< Esra 7 >
1 Nach diesen Geschichten begab es sich unter der Regierung Artasastas, des Königs von Persien, daß Esra, der Sohn Serajas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Hilkias,
Nach diesen Begebenheiten nun unter der Regierung des Perserkönigs Arthasastha zog Esra, der Sohn Serajas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Hilkias,
2 des Sohnes Sallums, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Achitubs,
des Sohnes Sallums, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Ahitubs,
3 des Sohnes Amarjas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Merajots,
des Sohnes Amarjas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Merajoths,
4 des Sohnes Serahjas, des Sohnes Ussis, des Sohnes Buckis,
des Sohnes Serahjas, des Sohnes Ussis, des Sohnes Bukkis,
5 des Sohnes Abisuas, des Sohnes Pinehas, des Sohnes Eleasars, des Sohnes Aarons, des obersten Priesters,
des Sohnes Abisuas, des Sohnes des Pinehas, des Sohnes Eleasars, des Sohnes des Oberpriesters Aaron –
6 daß dieser Esra von Babel hinaufzog. Der war ein Schriftgelehrter, wohl bewandert im Gesetze Moses, welches der HERR, der Gott Israels, gegeben hatte. Und der König gab ihm alles, was er forderte, weil die Hand des HERRN, seines Gottes, über ihm war.
eben dieser Esra zog von Babylon herauf. Er war ein Schriftgelehrter, wohlbewandert im mosaischen Gesetz, das der HERR, der Gott Israels, gegeben hatte; und weil die gütige Hand des HERRN, seines Gottes, über ihm waltete, hatte der König ihm alles bewilligt, um was er gebeten hatte.
7 Und etliche von den Kindern Israel und von den Priestern und Leviten, von den Sängern und Torhütern und Tempeldienern zogen gen Jerusalem hinauf, im siebenten Jahre des Königs Artasasta.
So zog denn mit ihm ein Teil der Israeliten und der Priester, Leviten, Sänger, Torhüter und Tempelhörigen im siebten Regierungsjahre des Königs Arthasastha nach Jerusalem hinauf;
8 Und er kam im fünften Monat nach Jerusalem, im siebenten Jahre des Königs.
und er gelangte nach Jerusalem im fünften Monat dieses siebten Regierungsjahres des Königs.
9 Denn am ersten Tage des ersten Monats fand der Aufbruch von Babel statt: und am ersten Tage des fünften Monats kam er in Jerusalem an, weil die gute Hand seines Gottes über ihm war.
Auf den ersten Tag des ersten Monats nämlich hatte Esra den Aufbruch von Babylon festgesetzt, und am ersten Tage des fünften Monats kam er in Jerusalem an, weil die gütige Hand seines Gottes über ihm waltete;
10 Denn Esra hatte sein Herz darauf gerichtet, das Gesetz des HERRN zu erforschen und zu tun und in Israel Gesetz und Recht zu lehren.
denn Esra hatte sein Streben fest darauf gerichtet, das Gesetz des HERRN zu erforschen und durchzuführen und in Israel Satzung und Recht zu lehren.
11 Und dies ist die Abschrift des Briefes, den der König Artasasta dem Priester Esra, dem Schriftgelehrten, gab, der gelehrt war in den Worten der Gebote des HERRN und seiner Satzungen für Israel:
Folgendes ist nun die Abschrift des Schreibens, das der König Arthasastha dem schriftgelehrten Priester Esra, der ein Gelehrter in den Worten der Gebote des HERRN und seiner Satzungen für Israel war, mitgegeben hatte:
12 «Artasasta, der König der Könige, an Esra, den Priester, den Schriftgelehrten im Gesetze des Gottes des Himmels, ausgefertigt und so weiter.
»Arthasastha, der König der Könige, wünscht dem Priester Esra, der ein vollkommener Gelehrter im Gesetz des Himmelsgottes ist, Heil und so weiter.
13 Es ist von mir befohlen worden, daß, wer in meinem Reiche vom Volk Israel und seinen Priestern und Leviten willens ist, nach Jerusalem zu ziehen, mit dir ziehen solle.
Von mir ergeht hiermit der Befehl, daß ein jeder, der in meinem Reiche vom Volk Israel und von seinen Priestern und Leviten gewillt ist, nach Jerusalem zu ziehen, mit dir soll ziehen dürfen,
14 Weil du von dem König und seinen sieben Räten gesandt bist, eine Untersuchung über Juda und Jerusalem anzustellen, nach dem Gesetze deines Gottes, das in deiner Hand ist;
weil du ja doch vom Könige und seinen sieben Räten gesandt bist, um über die Verhältnisse in Juda und Jerusalem eine Untersuchung anzustellen auf Grund des Gesetzes deines Gottes, das du in deinen Händen hast,
15 und damit du das Silber und Gold hinbringest, welches der König und seine Räte freiwillig dem Gott Israels, dessen Wohnung zu Jerusalem ist, gespendet haben,
und um das Silber und Gold dorthin zu bringen, welches der König und seine Räte dem Gott Israels, dessen Wohnsitz in Jerusalem ist, als Weihgeschenk gespendet haben
16 dazu alles Silber und Gold, das du finden kannst in der ganzen Landschaft zu Babel, samt dem, was das Volk und die Priester freiwillig geben für das Haus ihres Gottes zu Jerusalem.
sowie alles Silber und Gold, welches du in der ganzen Landschaft Babylon erhalten wirst, mitsamt den Weihgeschenken des Volkes und der Priester, welche freiwillige Gaben für das Haus ihres Gottes in Jerusalem spenden werden.
