein gelten;
36 Nur ein Wassersammler, der von einer Quelle oder von einem Brunnen gespeist wird, bleibt rein; wer aber ein Aas anrührt, das hineinfällt, wird gleichwohl unrein.
nur Quellen und Zisternen, also Wasseransammlungen, bleiben rein; wer aber das hineingefallene tote Tier berührt, wird unrein.
37 Auch wenn von solchem Aas auf irgendwelche Sämereien fällt, die man aussäen will, so bleiben sie rein;
Wenn ferner eins von solchen toten Tieren auf irgendwelche Sämereien fällt, die gesät werden sollen, so bleiben diese rein;
38 wäre aber Wasser auf den Samen gegossen worden, und es fiele von solchem Aas darauf, so müßte er euch für unrein gelten.
wenn aber Wasser auf die Sämereien gegossen worden ist und dann eins von solchen toten Tieren darauffällt, so sollen sie euch als unrein gelten.
39 Stirbt ein Stück Vieh, das man sonst zu essen pflegt, so wird, wer sein Aas anrührt, unrein sein bis zum Abend;
Wenn ferner ein Stück von den Haustieren stirbt, deren Fleisch ihr essen dürft, so wird der, welcher das tote Tier berührt, bis zum Abend unrein;
40 wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
wer aber etwas von einem solchen toten Tiere genießt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; ebenso muß der, welcher solch ein totes Tier trägt, seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.«
41 Alles, was auf der Erde kriecht, soll euch ein Greuel sein und darf nicht gegessen werden.
»Alle kleinen Kriechtiere ferner, von denen die Erde wimmelt, sind ein Greuel: sie dürfen nicht gegessen werden.
42 Alles, was auf dem Bauche kriecht, samt allem, was auf vier und mehr Füßen geht von dem, was auf der Erde kriecht, das sollt ihr nicht essen, sondern es soll euch ein Greuel sein.
Alles, was auf dem Bauche kriecht, und alles, was sich auf vier Füßen bewegt, auch alle vielfüßigen Tiere, überhaupt alle kleinen Kriechtiere, die auf der Erde wimmeln, dürft ihr nicht essen, denn sie sind ein Greuel.«
43 Macht eure Seelen nicht verabscheuungswürdig durch irgendein kriechendes Tier und verunreinigt euch nicht an ihnen, daß ihr durch sie verunreinigt werdet!
»Macht euch nicht selbst zum Greuel durch irgendein kleines Kriechtier, und verunreinigt euch nicht durch sie, so daß ihr durch sie unrein werdet!
44 Denn ich, der HERR, bin euer Gott; darum sollt ihr euch heiligen und sollt heilig sein; denn ich bin heilig; und ihr sollt eure Seelen nicht verunreinigen mit allerlei Gewürm, das auf der Erde kriecht!
Denn ich bin der HERR, euer Gott. Heiligt euch also und seid heilig; denn ich bin heilig. Verunreinigt euch nicht selbst durch irgendein Gewürm, das auf der Erde kriecht!
45 Denn ich, der HERR, bin es, der euch aus Ägyptenland heraufgeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein; denn ich bin heilig!
Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägypten hergeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.«
46 Dies ist das Gesetz von Vieh und Vögeln und allen lebendigen Wesen, die sich im Wasser regen und von allem Lebendigen, was auf Erden kriecht,
Dies sind die Vorschriften in betreff der vierfüßigen Tiere, der Vögel und aller lebenden Wesen, die sich im Wasser regen, und all der Wesen, von denen die Erde wimmelt,
47 damit man unterscheide zwischen unrein und rein, zwischen dem, was man essen, und dem, was man nicht essen soll.
damit man einen Unterschied macht zwischen dem Unreinen und dem Reinen, zwischen den Tieren, die man essen darf, und denen, die nicht gegessen werden dürfen.

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