< 2 Mose 27 >

1 Und du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit, daß er viereckig sei, und drei Ellen hoch.
Mach aus Akazienholz den Altar, fünf Ellen lang, fünf Ellen breit! Viereckig sei der Altar und drei Ellen hoch!
2 Du sollst Hörner an seine vier Ecken machen; seine Hörner sollen aus ihm hervorgehen, und du sollst ihn mit Erz überziehen.
An den vier Ecken bringe seine Hörner so an, daß die Hörner von ihm ausgehen! Überziehe ihn mit Kupfer!
3 Mache Aschentöpfe, Schaufeln, Sprengbecken, Gabeln und Kohlenpfannen. Alle seine Geschirre sollst du von Erz machen.
Mach seine Töpfe für die Fettasche und seine Schaufeln, Becken, Gabeln, Pfannen, alle seine Sachen sollst du aus Kupfer herstellen!
4 Du sollst ihm auch ein ehernes Gitter machen wie ein Netz, und sollst an das Gitter vier eherne Ringe an seinen vier Ecken machen.
Mache für ihn ein Gitter, Netzwerk aus Kupfer! Bringe an dem Netz vier Kupferringe an, an den vier Ecken des Altares!
5 Und sollst dasselbe unter die Einfassung des Altars setzen, unterhalb. Und das Gitter soll reichen bis zur halben Höhe des Altars.
Befestige dies unten so am Altargesims, daß das Netz noch bis zur Mitte des Altares reiche!
6 Und sollst Stangen machen für den Altar, von Akazienholz, mit Erz überzogen.
Mach für den Altar Stangen aus Akazienholz und überziehe sie mit Kupfer!
7 Und sollst die Stangen in die Ringe stecken, daß die Stangen an beiden Seiten des Altars seien, damit man ihn tragen kann.
Man bringe seine Stangen in die Ringe, damit sie in den Ringen bleiben zu beiden Seiten des Altares, wenn man ihn trägt!
8 Von Tafeln sollst du ihn machen, inwendig hohl; wie dir auf dem Berge gezeigt worden ist, so soll man ihn machen.
Aus Brettern sollst du ihn machen, daß er hohl sei! Wie man dir auf dem Berge zu schauen gegeben, so sollen sie es machen!
9 Du sollst der Wohnung auch einen Vorhof machen: Auf der rechten Seite gegen Mittag Vorhänge von gezwirnter weißer Baumwolle, hundert Ellen lang auf der einen Seite.
Der Wohnung Vorhof mach so: Vorhofumhänge für die Südseite aus gezwirntem Linnen, für diese eine Seite hundert Ellen lang!
10 Und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen und ihre Haken mit ihren Querstangen von Silber.
Dazu zwanzig Säulen nebst ihren zwanzig Kupferfüßen! Der Säulen Nägel seien, wie ihre Ringe, silbern!
11 Also auch gegen Mitternacht sollen Vorhänge sein, hundert Ellen lang, und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen und ihre Haken mit ihren Querstangen von Silber.
Desgleichen für die Langseite des Nordens Umhänge von hundert Ellen Länge, dazu die zwanzig Säulen mit ihren zwanzig Kupferfüßen! Der Säulen Nägel seien, wie ihre Ringe, silbern!
12 Aber gegen Abend soll die Breite der Vorhänge des Vorhofs fünfzig Ellen betragen; und es sollen zehn Säulen auf zehn Füßen sein.
Des Vorhofes westliche Breitseite habe Umhänge von fünfzig Ellen, dazu zehn Säulen nebst ihren zehn Füßen!
13 Gegen Morgen aber, gegen Aufgang, soll die Breite des Vorhofs fünfzig Ellen betragen;
Des Vorhofes östliche Breitseite habe fünfzig Ellen!
14 und zwar sollen fünfzehn Ellen Vorhänge auf die eine Seite kommen, dazu drei Säulen auf drei Füßen;
Fünfzehn Ellen Umhänge sollen auf die eine Seite kommen, dazu drei Säulen nebst drei Füßen!
15 desgleichen fünfzehn Ellen auf die andere Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen.
Desgleichen auf die andere Seite fünfzehn Ellen Umhänge, dazu drei Säulen mit drei Füßen!
16 Aber in dem Tor des Vorhofs soll ein Vorhang sein, zwanzig Ellen breit, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle in Buntwirkerarbeit, dazu vier Säulen auf ihren Füßen.
Des Vorhofes Tor habe einen Vorhang, zwanzig Ellen breit, von blauem und von rotem Purpur, Karmesin, gezwirntem Linnen, bunt gewirkt, dazu vier Säulen nebst vier Füßen!
17 Alle Säulen um den Vorhof her sollen silberne Querstangen und silberne Haken und eherne Füße haben.
Des Vorhofes Säulen alle seien mit Silberringen ringsumher versehen! Auch ihre Nägel seien silbern, ihre Füße aber kupfern!
18 Und die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen; [die Umhänge] von gezwirnter weißer Baumwolle; und seine Füße sollen ehern sein.
Des Vorhofes Länge sei hundert Ellen, die Breite fünfzig, die Höhe fünf, aus gezwirntem Linnen! Die Füße aber seien kupfern!
19 Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Dienst und alle ihre Nägel und alle Nägel des Vorhofs sollen ehern sein.
Aus Kupfer seien alle die Geräte in der Wohnung nebst ihrem ganzen Zubehör, desgleichen alle ihre Pflöcke und des Vorhofes Pflöcke!
20 Gebiete auch den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen lauteres, gestoßenes Olivenöl für den Leuchter, um beständig Licht zu unterhalten.
Du aber sollst den Israeliten befehlen, dir lauteres Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter zu holen, um die ewige Lampe anzuzünden!
21 In der Stiftshütte außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnis hängt, sollen Aaron und seine Söhne es zurichten, vom Abend bis zum Morgen, vor dem HERRN. Das ist ein ewiger Gebrauch, der von den Kindern Israel jederzeit zu beobachten ist.
Im Festgezelt außerhalb des Vorhangs, vor dem Zeugnis, richte ihn Aaron mit seinen Söhnen zu, daß er vom Abend bis zum Morgen vor dem Herrn sei! Als ewige Verpflichtung sei dies den Israeliten für alle Geschlechter auferlegt!"

< 2 Mose 27 >