< Hesekiel 48 >
1 Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite.
Und dies sind die Namen der Stämme: Im äußersten Norden vom Meer an in der Richtung nach Hethlon bis da, wo es nach Hamath hineingeht, und weiter bis nach Hazar-Enon (so daß das Gebiet von Damakus nordwärts bleibt, zur Seite von Hamath), so daß ihm das Land zufällt von der Ostseite bis zur Westseite: Dan, ein Stammgebiet.
2 Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser,
Neben Dan, von der Ostseite bis zur Westseite: Asser, ein Stammgebiet.
3 von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil;
Neben Asser, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali, ein Stammgebiet.
4 neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil;
Neben Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse, ein Stammgebiet.
5 neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil;
Neben Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim, ein Stammgebiet.
6 neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil;
Neben Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben, ein Stammgebiet.
7 neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil.
Neben Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda, ein Stammgebiet.
8 Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.
Neben Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Landhebe liegen, die ihr abzugeben habt, 25000 Ellen breit und so lang, wie ein jeder der Stammesanteile, von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in seiner Mitte liegen.
9 Und die Gemarkung, welche ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 lang und 20000 breit sein.
Die Hebe aber, die ihr für Jahwe abgeben sollt, hat in der Länge 25000 Ellen und in der Breite 20000.
10 Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25000 nach Norden, 10000 nach Westen und 10000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen.
Und folgenden soll die heilige Hebe gehören: den Priestern ein Bezirk nach Norden 25000 Ellen, nach Westen 10000 Ellen, nach Osten 10000 Ellen und nach Süden 25000 Ellen. Und das Heiligtum Jahwes soll mitten darin liegen.
11 Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen.
Den geweihten Priestern, den Zadoksöhnen, die meines Dienstes gewartet haben, die nicht irre gingen, als die andern Israeliten irre gingen, gleichwie die Leviten irre gegangen sind,
12 Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten.
ihnen soll es als zur Hebe gehöriges Stück von der Landhebe, als Hochheiliges, gehören neben den Bezirke der Leviten;
13 Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25000 lang und 10000 breit. Die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 betragen.
den Leviten aber ein Gebiet entsprechend dem Gebiete der Priester: 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite, im Ganzen also eine Länge von 25000 und eine Breite von 20000 Ellen.
14 Und von diesem [Gebiet] sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt.
Davon dürfen sie nichts verkaufen, noch vertauschen, noch darf der beste Teil des Landes in anderen Besitz übergehen, denn er ist Jahwe heilig.
15 Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen.
Die 5000 Ellen aber, die längs der 25000 Ellen von der Breite noch übrig sind, sind gemeiner Bezirk für die Stadt, zum Wohnen und zur Gemeindetrift; die Stadt aber soll mitten darin liegen.
16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500.
Und dies sind ihre Maße: Die Nordseite 4500 Ellen und die Südseite 4500 Ellen und auf der Ostseite 4500 Ellen und die Westseite 4500 Ellen.
17 Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen.
Und die Gemeindetrift der Stadt soll nach Norden 250 und nach Süden 250 und nach Osten 250 und nach Westen 250 Ellen betragen.
18 Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10000 im Osten und die 10000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen.
Und was von der Länge entlang der heiligen Hebe noch übrig ist, 10000 Ellen nach Osten und zehntausend Ellen nach Westen, dessen Ertrag soll den Ackerbürgern der Stadt zur Nahrung dienen.
19 Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
Und was die Ackerbürger in der Stadt anlangt, so sollen Leute aus allen Stämmen Israels das Stück der Hebe bebauen.
20 Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben.
Insgesamt also sollt ihr als Hebe 25000 Ellen ins Geviert abgeben: die heilige Hebe nebst dem Grundbesitze der Stadt.
21 Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.
Was noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, auf beiden Seiten der heiligen Hebe und des Grundbesitzes der Stadt, ostwärts neben den 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts neben den 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen; das gehört dem Fürsten, und die heilige Hebe und das Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.
22 Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
Und vom Grundbesitze der Leviten und vom Grundbesitze der Stadt an, der mitten zwischen dem liegt, was dem Fürsten gehören soll, soll alles, was zwischen dem Gebiete von Juda und dem von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
23 Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen;
Die übrigen Stämme aber sind von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin, ein Stammgebiet.
24 und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil;
Neben Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon, ein Stammgebiet.
25 neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil;
Neben Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite: Issachar, ein Stammgebiet.
26 neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil;
Neben Issachar, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon, ein Stammgebiet.
27 neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil;
Neben Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad, ein Stammgebiet.
28 neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen.
Neben Gad aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, soll die Grenze laufen von Thamar über Me-Meriba bei Kades zum Bach Ägyptens hin, an das große Meer.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR.
Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sind ihre Erbteile, ist der Spruch des Herrn Jahwe.
30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt,
Und dies sind die Ausgänge der Stadt - Auf der Nordseite, die 4500 Ellen nach dem bekannten Maße mißt,
31 (und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden): drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.
und zwar sind die Thore der Stadt nach den Stämmen Israels benannt: liegen drei Thore: das Thor Rubens, eines; das Thor Juda's, eines; das Thor Levis, eines.
32 Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
Und nach der Ostseite mit ihren 4500 Ellen liegen drei Thore: das Thor Josephs, eines; das Thor Benjamins, eines; das Thor Dan's, eines.
33 Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon.
Auf der Südseite mit 4500 Ellen Ausdehnung liegen drei Thore: das Thor Simeons, eines; das Thor Issachars, eines; das Thor Sebulons, eines.
34 Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali.
Die Westseite mit ihren 4500 Ellen hat drei Thore: das Thor Gads, eines; das Thor Assers, eines; das Thor Naphtalis, eines.
35 Der ganze Umfang beträgt 18000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten: «Der HERR ist hier!»
Ringsum gemessen sind es 18000 Ellen, und heißen wird die Stadt fortan: “Jahwe daselbst”.