< 5 Mose 23 >
1 Es soll kein Verstümmelter noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen.
In des Herrn Gemeinde darf nicht eintreten, wer durch Zerquetschung verstümmelt ist oder durch Abschneiden der Röhre.
2 Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied von ihm soll in die Gemeinde des HERRN kommen.
In des Herrn Gemeinde darf kein Bastard eintreten. Auch nicht das zehnte Glied von einem solchen darf in des Herrn Gemeinde eintreten.
3 Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied soll in die Gemeinde des HERRN kommen, ewiglich;
Kein Ammoniter noch Moabiter darf in des Herrn Gemeinde eintreten. Auch das zehnte Glied von ihnen darf nicht in des Herrn Gemeinde eintreten.
4 weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, und dazu Bileam, den Sohn Beors, von Petor in Mesopotamien wider euch dingten, daß er dich verfluchte.
Denn, als ihr aus Ägypten gezogen, sind sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen. Auch hat man gegen dich den Beorsohn Bileam aus Petor in Mesopotamien verdingt, dich zu verfluchen.
5 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, weil der HERR, dein Gott, dich liebt.
Aber der Herr, dein Gott, hat nicht auf Bileam hören wollen. Dir verwandelte der Herr, dein Gott, den Fluch in Segen. Denn der Herr, dein Gott, liebt dich.
6 Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, dein Leben lang, ewiglich.
Niemals sollst du ihr Wohl und ihr Glück fördern, solange du lebst!
7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen.
Die Edomiter sollst du nicht verabscheuen! Denn sie sind deine Brüder. Auch die Ägypter sollst du nicht verabscheuen! Denn Gast bist du in ihrem Lande gewesen.
8 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, mögen in die Gemeinde des HERRN kommen.
Kinder, die ihnen geboren werden, dürfen im dritten Gliede in des Herrn Gemeinde eintreten.
9 Wenn du im Heerlager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen.
Ziehst du gegen deine Feinde, so hüte dich vor allem Ungehörigen!
10 Ist jemand unter dir infolge eines nächtlichen Zufalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen;
Ist einer unter dir, der unrein wäre durch nächtlichen Zufall, so gehe er vor das Lager! Er darf nicht in das Lager hereinkommen.
11 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, wieder in das Lager kommen.
Erst wenn er sich gegen Abend gewaschen hat, darf er um Sonnenuntergang in das Lager kommen.
12 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst.
Dir soll ein Platz außerhalb des Lagers sein! Dort tritt aus!
13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben und wieder zuscharren, was von dir gegangen ist.
In deinem Gürtel sollst du einen Spaten tragen! Grabe damit ein Loch, wenn du draußen niederkauern mußt, und bedecke wieder deinen Kot!
14 Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, daß er dich errette und deine Feinde vor dir dahingebe. Darum soll dein Lager heilig sein, daß er nichts Schändliches an dir sehe und sich nicht von dir abwende.
Denn der Herr, dein Gott, schreitet mitten durch dein Lager, dich zu schützen und dir deine Feinde preiszugeben. Darum sei dein Lager heilig, auf daß er nichts Widerliches an dir bemerke und sich nicht von dir wende!
15 Du sollst den Knecht, der von seinem Herrn weg zu dir geflohen ist, seinem Herrn nicht ausliefern.
Einen Sklaven, der vor seinem Herrn sich zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern!
16 Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht unterdrücken.
Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Orte, den er wählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt! Du sollst ihn nicht plagen!
17 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein.
Bei Israels Mädchen darf es keine Geweihte geben und bei den israelitischen Knaben keinen Geweihten.
18 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
Du sollst nicht eines Gelübdes wegen Hurenlohn oder Hundegeld in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen! Denn beides ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder für Geld noch für Speise, noch für irgend etwas, womit man wuchern kann.
Du sollst von deinen Brüdern keinen Zins nehmen, weder Zins für Geld noch für Speise noch Zins für irgend etwas Leihbares!
20 Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
Vom Ausländer darfst du Zins nehmen, aber von deinen Brüdern nicht fordern, auf daß dich der Herr, dein Gott, in all deiner Hände Werk segne in dem Lande, in das du kommst, es zu besetzen.
21 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiß von dir fordern, und es würde dir Sünde sein.
Machst du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde, so sollst du nicht zögern, es zu erfüllen! Denn sonst fordert es der Herr von dir, und du wärest einer Sünde schuldig.
22 Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist es dir keine Sünde.
Meidest du das Geloben, so bist du keiner Sünde schuldig.
23 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten, und sollst tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, gelobt hast, gemäß dem Gelübde, das du mit deinem Munde freiwillig abgelegt hast.
Was aber über deine Lippen kommt, sollst du halten! Tu also, wie du dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt und was du mündlich versprochen hast!
24 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen, so viel du willst, bis du genug hast; aber du sollst nichts in dein Geschirr tun.
Kommst du in deines Nächsten Weinberg, so iß dich satt an Trauben nach Herzenslust! Aber du darfst nichts in dein Gefäß tun!
25 Wenn du durch deines Nächsten Saat gehst, so magst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über die Saat deines Nächsten.
Kommst du in die Halmfrucht deines Nächsten, so pflücke Ähren mit der Hand! Aber du darfst nicht die Sichel über deines Nächsten Halmfrucht schwingen."