< 5 Mose 24 >

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen.
"Ein Mann nimmt ein Weib und heiratet sie. Sie findet aber nicht Gunst in seinen Augen, weil er an ihr etwas Abstoßendes entdeckt. So schreibt er ihr einen Scheidebrief, händigt ihn ihr aus und entläßt sie aus seinem Hause.
2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist,
Sie aber geht nach dem Weggang aus seinem Hause hin und wird eines anderen Mannes.
3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat
Dieser zweite Mann aber schreibt ihr auch einen Scheidebrief, weil er ihr abgeneigt ist, händigt ihn ihr aus und entläßt sie aus seinem Hause, oder der zweite Mann stirbt, der sie zum Weib nimmt.
4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.
Nun kann sie ihr erster Mann, der sie entlassen, nicht wieder zum Weibe nehmen, nachdem sie unrein geworden ist. Denn ein Greuel ist das vor dem Herrn. Du aber sollst das Land nicht beflecken, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt!
5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat.
Nimmt jemand ein neues Weib, so braucht er nicht mit dem Heere auszuziehen. Er gehört nicht dazu. Er soll ein Jahr für sein Haus frei sein, damit er sein Weib erfreue, das er genommen!
6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande.
Man soll nicht die Handmühle, und zwar den oberen Mühlstein, pfänden; denn damit pfändet man das Leben!
7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.
Wird einer dabei ertappt, wie er einen seiner Brüder, einen Israeliten, stiehlt, ihn versklavt und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben! Tilge das Böse aus deiner Mitte!
8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!
Nimm dich in acht bei der Plage des Aussatzes, daß du genau all die Weisungen achtest und sie befolgst, die euch die levitischen Priester lehren! Wie ich ihnen befohlen, so sollt ihr sorgfältig verfahren!
9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget!
Bedenke, was der Herr, dein Gott, unterwegs an Mirjam tat, auf eurem Zuge aus Ägypten!
10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.
Borgst du deinem Nächsten, dann darfst du nicht sein Haus betreten, um von ihm ein Pfand zu erheben.
11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.
Draußen sollst du stehenbleiben! Der Mann, dem du geborgt, soll dir das Pfand herausbringen!
12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;
Ist es ein armer Mann, dann lege dich nicht schlafen mit seinem Pfande!
13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott.
Du sollst ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne! Dann hast du ein Verdienst vor dem Herrn, deinem Gott.
14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind.
Einen armen und bedürftigen Taglöhner sollst du nicht drücken, sei er von deinen Brüdern oder von den Fremdlingen in deinem Land und in deinen Toren bei dir!
15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten.
Du sollst ihm seinen Lohn noch am selben Tage geben, bevor die Sonne darüber untergeht! Denn er ist arm und verlangt sehnlich danach. Sonst ruft er den Herrn gegen dich an, und Sünde ist an dir.
16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben.
Väter sollen nicht wegen der Kinder getötet werden und Kinder nicht wegen der Väter! Jeder sterbe nur für seine Schuld!
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.
Das Recht eines Fremdlings und einer Waise sollst du nicht beugen! Du sollst nicht das Kleid einer Witwe pfänden!
18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest.
Bedenke, daß du in Ägypten Sklave gewesen und daß dich der Herr, dein Gott, daraus befreit hat! Darum gebiete ich dir, so zu tun.
19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände.
Hältst du auf dem Felde deine Ernte und vergißt du eine Garbe auf dem Felde, dann sollst du nicht zurückkehren, sie zu holen! Sie soll den Fremdlingen, Waisen und Witwen gehören, auf daß dich der Herr, dein Gott, bei allem Tun deiner Hände segne!
20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
Schüttelst du deine Ölbäume, dann sollst du nicht die Zweige hinterher abklopfen! Den Fremdlingen, Waisen und Witwen sollen sie eigen sein!
21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
Hältst du Lese in deinem Weinberg, dann sollst du nicht hinterher Nachlese halten! Den Fremdlingen, Waisen und Witwen soll es eigen sein!
22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.
Bedenke, daß du in Ägypten Sklave gewesen! Darum gebiete ich dir, also zu tun."

< 5 Mose 24 >