< Hesekiel 45 >

1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 [Ellen]? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.
"Verloset ihr das Land zum Erbbesitz, dann sondert von dem Land dem Herren eine heilige Gabe ab, an fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zwanzigtausend Ellen breit! In seinem ganzen Umfang sei es ringsum heilig!
2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum.
Fünfhundert im Gevierte sollen davon zu dem Heiligtum gehören; ein freier Platz von fünfzig Ellen ziehe sich ringsum!
3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen.
Von diesem Maß miß fünfundzwanzigtausend in die Länge, zehntausend in die Breite! Drauf komme dann das Heiligtum, das Allerheiligste, zu stehen!
4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein.
Dies von dem Land sei heilig! Den Priestern, die das Heiligtum bedienen, soll's gehören, die Zutritt haben, um dem Herrn zu dienen. Als Platz für Häuser soll es dienen, ein Heiligtum beim Heiligtum!
5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen.
Und fünfundzwanzigtausend in die Länge, zehntausend in die Breite, sie sollen den Leviten, die den Dienst am Hause tun, als Grundbesitz anheimfallen nebst zwanzig Vorratskammern!
6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören.
Der Stadt gebt ihr zum Eigentum fünftausend in die Breite und fünfundzwanzigtausend in die Länge, entsprechend jener heiligen Gabe! Dem ganzen Hause Israel soll es gehören.
7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze.
Dem Fürsten aber sollt ihr geben zu beiden Seiten des dem Heiligtum geweihten Bodens sowie des Eigentums der Stadt, und zwar vor dem dem Heiligtum geweihten Boden und vor dem Eigentum der Stadt im Westen gegen Westen, im Osten gegen Osten, wie eines Stammes Erbteil lang, von seiner Abendgrenze bis zur Morgengrenze!
8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.
Das Land gehöre ihm als Grundbesitz in Israel, daß meine Fürsten nicht mein Volk mehr weiter drücken! Sie sollen nur das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen lassen!"
9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR!
So spricht der Herr, der Herr: "Laßt's nun genug sein, Fürsten Israels! Laßt von Gewalt und Unterdrückung ab und übt Gerechtigkeit und Recht! Mit dem Verjagen meines Volkes höret auf!" Ein Spruch des Herrn, des Herrn.
10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben!
"Nur rechte Waage führt; ein richtiger Scheffel und ein richtiger Eimer soll es sein!
11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten.
Gleich sollen Eimer sein und Scheffel! Den zehnten Teil des Malters soll der Eimer sein, den zehnten Teil des Malters auch der Scheffel! Nach Malter hat sich beider Maß zu richten.
12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel.
Der Ring soll zwanzig Korn betragen! Nur fünfundzwanzig, zwanzig, fünfzehn Ringe sollt ihr haben!
13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste.
Die Gabe, die ihr spenden sollt, ist die: Vom Malter Weizen ist's ein Sechstel eines Scheffels. Vom Malter Gerste nehmt ihr auch ein Sechstel eines Scheffels.
14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer.
Der pflichtgemäße Teil des Öls beträgt vom Maß das Zehntel eines Eimers. Zehn Eimer geben einen Malter; es sind zehn Eimer auch ein Malter.
15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR.
Ein Schaf aus einer Herde von zweihundert von der Tränke Israels, das diene für die Speise-, Brand- und Mahlopfer, um Sühne euch zu schaffen!" Ein Spruch des Herrn, des Herrn.
16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein.
"Verpflichtet sei das ganze Volk des Landes zu dieser Gabe für den Fürsten Israels!
17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.
Dem Fürsten aber liegen ob die Brand- und Speise- und Trankopfer an Festen, Neumonden und Sabbaten, bei allen Festen fürs Haus Israel. Er stelle auch das Sünd- und Speiseopfer und das Brand- sowie die Mahlopfer, zur Sühnung für das Haus von Israel!"
18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen.
So spricht der Herr, der Herr: "Am ersten Tag des ersten Monats hol einen fehlerlosen jungen Stier zu der Entsündigung des Heiligtums!
19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun.
Der Priester nehme von dem Blut des Sündopfers und tu dies an des Hauses Pfosten, an die vier Ecken an dem Absatz des Altars und an des Tores Pfosten in dem innern Hof!
20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken.
Tu so am siebten Tag des Monats! Entsündigt so das Haus, der Leute wegen, die aus Irrtum oder Einfalt sündigten!
21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen.
Im ersten Mond, am Tage vierzehn, sollet ihr das Passah feiern, ein Fest von sieben Tagen, da ungesäuert Brot gegessen wird!
22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen.
An jenem Tage soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes den Farren stellen für das Sündopfer!
23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock.
Und diese sieben Feiertage stelle er dem Herren Brandopfer, je sieben Farren, sieben fehlerlose Widder, an jedem Tag der sieben Tage, und täglich einen Ziegenbock als Sündopfer!
24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha.
Zum Speiseopfer aber bringe er auf jeden Farren einen Scheffel dar, auf jeden Widder einen Scheffel und auf den Scheffel einen Krug voll Öl!
25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl.
im siebten Mond, am Tage fünfzehn, soll er an dem Fest, wie an den sieben Tagen, die Sünd- und Brand- und Speiseopfer samt dem Öl darbringen!"

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