< 2 Mose 27 >
1 Und du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit, daß er viereckig sei, und drei Ellen hoch.
Du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und breit, daß er gleich viereckig sei, und drei Ellen hoch.
2 Du sollst Hörner an seine vier Ecken machen; seine Hörner sollen aus ihm hervorgehen, und du sollst ihn mit Erz überziehen.
Hörner sollst du auf seinen vier Ecken machen und sollst ihn mit Erz überziehen.
3 Mache Aschentöpfe, Schaufeln, Sprengbecken, Gabeln und Kohlenpfannen. Alle seine Geschirre sollst du von Erz machen.
Mache auch Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Gabeln, Kohlenpfannen; alle seine Geräte sollst du aus Erz machen.
4 Du sollst ihm auch ein ehernes Gitter machen wie ein Netz, und sollst an das Gitter vier eherne Ringe an seinen vier Ecken machen.
Du sollst auch ein ehernes Gitter machen wie ein Netz und vier eherne Ringe an seine vier Enden.
5 Und sollst dasselbe unter die Einfassung des Altars setzen, unterhalb. Und das Gitter soll reichen bis zur halben Höhe des Altars.
Du sollst's aber von untenauf um den Altar machen, daß das Gitter reiche bis mitten an den Altar.
6 Und sollst Stangen machen für den Altar, von Akazienholz, mit Erz überzogen.
Und sollst auch Stangen machen zu dem Altar von Akazienholz, mit Erz überzogen.
7 Und sollst die Stangen in die Ringe stecken, daß die Stangen an beiden Seiten des Altars seien, damit man ihn tragen kann.
Und man soll die Stangen in die Ringe tun, daß die Stangen seien an beiden Seiten des Altars, wenn man ihn trägt.
8 Von Tafeln sollst du ihn machen, inwendig hohl; wie dir auf dem Berge gezeigt worden ist, so soll man ihn machen.
Und sollst ihn also von Brettern machen, daß er inwendig hohl sei, wie dir auf dem Berge gezeigt ist.
9 Du sollst der Wohnung auch einen Vorhof machen: Auf der rechten Seite gegen Mittag Vorhänge von gezwirnter weißer Baumwolle, hundert Ellen lang auf der einen Seite.
Du sollst auch der Wohnung einen Hof machen, einen Umhang von gezwirnter weißer Leinwand, auf einer Seite hundert Ellen lang, gegen Mittag,
10 Und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen und ihre Haken mit ihren Querstangen von Silber.
und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber.
11 Also auch gegen Mitternacht sollen Vorhänge sein, hundert Ellen lang, und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen und ihre Haken mit ihren Querstangen von Silber.
Also auch gegen Mitternacht soll sein ein Umhang, hundert Ellen lang, zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen, und ihre Haken mit ihren Querstäben von Silber.
12 Aber gegen Abend soll die Breite der Vorhänge des Vorhofs fünfzig Ellen betragen; und es sollen zehn Säulen auf zehn Füßen sein.
Aber gegen Abend soll die Breite des Hofes haben einen Umhang, fünfzig Ellen lang, zehn Säulen auf zehn Füßen.
13 Gegen Morgen aber, gegen Aufgang, soll die Breite des Vorhofs fünfzig Ellen betragen;
Gegen Morgen aber soll die Breite des Hofes haben fünfzig Ellen,
14 und zwar sollen fünfzehn Ellen Vorhänge auf die eine Seite kommen, dazu drei Säulen auf drei Füßen;
also daß der Umhang habe auf einer Seite fünfzehn Ellen, dazu drei Säulen auf drei Füßen,
15 desgleichen fünfzehn Ellen auf die andere Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen.
und wieder fünfzehn Ellen auf der andern Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen;
16 Aber in dem Tor des Vorhofs soll ein Vorhang sein, zwanzig Ellen breit, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle in Buntwirkerarbeit, dazu vier Säulen auf ihren Füßen.
aber im Tor des Hofes soll ein Tuch sein, zwanzig Ellen breit, gewirkt von blauem und rotem Purpur, Scharlach und gezwirnter weißer Leinwand, dazu vier Säulen auf ihren vier Füßen.
17 Alle Säulen um den Vorhof her sollen silberne Querstangen und silberne Haken und eherne Füße haben.
Alle Säulen um den Hof her sollen silberne Querstäbe und silberne Haken und eherne Füße haben.
18 Und die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen; [die Umhänge] von gezwirnter weißer Baumwolle; und seine Füße sollen ehern sein.
Und die Länge des Hofes soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen, von gezwirnter weißer Leinwand, und seine Füße sollen ehern sein.
19 Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Dienst und alle ihre Nägel und alle Nägel des Vorhofs sollen ehern sein.
Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Amt und alle ihre Nägel und alle Nägel des Hofes sollen ehern sein.
20 Gebiete auch den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen lauteres, gestoßenes Olivenöl für den Leuchter, um beständig Licht zu unterhalten.
Gebiete den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen das allerreinste, lautere Öl von Ölbäumen, gestoßen, zur Leuchte, daß man täglich Lampen aufsetze
21 In der Stiftshütte außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnis hängt, sollen Aaron und seine Söhne es zurichten, vom Abend bis zum Morgen, vor dem HERRN. Das ist ein ewiger Gebrauch, der von den Kindern Israel jederzeit zu beobachten ist.
in der Hütte des Stifts, außen vor dem Vorhang, der vor dem Zeugnis hängt. Und Aaron und seine Söhne sollen sie zurichten des Morgens und des Abends vor dem HERRN. Das soll euch eine ewige Weise sein auf eure Nachkommen unter den Kindern Israel.