< 2 Mose 22 >

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins.
If ony man stelith a scheep, ether oxe, and sleeth, ether sillith, he schal restore fiue oxen for oon oxe, and foure scheep for o scheep.
2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;
And if a nyyt theef brekynge an hows, ether vndurmynynge, is foundun, and is deed bi a wounde takun, the smytere schal not be gilti of blood;
3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.
that if he dide this whanne the sunne was rysun, he dide man sleyng, and he schal die. If a theef hath not that, that he schal yelde for thefte, he schal be seeld;
4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.
if that thing that he staal, is foundun quyk at hym, ether oxe, ether asse, ether scheep, he schal restore the double.
5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.
If a man harmeth a feeld, ethir vyner, and suffrith his beeste, that it waaste othere mennus thingis, he schal restore for the valu of harm, `what euer beste thing he hath in his feeld, ethir vyner.
6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten.
If fier goith out, and fyndith eeris of corn, and catchith heepis of corn, ethir cornes stondynge in feeldis, he that kyndlide the fier schal yeelde the harm.
7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
If a man bitakith in to kepyng monei to a freend, ether a vessel `in to keping, and it is takun awey bi thefte fro hym that resseyuede, if the theef is foundun, he schal restore the double.
8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen [und ihn darüber verhören], ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut.
If the theef is hid, the lord of the hows schal be brouyt to goddis, `that is, iugis, and he schal swere, that he helde not forth the hond in to `the thing of his neiybore,
9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.
to `do fraude; as wel in oxe, as in asse, and in scheep, and in clooth; and what euer thing may brynge in harm, the cause of euer eithir schal come to goddis, and if thei demen, he schal restore the double to his neiybore.
10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht,
If ony man bitakith to his neiybore oxe, asse, scheep, and al werk beeste to kepyng, and it is deed, ether is maad feble, ethir is takun of enemyes, and no man seeth this,
11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.
an ooth schal be in the myddis, that he helde not forth the hond to the `thing of his neiybore; and the lord schal resseyue the ooth, and he schal not be compellid to yelde.
12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;
That if it is takun awei bi thefte, he schal restore the harm to the lord;
13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht.
if it is etun of a beeste, he schal brynge to the lord that that is slayn, and he schal not restore.
14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,
He that axith of his neiybore ony thing of these bi borewyng, and it is feblid, ether deed, while the lord is not present, he schal be constreyned to yelde; that if the lord is in presence,
15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn.
he schal not restore, moost if it cam hirid, for the meede of his werk.
16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.
If a man disseyueth a virgyn not yit weddid, and slepith with hir, he schal yyue dower to hir, and schal haue hir wijf.
17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt.
If the fadir of the virgyn nyle yyue, he schal yelde money, bi the maner of dower, which virgyns weren wont to take.
18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen!
Thou schalt not suffre witchis to lyue.
19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben.
He that doith letcherie with a beeste, die by deeth.
20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden.
He that offrith to goddis, out takun to the Lord aloone, be he slayn.
21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.
Thou schalt not make sory a comelyng, nether thou schalt turmente hym; for also ye weren comelyngis in the lond of Egipt.
22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken.
Ye schulen not anoye a widewe, and a fadirles ethir modirles child.
23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören,
If ye hirten hem, thei schulen crye to me, and Y schal here the cry of hem,
24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden!
and my greet veniaunce schal haue indignacioun, and Y schal smyte you with swerd, and youre wyues schulen be widewis, and youre sones schulen be fadirles.
25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen.
If thou yyuest money to loone to my pore puple, that dwellith with thee, thou schalt not constreyne hym, as an extorsioner doith, nether thou schalt oppresse hym by vsuris.
26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;
If thou takist of thi neiybore `a wed a clooth, thou schalt yelde to hym bifore the goyng doun of the sunne;
27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.
for that aloone is the cloothing of his fleisch, with which he is hilid, nether he hath another, in which he slepith; if he crieth to me, Y schal here hym; for Y am mercyful.
28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen!
Thou schalt not bacbyte goddis, and thou schalt not curse the prince of thi puple.
29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!
Thou schalt not tarye to offre to the Lord thi tithis, and firste fruytis. Thou schalt yyue to me the firste gendrid of thi sones;
30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!
also of oxen, and of scheep thou schalt do in lijk maner; seuene daies be he with his modir, in the eiytithe dai thou schalt yelde hym to me.
31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.
Ye schulen be holi men to me; ye schulen not ete fleisch which is bifore taastid of beestis, but ye schulen caste forth to houndis.

< 2 Mose 22 >