< 5 Mose 21 >
1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,
"Wird in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt, jemand erschlagen auf dem Felde liegend gefunden, und man weiß nicht, wer ihn erschlagen,
2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und [die Entfernungen] messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen.
dann sollen deine Ältesten, und zwar deine Richter, hinausgehen und bis zu den Städten messen, die rings um den Erschlagenen sind!
3 Und welche Stadt zunächst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat.
Aus der Stadt, die dem Erschlagenen zunächst liegt, sollen die Ältesten dieser Stadt eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist und die noch an keinem Joch gezogen hat!
4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen.
Dann sollen die Ältesten dieser Stadt die junge Kuh in einen steinigen Bachgrund führen, wo nicht geackert und gesät wird! Und sie sollen dort in dem steinigen Bachgrunde der jungen Kuh das Genick brechen!
5 Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Händel und Schlägereien geschlichtet werden
Darauf sollen die Priester, die Levitensöhne, herantreten; denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, ihm zu amten und mit des Herrn Namen zu segnen, und nach ihrem Ausspruche soll über jeden Streit und Schaden entschieden werden!
6 auch alle Ältesten dieser Stadt, welche zunächst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist,
Aus jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten ist, sollen alle Ältesten über der jungen Kuh, der in dem steinigen Bachgrunde das Genick gebrochen worden, ihre Hände waschen
7 und sollen anheben und sagen: Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen.
und sollen laut sprechen: 'Nicht haben unsere Hände dieses Blut vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen!
8 Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlöst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut für sie gesühnt sein.
Vergib, Herr, Deinem Volke Israel, das Du erlöst, und lege nicht Deinem Volke Israel unschuldig Blut auf!' So wird die Blutschuld ihnen gesühnt.
9 Also sollst du dich reinigen von unschuldig [vergossenem] Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN.
So sollst du selbst unschuldig vergossenes Blut tilgen aus deiner Mitte! Denn du sollst tun, was recht ist in den Augen des Herrn!
10 Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, daß du unter ihnen Gefangene machst,
Ziehst du gegen deinen Feind zu Feld, und gibt der Herr, dein Gott, ihn in deine Hand, und machst du von ihm Gefangene
11 und du unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst,
und erblickst du unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und wirst du von Liebe zu ihr ergriffen und möchtest du sie dir zum Weibe nehmen,
12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden
dann bringe sie in dein Haus, daß sie ihr Haupt enthülle, ihre Nägel schneide,
13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei.
ihre Gefangenentracht ablege, in deinem Haus bleibe und Vater und Mutter einen Monat betrauere! Dann darfst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.
14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwächt hast.
Gefällt sie dir aber nicht mehr, dann gib sie ganz frei! Keinesfalls darfst du sie um Geld verkaufen. Du darfst gegen sie nicht roh sein, weil du sie geschwächt hast.
15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, so kann er,
Hat ein Mann zwei Frauen, die eine bevorzugt, die andere zurückgesetzt, und gebären ihm beide Söhne, die bevorzugte und die zurückgesetzte, und stammt der erstgeborene Sohn von der zurückgesetzten,
16 wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten;
und setzt der Mann seine Söhne zu Erben ein über alles, was sein ist, dann darf er nicht dem Sohne der Bevorzugten vor dem Sohne der Zurückgesetzten, dem Erstgeborenen, die Rechte des Erstgeborenen geben.
17 sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm.
Er muß den Erstgeborenen, den Sohn der Zurückgesetzten, anerkennen und ihm von allem, was sich bei ihm findet, zwei Drittel geben. Denn dieser ist der Erstling seiner Kraft. Ihm gehört das Erstgeburtsrecht.
18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen,
Hat jemand einen mißratenen und widerspenstigen Sohn, der nicht die Stimme des Vaters und der Mutter hört, wenn sie ihn zurechtweisen, und der ihnen nicht gehorcht,
19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts,
so sollen ihn Vater und Mutter ergreifen und vor die Ältesten seiner Stadt führen, zum Tor seines Ortes!
20 und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer.
Sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: 'Dieser unser Sohn ist mißraten und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme; er ist ein Schlemmer und Säufer!'
21 Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, daß er sterbe. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, daß ganz Israel es höre und sich fürchte.
Dann sollen ihn alle Männer seiner Stadt zu Tode steinigen! So tilge das Böse aus deiner Mitte! Ganz Israel soll es hören und sich fürchten!
22 Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt,
Liegt auf jemand eine Schuld, ein todeswürdiges Verbrechen, und wird er hingerichtet und hängst du ihn an einen Baum,
23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt.
so darf sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume bleiben; du mußt ihn begraben noch am gleichen Tage. Denn ein Gehängter ist ein Gottesfluch. Du darfst dein Land nicht verunreinigen, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen gibt."