< 2 Mose 27 >

1 Und du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit, daß er viereckig sei, und drei Ellen hoch.
Und du sollst den Altar [S. Kap. 38,1] von Akazienholz machen: fünf Ellen die Länge, und fünf Ellen die Breite-quadratförmig soll der Altar sein-und drei Ellen seine Höhe.
2 Du sollst Hörner an seine vier Ecken machen; seine Hörner sollen aus ihm hervorgehen, und du sollst ihn mit Erz überziehen.
Und mache seine Hörner an seine vier Ecken; aus ihm [d. h. aus einem Stück mit ihm] sollen seine Hörner sein; und überziehe ihn mit Erz.
3 Mache Aschentöpfe, Schaufeln, Sprengbecken, Gabeln und Kohlenpfannen. Alle seine Geschirre sollst du von Erz machen.
Und mache seine Töpfe, um ihn von der Fettasche zu reinigen, und seine Schaufeln und seine Sprengschalen und seine Gabeln und seine Kohlenpfannen; [O. Räucherpfannen] für alle seine Geräte sollst du Erz verwenden.
4 Du sollst ihm auch ein ehernes Gitter machen wie ein Netz, und sollst an das Gitter vier eherne Ringe an seinen vier Ecken machen.
Und mache ihm ein Gitter von Netzwerk aus Erz, und mache an das Netz vier eherne Ringe an seine vier Ecken;
5 Und sollst dasselbe unter die Einfassung des Altars setzen, unterhalb. Und das Gitter soll reichen bis zur halben Höhe des Altars.
und setze es unter die Einfassung des Altars, unterwärts, daß das Netz bis zur Hälfte des Altars reiche.
6 Und sollst Stangen machen für den Altar, von Akazienholz, mit Erz überzogen.
Und mache Stangen für den Altar, Stangen von Akazienholz, und überziehe sie mit Erz.
7 Und sollst die Stangen in die Ringe stecken, daß die Stangen an beiden Seiten des Altars seien, damit man ihn tragen kann.
Und seine Stangen sollen in die Ringe gebracht werden, daß die Stangen an beiden Seiten des Altars seien, wenn man ihn trägt.
8 Von Tafeln sollst du ihn machen, inwendig hohl; wie dir auf dem Berge gezeigt worden ist, so soll man ihn machen.
Hohl, von Brettern sollst du ihn machen; so wie dir auf dem Berge gezeigt worden ist, also soll man ihn machen.
9 Du sollst der Wohnung auch einen Vorhof machen: Auf der rechten Seite gegen Mittag Vorhänge von gezwirnter weißer Baumwolle, hundert Ellen lang auf der einen Seite.
Und du sollst den Vorhof [Eig. den Hof] der Wohnung machen: an der Mittagseite, südwärts, Umhänge für den Vorhof von gezwirntem Byssus, hundert Ellen die Länge auf der einen Seite;
10 Und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen und ihre Haken mit ihren Querstangen von Silber.
und seine zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber.
11 Also auch gegen Mitternacht sollen Vorhänge sein, hundert Ellen lang, und zwanzig Säulen auf zwanzig ehernen Füßen und ihre Haken mit ihren Querstangen von Silber.
Und ebenso an der Nordseite in die Länge: Umhänge, hundert Ellen lang; und seine zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber.
12 Aber gegen Abend soll die Breite der Vorhänge des Vorhofs fünfzig Ellen betragen; und es sollen zehn Säulen auf zehn Füßen sein.
Und die Breite des Vorhofs an der Westseite: fünfzig Ellen Umhänge, ihre zehn Säulen und ihre zehn Füße.
13 Gegen Morgen aber, gegen Aufgang, soll die Breite des Vorhofs fünfzig Ellen betragen;
Und die Breite des Vorhofs an der Ostseite, gegen Aufgang, fünfzig Ellen:
14 und zwar sollen fünfzehn Ellen Vorhänge auf die eine Seite kommen, dazu drei Säulen auf drei Füßen;
fünfzehn Ellen Umhänge auf der einen Seite, [W. Schulter; die beiden Seitenstücke neben dem Eingang. Vergl. Kap. 38,15] ihre drei Säulen und ihre drei Füße;
15 desgleichen fünfzehn Ellen auf die andere Seite, dazu drei Säulen auf drei Füßen.
und auf der anderen Seite [Siehe Anm. v 14] fünfzehn Ellen Umhänge, ihre drei Säulen und ihre drei Füße;
16 Aber in dem Tor des Vorhofs soll ein Vorhang sein, zwanzig Ellen breit, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle in Buntwirkerarbeit, dazu vier Säulen auf ihren Füßen.
und für das Tor des Vorhofs einen Vorhang von zwanzig Ellen von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit, ihre vier Säulen und ihre vier Füße.
17 Alle Säulen um den Vorhof her sollen silberne Querstangen und silberne Haken und eherne Füße haben.
Alle Säulen des Vorhofs ringsum sollen mit Bindestäben von Silber versehen sein, ihre Haken von Silber und ihre Füße von Erz.
18 Und die Länge des Vorhofs soll hundert Ellen sein, die Breite fünfzig Ellen, die Höhe fünf Ellen; [die Umhänge] von gezwirnter weißer Baumwolle; und seine Füße sollen ehern sein.
Die Länge des Vorhofs hundert Ellen, und die Breite fünfzig gegen fünfzig, und die Höhe fünf Ellen, von gezwirntem Byssus; und ihre Füße von Erz.
19 Auch alle Geräte der Wohnung zu allerlei Dienst und alle ihre Nägel und alle Nägel des Vorhofs sollen ehern sein.
Alle Geräte der Wohnung zu ihrem ganzen Dienst und alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs sollen von Erz sein.
20 Gebiete auch den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen lauteres, gestoßenes Olivenöl für den Leuchter, um beständig Licht zu unterhalten.
Und du, du sollst den Kindern Israel gebieten, daß sie dir reines, zerstoßenes Olivenöl bringen zum Licht, um die Lampen anzuzünden beständig.
21 In der Stiftshütte außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnis hängt, sollen Aaron und seine Söhne es zurichten, vom Abend bis zum Morgen, vor dem HERRN. Das ist ein ewiger Gebrauch, der von den Kindern Israel jederzeit zu beobachten ist.
Im Zelte der Zusammenkunft, außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnis ist, sollen Aaron und seine Söhne sie zurichten vom Abend bis zum Morgen, vor Jehova. Eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern von seiten der Kinder Israel.

< 2 Mose 27 >