< 5 Mose 25 >
1 Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter verurteilen.
"Ist Streit zwischen Männern, und treten sie vor Gericht, dann richte man sie! Den Unschuldigen spreche man frei und verurteile den Schuldigen!
2 Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat.
Verdient der Schuldige Schläge, dann lasse ihn der Richter hinlegen und ihm vor ihm Schläge geben seines Frevels wegen zur Genüge an Zahl.
3 Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen.
Vierzig Hiebe lasse er ihm geben, aber nicht mehr, damit dein Bruder nicht vor deinen Augen zerfleischt würde, versetzte man ihm noch mehr Hiebe.
4 Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden.
Du sollst einem Rinde beim Dreschen keinen Maulkorb anlegen!
5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.
Leben Brüder beisammen und stirbt einer von ihnen, ohne daß er einen Sohn gehabt, so soll die Frau des Verstorbenen nicht nach auswärts eines fremden Mannes werden! Ihr Schwager soll zu ihr eingehen! Er nehme sie sich zum Weibe und leiste ihr die Schwagerpflicht!
6 Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde.
Der Erstgeborene, den sie gebiert, komme auf den Namen seines verstorbenen Bruders, daß nicht sein Name in Israel erlösche!
7 Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
Hat aber der Mann keine Lust, seine Schwägerin zu heiraten so gehe seine Schwägerin an das Tor zu den Ältesten und spreche: 'Mein Schwager weigert sich, seines Bruders Namen in Israel zu erhalten! Er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.'
8 Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!
Da sollen ihn die Ältesten seiner Stadt vorladen und ihm zureden! Bleibt er aber dabei und sagt: 'Ich habe keine Lust, sie zu nehmen',
9 so soll seines Bruders Weib vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will!
so trete seine Schwägerin in Gegenwart der Ältesten zu ihm, ziehe ihm den Schuh vom Fuße, speie ihm ins Angesicht, hebe an und sage: 'Also ergehe es jedermann, der seines Bruders Haus nicht aufbauen will!'
10 Und man soll ihn in Israel «das Haus des Barfüßers» nennen.
Und sein Name heiße in Israel: 'Elender Barfüßer'!
11 Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
Raufen zwei Brüder miteinander, und eilt das Weib des einen herbei, ihren Mann zu befreien aus der Hand dessen, der ihn schlägt, und packt sie ihn mit der Hand an den Schamteilen,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.
dann haue ihr schonungslos die Hand ab!
13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine!
In deiner Tasche sollst du nicht zweierlei Gewichtssteine tragen, einen größeren und einen kleineren!
14 In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines!
In deinem Hause sollst du nicht zweierlei Scheffel haben, einen größeren und einen kleineren!
15 Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.
Nur volles und richtiges Gewicht sollst du haben, vollen und richtigen Scheffel, auf daß du lange lebst in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, gibt!
16 Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
Denn ein Greuel für den Herrn, deinen Gott, ist jeder, der solches tut und solche Unredlichkeit verübt.
17 Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget;
Bedenke, was dir die Amalekiter unterwegs getan, auf deinem Zuge aus Ägypten,
18 wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete.
wie sie dich unterwegs überfallen und all deine ermatteten Nachzügler von dir abschnitten, als du erschöpft und müde geworden, und wie sie Gott nicht gefürchtet haben!
19 Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht!
Darum sollst du in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt, des Amalekiters Namen unter dem Himmel auslöschen, wenn dir der Herr, dein Gott, vor all deinen Feinden ringsum Ruhe schafft! Du sollst es nicht vergessen!"