< Hesekiel 48 >

1 Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite.
Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus [Vergl. Kap. 47,17,] nordwärts, zur Seite von Hamath-die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los.
2 Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser,
Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines.
3 von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil;
Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines.
4 neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil;
Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines.
5 neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil;
Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines.
6 neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil;
Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines.
7 neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil.
Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.
8 Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.
Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: 25000 Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.
9 Und die Gemarkung, welche ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 lang und 20000 breit sein.
Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll 25000 Ruten in die Länge, und 10000 in die Breite sein.
10 Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25000 nach Norden, 10000 nach Westen und 10000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen.
Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden 25000 Ruten in die Länge, und gegen Westen 10000 in die Breite, und gegen Osten 10000 in die Breite und gegen Süden 25000 in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein.
11 Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen.
Den Priestern, -wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks-die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
12 Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten.
ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.
13 Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25000 lang und 10000 breit. Die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 betragen.
Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge [d. h. die beiden Langseiten von Osten nach Westen] soll 25000 und die Breite 10000 sein.
14 Und von diesem [Gebiet] sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt.
Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig.
15 Die übrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25000 übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen.
Und die 5000 Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der 25000, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.
16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500.
Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 Ruten, und die Südseite 4500, und an der Ostseite 4500, und die Westseite 4500.
17 Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen.
Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden 250 Ruten, und gegen Süden 250, und gegen Osten 250, und gegen Westen 250.
18 Aber das Übrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10000 im Osten und die 10000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen.
Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten, gegen Osten und 10000 gegen Westen [es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer], dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
19 Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
20 Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben.
Das ganze Hebopfer soll 25000 Ruten bei 25000 sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt [d. h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers [des Anteils der Priester und der Leviten] der Stadt gegeben werden.]
21 Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.
Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen [Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meere und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. [Vergl. Kap. 45,7], ] soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
22 Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
23 Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen;
Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.
24 und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil;
Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines.
25 neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil;
Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines.
26 neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil;
Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines.
27 neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil;
Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines.
28 neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen.
Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer.
29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR.
Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova.
30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt,
Und dies sollen die Ausgänge [d. h. die vier äußersten Seiten] der Stadt sein: Von der Nordseite an 4500 Ruten Maß;
31 (und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden): drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.
und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines.
32 Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
Und nach der Ostseite hin, 4500 Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines.
33 Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon.
Und an der Südseite, 4500 Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines.
34 Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali.
An der Westseite, 4500 Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines.
35 Der ganze Umfang beträgt 18000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten: «Der HERR ist hier!»
Ringsum 18000 Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst [H. Jahwe-Schammah.]

< Hesekiel 48 >