17 Derhalben kaufe gewissenhaft aus diesem Gelde Stiere, Widder, Lämmer, samt den dazu gehörigen Speisopfern und Trankopfern, und opfere sie auf dem Altar bei dem Hause eures Gottes zu Jerusalem.
Dementsprechend sollst du für dieses Geld gewissenhaft Stiere, Widder und Lämmer nebst den zugehörigen Speisopfern und den erforderlichen Trankopfern kaufen und sollst sie auf dem Altar eures Gotteshauses in Jerusalem darbringen.
18 Und was dir und deinen Brüdern mit dem übrigen Silber und Gold zu tun gefällt, das tut nach dem Willen eures Gottes!
Was dann dir und deinen Genossen mit dem übrigen Silber und Gold zu tun gut erscheint, das mögt ihr nach dem Willen eures Gottes tun.
19 Und die Geräte, die dir übergeben werden für den Dienst im Hause deines Gottes, liefere sie vollständig ab vor Gott zu Jerusalem.
Ferner sollst du die Geräte, die dir für den Dienst im Hause deines Gottes übergeben werden, vollzählig vor dem Gott zu Jerusalem abliefern.
20 Und was sonst noch zum Hause deines Gottes notwendig sein wird, was auszugeben dir zufällt, sollst du [dir] aus der Schatzkammer des Königs geben [lassen].
Und den weiteren Bedarf des Hauses deines Gottes, alle Kosten, deren Bestreitung dir etwa obliegen wird, darfst du aus der königlichen Schatzkammer decken lassen;
21 Und ich, König Artasasta, habe allen Schatzmeistern jenseits des Stromes befohlen, daß, was Esra, der Priester und Schriftgelehrte im Gesetze des Gottes des Himmels, von euch fordern wird, pünktlich gegeben werden soll,
es wird nämlich von mir, dem Könige Arthasastha, hiermit allen Schatzmeistern in der Provinz jenseits des Euphrats der Befehl erteilt: Alles, was der Priester Esra, der im Gesetz des Himmelsgottes gelehrte Mann, von euch verlangen wird, soll pünktlich geleistet werden,
22 bis auf hundert Talente Silber und bis auf hundert Kor Weizen und bis auf hundert Bat Wein und bis auf hundert Bat Öl und Salz in unbestimmter Menge.
bis zu hundert Talenten Silber und bis zu hundert Kor Weizen und bis zu hundert Bath Wein und hundert Bath Öl, dazu Salz in unbeschränkter Menge.
23 Alles, was nach dem Befehl des Gottes des Himmels ist, das werde für das Haus des Gottes des Himmels mit großer Sorgfalt verrichtet, damit nicht ein Zorn über das Königreich des Königs und seine Kinder komme.
Alles, was nach dem Befehl des Himmelsgottes erforderlich ist, soll für das Haus des Himmelsgottes sorgfältig geleistet werden, damit nicht etwa ein Zorngericht das Reich des Königs und seiner Söhne trifft.
24 Ferner sei euch kund, daß ihr nicht berechtigt seid, Steuern, Zoll und Weggeld irgend einem Priester, Leviten, Sänger, Torhüter, Tempeldiener und Diener im Hause dieses Gottes aufzuerlegen.
Weiter sei euch hiermit kundgetan, daß niemand berechtigt sein soll, irgendeinem Priester und Leviten, Sänger, Torhüter, Tempelhörigen, kurz irgendeinem Diener dieses Gotteshauses eine Geldabgabe, eine Steuer oder Zölle aufzuerlegen.
25 Du aber, Esra, nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, bestelle Richter und Rechtspfleger, die alles Volk richten, das jenseits des Stromes ist, alle, die deines Gottes Gesetze kennen; und wer sie nicht kennt, den sollt ihr unterrichten.
Du aber, Esra, setze gemäß der Weisheit (des Gesetzes) deines Gottes, das in deinen Händen ist, Richter und Rechtspfleger ein, die dem gesamten Volke in der Provinz jenseits des Euphrats Recht sprechen sollen, nämlich allen denen, welche die Gesetze deines Gottes kennen, und wer sie noch nicht kennt, dem sollt ihr Belehrung zuteil werden lassen!
26 Und ein jeder, der nicht mit Fleiß das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs tun wird, über den soll gewissenhaft Gericht gehalten werden, es sei zum Tode oder zur Verbannung, zur Geldbuße oder zum Gefängnis.»
Jeder aber, der dem Gesetz deines Gottes und dem Gesetz des Königs nicht nachkommt, gegen den soll gerichtlich mit Strenge vorgegangen werden, es sei mit Todesstrafe oder Verbannung, mit Geldbuße oder Gefängnis!«
27 Gelobt sei der HERR, unsrer Väter Gott, der solches dem König ins Herz gegeben hat, das Haus des HERRN in Jerusalem zu zieren,
»Gepriesen sei der HERR, der Gott unserer Väter, der dem Könige den Entschluß ins Herz gegeben hat, das Haus des HERRN in Jerusalem zu verherrlichen,
28 und der mir Gnade zugewandt hat vor dem Könige und seinen Räten und vor allen gewaltigen Fürsten des Königs! Und so faßte ich Mut, weil die Hand des HERRN, meines Gottes, über mir war, und versammelte die Häupter von Israel, daß sie mit mir hinaufzögen.
und der mich Gnade bei dem Könige und seinen Räten und bei allen einflußreichen Würdenträgern des Königs hat finden lassen, so daß ich, weil die Hand des HERRN, meines Gottes, schützend über mir waltete, den Mut gewann, Familienhäupter aus Israel um mich zu sammeln, damit sie mit mir nach Jerusalem hinaufzögen!«