< 5 Mose 24 >
1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen.
If a man takith a wijf, and hath hir, and sche fyndith not grace bifor hise iyen for sum vilite, he schal write a `libel, ethir litil book, of forsakyng, and he schal yyue in `the hond of hir, and he schal delyuere hir fro his hows.
2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist,
And whanne sche goith out, and weddith anothir hosebonde,
3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat
and he also hatith hir, and yyueth to hir a `litil booke of forsakyng, and delyuereth hir fro his hows, ethir certis he is deed,
4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.
the formere hosebonde schal not mow resseyue hir in to wijf, for sche is defoulid, and maad abhomynable bifore the Lord; lest thou make thi lond to do synne, which lond thi Lord God yaf to thee to welde.
5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat.
Whanne a man hath take late a wijf, he schal not go forth to batel, nethir ony thing of comyn nede schal be enioyned to hym, but he schal yyue tent with out blame to his hows, that he be glad in o yeer with his wijf.
6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande.
Thou schalt not take in the stide of wed the lowere and the hiyere queerne stoon of thi brothir, for he puttide his lijf to thee.
7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.
If a man is takun, `that is, conuyct in doom, bisili aspiynge to stele his brothir of the sones of Israel, and whanne he hath seeld hym, takith priys, he schal be slayn; and thou schalt do awey yuel fro the myddis of thee.
8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!
Kepe thou diligentli, lest thou renne in to the sijknesse of lepre, but thou schalt do what euer thingis the preestis of the kyn of Leuy techen thee, bi that that Y comaundide to hem, and `fille thou diligentli.
9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget!
Haue ye mynde what thingis youre Lord God dide to Marie, in the weie, whanne ye yede `out of Egipt.
10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.
Whanne thou schalt axe of thi neiyebore ony thing which he owith to thee, thou schalt not entre in to his hows, that thou take awei a wed;
11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.
but thou schalt stonde with out forth, and he schal brynge forth that that he hath.
12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;
Sotheli if he is pore, the wed schal not dwelle bi nyyt at thee,
13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott.
but anoon thou schalt yelde to hym bifor the goyng doun of the sunne, that he slepe in his cloth, and blesse thee, and thou haue riytfulnesse bifor thi Lord God.
14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind.
Thou schalt not denye the hire of thi brother nedi and pore, ethir of the comelyng that dwellith with thee in thi lond, and is with ynne thi yatis;
15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten.
but in the same dai thou schalt yelde to hym the prijs of his trauel, bifor the goyng doun of the sunne, for he is pore, and susteyneth therof his lijf; lest he crye ayens thee to the Lord, and it be arettid to thee into synne.
16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben.
The fadris schulen not be slayn for the sones, nether the sones for the fadris, but ech man schal die for hys owne synne.
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.
Thou schalt not `peruerte, ethir waiwardli turne, the doom of the comelyng, and of fadirles ethir modirles; nethir thou schalt take awei in the stide of wed the cloth of a widewe.
18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest.
Haue thou mynde, that thou seruedist in Egipt, and thi Lord God delyuerede thee fro thennus; therfor Y comaunde to thee that thou do this thing.
19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände.
Whanne thou repist corn in the feeld, and foryetist, and leeuest a repe, thou schalt not turne ayen to take it, but thou schalt suffre that a comelyng, and fadirles, ethir modirles, and a widewe take awei, that thi Lord God blesse thee in al the werk of thin hondis.
20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
If thou gaderist fruytis of olyues, what euer thing leeueth in trees, thou schalt not turne ayen to gadere, but thou schalt leeue to a comelyng, fadirles, ether modirles, and to a widewe.
21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
If thou gaderist grapis of the vyner, thou schalt not gadere raisyns that leeuen, but tho schulen falle in to the vsis of the comelyng, of the fadirles, ethir modirles, and of the wydewe.
22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.
Haue thou mynde that also thou seruedist in Egipt, and therfor Y comaunde to thee, that thou do this thing.