< 2 Mose 26 >

1 Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter weißer Baumwolle, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe. Cherubim sollst du künstlich darein wirken.
Die Wohnung aber sollst du anfertigen aus zehn Teppichen aus gezwirntem Byssus, blauem und rotem Purpur und Karmesin; mit Keruben, wie sie der Kunstwirker macht, sollst du sie anfertigen.
2 Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein und die Breite desselben vier Ellen; diese Teppiche alle sollen einerlei Maß haben.
Jeder Teppich soll 28 Ellen lang und vier Ellen breit sein; alle Teppiche sollen einerlei Maß haben.
3 Fünf Teppiche sollen zusammengefügt sein, einer an den andern, und wieder fünf Teppiche.
Je fünf Teppiche sollen aneinander gefügt sein.
4 Und du sollst Schleifen machen von blauem Purpur an den Enden eines jeden Teppichs, da sie sollen zusammengefügt sein, daß je zwei und zwei an ihren Enden zusammengeheftet werden.
Sodann sollst du am Saume des äußersten Teppichs der einen Fläche Schleifen von blauem Purpur anbringen und ebenso am Saume des äußersten Teppichs der andern Fläche.
5 Du sollst fünfzig Schleifen an dem [Ende des] einen Teppichs machen und fünfzig Schleifen an dem äußersten Ende des andern Teppichs, wo sie zusammengefügt werden; von diesen Schleifen soll je eine der andern gegenüberstehen.
Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich anbringen und fünfzig Schleifen sollst du am Rande des Teppichs anbringen, der zu der anderen Fläche gehört, so daß die Schleifen einander gegenüberstehen.
6 Und sollst fünfzig goldene Haften machen und damit die Teppiche zusammenheften einen an den andern, daß die Wohnung ein Ganzes werde.
Sodann sollst du fünfzig goldene Haken anfertigen und die Teppiche mittels der Haken zusammenfügen, so daß die Wohnung ein Ganzes wird.
7 Du sollst auch Teppiche machen aus Ziegenhaaren zum Zelte über die Wohnung; elf solche Teppiche sollst du machen.
Weiter sollst du Teppiche aus Ziegenhaar fertigen, zum Zeltdach über der Wohnung; elf Teppiche sollst du dazu anfertigen.
8 Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen. Und alle elf sollen gleich sein.
Jeder Teppich soll dreißig Ellen lang und vier Ellen breit sein; 8 alle elf Teppiche sollen einerlei Maß haben.
9 Fünf solcher Teppiche sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, und sollst den sechsten Teppich zweifältig legen, vorne an der Hütte.
Fünf von diesen Teppichen sollst du für sich zu einem Ganzen verbinden und ebenso die sechs andern für sich; und zwar sollst du den sechsten Teppich auf der Vorderseite des Zeltes doppelt legen.
10 Und sollst fünfzig Schleifen machen am Ende des ersten Teppichs und fünfzig Schleifen am Ende des andern Teppichs, wo sie zusammengefügt sind.
Sodann sollst du am Saume des äußersten Teppichs der einen Fläche fünfzig Schleifen anbringen und ebenso fünfzig Schleifen am Saume des äußersten Teppichs der andern Fläche.
11 Und sollst fünfzig eherne Haften machen und die Haften in die Schleifen tun, und die Hütte zusammenfügen, also daß sie ein Ganzes werde.
Und du sollst fünfzig kupferne Haken anfertigen und die Haken durch die Schleifen ziehen und so das Zeltdach zusammenfügen, so daß es ein Ganzes wird.
12 Aber von dem Überschuß der Teppiche der Hütte sollst du die Hälfte überhängen lassen hinten an der Wohnung,
Und was das Überhängen des an den Zeltteppichen Überschüssigen betrifft, so soll die Hälfte des überschüssigen Teppichs auf der Rückseite der Wohnung herabhängen.
13 eine Elle auf dieser und eine Elle auf der anderen Seite von dem Überschuß an der Länge der Teppiche der Hütte; es soll etwas vorschießen auf beiden Seiten der Wohnung, um dieselbe auf beiden Seiten zu bedecken.
Und von dem, was an der Länge der übrigen Zeltteppiche überschüssig ist, soll auf beiden Seiten jedesmal eine Elle über die Langseiten der Wohnung überhängen und diese so bedecken.
14 Über diese Decke sollst du für die Hütte eine Decke von rötlichen Widderfellen machen. Dazu eine Decke von Seehundsfellen oben darüber.
Sodann sollst du eine Überdecke für das Zeltdach anfertigen aus rotgefärbten Widderfellen und eine Überdecke von Seekuhfellen oben darüber.
15 Und du sollst die Bretter der Wohnung von Akazienholz machen, aufrechtstehend.
Ferner sollst du die Bretter zur Wohnung anfertigen, aufrechtstehende, von Akazienholz.
16 Zehn Ellen soll die Länge eines jeden Brettes sein und anderthalb Ellen eines jeden Breite.
Jedes Brett soll zehn Ellen lang und anderthalbe Elle breit sein.
17 Zwei Zapfen soll ein Brett haben, einer dem andern gegenüberstehend. Also sollst du alle Bretter zur Wohnung machen.
Jedes Brett soll zwei Zapfen haben, die untereinander verbunden sind; in dieser Weise sollst du alle Bretter der Wohnung anfertigen.
