< 2 Mose 27 >
1 Und du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit, daß er viereckig sei, und drei Ellen hoch.
Den Altar sollst du aus Akazienholz anfertigen, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit - viereckig soll der Altar sein - und drei Ellen hoch.
2 Du sollst Hörner an seine vier Ecken machen; seine Hörner sollen aus ihm hervorgehen, und du sollst ihn mit Erz überziehen.
Und die zugehörigen Hörner sollst du an seinen vier Ecken anbringen, so daß die Hörner ein Ganzes mit ihm bilden, und sollst ihn mit Kupfer überziehen.
3 Mache Aschentöpfe, Schaufeln, Sprengbecken, Gabeln und Kohlenpfannen. Alle seine Geschirre sollst du von Erz machen.
Und die zugehörigen Töpfe, die man braucht, um ihn vom Fett zu säubern, wie die zugehörigen Schaufeln, Becken, Gabeln und Pfannen, alle zu ihm gehörenden Geräte, sollst du aus Kupfer anfertigen.
4 Du sollst ihm auch ein ehernes Gitter machen wie ein Netz, und sollst an das Gitter vier eherne Ringe an seinen vier Ecken machen.
Ferner sollst du ein Gitterwerk für ihn anfertigen, ein Netzwerk aus Kupfer, und sollst an dem Netze vier kupferne Ringe anbringen, an den vier Ecken des Altars,
5 Und sollst dasselbe unter die Einfassung des Altars setzen, unterhalb. Und das Gitter soll reichen bis zur halben Höhe des Altars.
und sollst es unterhalb des den Altar umlaufenden Simses befestigen, so daß das Netz bis zur Mitte des Altars reicht.
6 Und sollst Stangen machen für den Altar, von Akazienholz, mit Erz überzogen.
Ferner sollst du Stangen für den Altar anfertigen, Stangen aus Akazienholz, und sie mit Kupfer überziehen.
7 Und sollst die Stangen in die Ringe stecken, daß die Stangen an beiden Seiten des Altars seien, damit man ihn tragen kann.
Diese seine Stangen sollen durch die Ringe gezogen werden, so daß sich die Stangen auf den beiden Seiten des Altars befinden, wenn man ihn trägt.
8 Von Tafeln sollst du ihn machen, inwendig hohl; wie dir auf dem Berge gezeigt worden ist, so soll man ihn machen.
Aus Brettern, so daß er inwendig hohl ist, sollst du ihn herstellen; wie man es dir auf dem Berge gezeigt hat, so sollen sie es machen.
9 Du sollst der Wohnung auch einen Vorhof machen: Auf der rechten Seite gegen Mittag Vorhänge von gezwirnter weißer Baumwolle, hundert Ellen lang auf der einen Seite.
Und den Vorhof der Wohnung sollst du so herstellen: für die nach Süden gewendete Seite Vorhof-Umhänge aus gezwirntem Byssus, hundert Ellen lang, für die eine Seite;
10 Und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen und ihre Haken mit ihren Querstangen von Silber.
dazu zwanzig Säulen nebst ihren zwanzig kupfernen Füßen - die Nägel der Säulen und die zugehörigen Ringe sollen von Silber sein.
11 Also auch gegen Mitternacht sollen Vorhänge sein, hundert Ellen lang, und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen und ihre Haken mit ihren Querstangen von Silber.
Ebenso Umhänge für die nördliche Langseite, hundert Ellen; dazu zwanzig Säulen nebst ihren zwanzig kupfernen Füßen, die Nägel der Säulen und die zugehörigen Ringe von Silber.
12 Aber gegen Abend soll die Breite der Vorhänge des Vorhofs fünfzig Ellen betragen; und es sollen zehn Säulen auf zehn Füßen sein.
Die westliche Breitseite des Vorhofs aber soll Umhänge von fünfzig Ellen haben, dazu zehn Säulen nebst ihren zehn Füßen.
13 Gegen Morgen aber, gegen Aufgang, soll die Breite des Vorhofs fünfzig Ellen betragen;
Und die nach Osten gewendete Breitseite des Vorhofs soll fünfzig Ellen betragen;
14 und zwar sollen fünfzehn Ellen Vorhänge auf die eine Seite kommen, dazu drei Säulen auf drei Füßen;
und zwar sollen fünfzehn Ellen Umhänge, dazu drei Säulen nebst ihren drei Füßen, auf die eine Seite kommen,
15 desgleichen fünfzehn Ellen auf die andere Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen.
und ebenso auf die andere Seite fünfzehn Ellen Umhänge, dazu drei Säulen nebst ihren drei Füßen.
16 Aber in dem Tor des Vorhofs soll ein Vorhang sein, zwanzig Ellen breit, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle in Buntwirkerarbeit, dazu vier Säulen auf ihren Füßen.
Das Thor des Vorhofs aber soll einen Vorhang haben, zwanzig Ellen breit, von blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus in Buntwirker-Arbeit; dazu vier Säulen nebst ihren vier Füßen.
17 Alle Säulen um den Vorhof her sollen silberne Querstangen und silberne Haken und eherne Füße haben.
Alle Säulen des Vorhofs ringsum sollen mit silbernen Ringen versehen sein; auch die Nägel an ihnen sollen von Silber sein, ihre Füße aber von Kupfer.
18 Und die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen; [die Umhänge] von gezwirnter weißer Baumwolle; und seine Füße sollen ehern sein.
Die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen betragen, die Breite fünfzig Ellen und die Höhe fünf Ellen aus gezwirntem Byssus, mit kupfernen Füßen.
19 Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Dienst und alle ihre Nägel und alle Nägel des Vorhofs sollen ehern sein.
Und alle Geräte der Wohnung, deren man bedarf bei dem gesamten heiligen Dienst an ihr, und alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs sollen aus Kupfer sein.
20 Gebiete auch den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen lauteres, gestoßenes Olivenöl für den Leuchter, um beständig Licht zu unterhalten.
Du aber gebiete den Israeliten, daß sie dir lauteres Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter herbeibringen, damit man beständig Lampen aufstecken kann.
21 In der Stiftshütte außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnis hängt, sollen Aaron und seine Söhne es zurichten, vom Abend bis zum Morgen, vor dem HERRN. Das ist ein ewiger Gebrauch, der von den Kindern Israel jederzeit zu beobachten ist.
Im Offenbarungszelt, außerhalb des Vorhangs, welcher sich vor dem Gesetze befindet, soll ihn Aaron mit seinen Söhnen herrichten, daß er vom Abend bis zum Morgen vor Jahwe brenne. Solches ist den Israeliten als eine für alle Zeiten und alle Geschlechter geltende Verpflichtung auferlegt.