18 Und du sollst für die Wohnung zwanzig Bretter machen auf der Seite gegen Mittag, südwärts.
Und zwar sollst du an Brettern für die Wohnung anfertigen: zwanzig Bretter für die nach Süden gewendete Seite;
19 Und du sollst unter die zwanzig Bretter vierzig silberne Füße machen, je zwei Füße unter ein Brett für seine beiden Zapfen; und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen.
und sollst vierzig silberne Füße unter den zwanzig Brettern anbringen, je zwei Füße unter jedem Brette für die beiden Zapfen desselben.
20 Ebenso auf der andern Seite der Wohnung gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen.
Ebenso für die andere Seite der Wohnung, in der Richtung nach Norden, zwanzig Bretter
21 Und ihre vierzig silbernen Füße, je zwei Füße unter ein Brett.
mit ihren vierzig silbernen Füßen, je zwei Füßen unter jedem Brette.
22 Aber du sollst sechs Bretter machen an der Seite der Wohnung gegen Abend.
Für die nach Westen gerichtete Seite der Wohnung aber sollst du sechs Bretter anfertigen.
23 Dazu sollst du zwei Bretter machen hinten an die beiden Ecken der Wohnung.
Und zwei Bretter sollst du anfertigen für die Winkel der Wohnung auf der Hinterseite. Und sie sollen doppelt sein im unteren Teil und ebenso sollen sie doppelt sein am oberen Ende für den einen Ring.
24 Die sollen doppelt sein von unten auf und sich oben zusammenfügen mit einem Ring; also sollen beide sein; an beiden Ecken sollen sie stehen.
So sollen beide beschaffen sein; die beiden Winkel sollen sie bilden.
25 Daß da im ganzen acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, sechzehn Füße, je zwei unter einem Brett.
Somit sollen es acht Bretter sein mit ihren silbernen Füßen, - sechszehn Füßen, je zwei Füßen unter jedem Brette.
26 Und du sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung,
Weiter sollst du fünf Riegel aus Akazienholz anfertigen für die Bretter der einen Seite der Wohnung,
27 und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung, und fünf zu den Brettern auf der hintern Seite der Wohnung gegen Abend.
fünf Riegel für die Bretter der anderen Seite der Wohnung und fünf Riegel für die Bretter der nach Westen gerichteten Hinterseite der Wohnung.
28 Und der mittlere Riegel soll inwendig durch die Bretter hindurchgehen von einem Ende zum andern.
Und der mittelste Riegel soll in der Mitte der Bretter quer durchlaufen von einem Ende bis zum andern.
29 Und sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein stecke; du sollst auch die Riegel mit Gold überziehen.
Die Bretter aber sollst du mit Gold überziehen; auch die Ringe an ihnen, die zur Aufnahme der Riegel bestimmt sind, sollst du aus Gold anfertigen und auch die Riegel mit Gold überziehen.
30 Also sollst du die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du auf dem Berge gesehen hast.
So sollst du die Wohnung aufrichten nach Gebühr, wie es dir auf dem Berge gezeigt wurde.
31 Du sollst auch einen Vorhang machen aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle, und sollst Cherubim künstlich darein wirken.
Ferner sollst du einen Vorhang anfertigen aus blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstwirker-Arbeit soll man ihn herstellen mit Keruben.
32 Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Akazienholz, die mit Gold überzogen sind und goldene Haken und vier silberne Füße haben.
Befestige ihn an vier mit Gold überzogenen Säulen von Akazienholz, die goldene Nägel haben und auf vier silbernen Füßen stehen.
33 Und sollst den Vorhang unter die Haften hängen und die Lade des Zeugnisses innerhalb des Vorhangs setzen, daß der Vorhang euch eine Scheidewand bilde zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
Es soll aber der Vorhang seine Stelle haben unter den Haken; und hinein hinter den Vorhang sollst du die Lade mit dem Gesetze bringen. So soll euch der Vorhang als eine Scheidewand dienen zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
34 Und sollst den Sühndeckel auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten legen.
Und du sollst die Deckplatte auf die Gesetzeslade thun, im Allerheiligsten.
35 Den Tisch aber stelle außerhalb des Vorhanges auf und den Leuchter dem Tisch gegenüber auf der Südseite der Wohnung, daß der Tisch gegen Mitternacht stehe.
Den Tisch aber sollst du außerhalb des Vorhangs aufstellen und den Leuchter gegenüber dem Tisch auf der Südseite der Wohnung, während du den Tisch auf die Nordseite stellst.
36 Und du sollst einen Vorhang machen in die Türe der Hütte aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle in Buntwirkerarbeit.
Ferner sollst du einen Vorhang anfertigen für die Thüröffnung des Zeltes aus blauem und rotem Purpur, Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirker-Arbeit.
37 Und sollst für den Vorhang fünf Säulen machen von Akazienholz, mit Gold überzogen, mit goldenen Haken. Und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.
Und für diesen Vorhang sollst du fünf Säulen aus Akazienholz anfertigen und sie mit Gold überziehen; auch die zugehörigen Nägel sollen von Gold sein. Und du sollst fünf kupferne Füße für sie gießen.

< 2 Mose 26 >