< 4 Mose 5 >

1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und Jahwe redete mit Mose also:
2 »Befiehl den Israeliten, daß sie alle Aussätzigen und alle mit einem Ausfluß Behafteten sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;
Befiehl den Israeliten, daß Sie alle mit dem Aussatz oder einem Flusse Behafteten, sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager hinausschaffen.
3 sowohl Männer als Weiber sollt ihr hinausschaffen, vor das Lager hinaus sollt ihr sie schaffen, damit sie ihre Lager nicht verunreinigen, da doch ich in deren Mitte wohne.«
Sowohl Männer, als Weiber sollt ihr hinausschaffen; hinaus vor das Lager sollt ihr sie schaffen, damit sie ihr Lager nicht verunreinigen, da doch ich unter ihnen wohne.
4 Da taten die Israeliten so und schafften sie vor das Lager hinaus; wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Israeliten.
Und die Israeliten thaten also und schafften sie hinaus vor das Lager; wie Jahwe Mose geboten hatte, also thaten die Israeliten.
5 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und Jahwe redete mit Mose also:
6 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib irgendeine von den mannigfachen Sünden begeht, wie Menschen sie zu begehen pflegen, so daß sie eine Veruntreuung gegen den HERRN verüben und der Betreffende dadurch eine Verschuldung auf sich lädt,
Sage den Israeliten: Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine Sünde begehen, wie sie von den Menschen begangen wird, daß sie eine Veruntreuung gegen Jahwe verüben, und der Betreffende so in Schuld gerät,
7 so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen, und der Betreffende soll das von ihm Veruntreute nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat.
so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen und sollen das von ihnen Veruntreute nach seinem vollen Werte zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauf legen, und sollen es dem geben, gegen den sie sich verschuldet haben.
8 Wenn dieser Mann aber keinen nächsten Verwandten hat, dem der Ersatz geleistet werden könnte, so soll die Buße, die dem HERRN zu erstatten ist, dem Priester gehören, abgesehen von dem Sühnewidder, mittels dessen man ihm Sühne erwirkt.
Wenn aber der Betreffende keinen nächsten Verwandten hinterlassen hat, dem man die Buße entrichten könnte, so fällt die Buße, die zu entrichten ist, Jahwe zu zum Besten der Priester, abgesehen von dem Sühnewidder, mit dem man ihm Sühne schafft.
9 Ebenso soll jede Hebe von allen heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Priester bringen, diesem gehören.
Und alle Hebe, von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören.
10 Ihm sollen also die heiligen Gaben eines jeden gehören: was irgend jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören.«
Ihm soll gehören, was irgend jemand heiligt; was jemand dem Priester giebt, soll diesem gehören.
11 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und Jahwe redete mit Mose also:
12 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemandes Ehefrau sich vergeht und ihrem Manne untreu wird,
Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: wenn irgend jemandes Weib sich vergeht und ihm untreu wird,
13 so daß ein anderer fleischlichen Umgang mit ihr hat, ohne daß jedoch ihr Mann etwas davon weiß, und ihr tatsächlicher Ehebruch unentdeckt geblieben ist, auch kein Zeuge gegen sie da ist, weil man sie bei der Tat nicht ertappt hat,
so daß sich einer fleischlich mit ihr vermischt, ihr Mann aber nichts davon erfährt, und sie unentdeckt bleibt, obschon sie sich verunreinigt hat, auch kein Zeuge wider sie vorhanden ist, indem sie nicht auf der That ertappt ward,
14 es kommt nun aber der Geist der Eifersucht über den Mann, so daß er auf seine Frau, die sich wirklich vergangen hat, eifersüchtig wird – oder auch es kommt der Geist der Eifersucht über den Mann, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, ohne daß sie sich tatsächlich vergangen hat –:
und es kommt über ihn ein Geist der Eifersucht, so daß er eifersüchtig wird auf sein Weib, indem sie sich verunreinigt hat - oder auch, es kommt über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er eifersüchtig wird auf sein Weib, obschon sie sich nicht verunreinigt hat -,
15 so soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und zugleich die ihrethalben erforderliche Opfergabe mitbringen, nämlich ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er kein Öl darübergießen und keinen Weihrauch darauftun, denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer der Offenbarung, das eine Verschuldung offenbar machen soll.
so soll dieser Mann sein Weib zum Priester bringen und das erforderliche Opfer, das um ihretwillen zu bringen ist, mit hinnehmen: ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er nicht Öl darüber gießen, noch Weihrauch darauf thun. Denn es ist ein Eifersuchts-Speisopfer, ein Offenbarungs-Speisopfer, das Verschuldung offenbar macht.
16 Hierauf soll der Priester sie herantreten lassen und sie vor den HERRN stellen.
Hierauf soll sie der Priester herantreten lassen und sie vor Jahwe stellen.
17 Dann nehme der Priester heiliges Wasser in einem irdenen Gefäß; weiter nehme der Priester etwas von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung liegt, und tue es in das Wasser.
Sodann nehme der Priester heiliges Wasser in ein irdenes Gefäß; ferner nehme der Priester etwas Erde, die sich am Boden der Wohnung befindet, und thue sie in das Wasser.
18 Dann lasse der Priester die Frau vor den HERRN treten, löse ihr das Haupthaar auf und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer auf die Hände – es ist ein Speisopfer der Eifersucht –; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.
Und der Priester stelle das Weib vor Jahwe, löse dem Weibe die Haare und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer in die Hände - ein Eiferfuchts-Speisopfer ist es; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.
19 Sodann beschwöre sie der Priester und sage zu der Frau: ›Wenn kein (fremder) Mann dir beigewohnt hat und du, die du deinem Gatten angehörst, dich nicht vergangen und verunreinigt hast, so sollst du durch dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs unversehrt bleiben!
Sodann nehme der Priester die Beschwörung mit ihr vor und spreche zu dem Weibe: Wenn dir niemand beigewohnt hat und du dich nicht vergangen und verunreinigt und so die Pflicht gegen deinen Mann verletzt hast, so soll dir dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs nicht schaden.
20 Wenn du dich aber, obgleich du deinem Gatten angehörst, vergangen und verunreinigt hast, so daß ein Mann außer deinem Gatten dir beigewohnt hat‹ –
Wenn du dich aber vergangen und die Pflicht gegen deinen Mann verletzt und dich verunreinigt hast, und sich irgend jemand außer deinem Manne fleischlich mit dir vermischt hat -.
21 es beschwöre also der Priester die Frau mit feierlicher Verfluchung und spreche so zu der Frau –, ›so mache der HERR dich zum abschreckenden Beispiel einer feierlichen Verfluchung inmitten deines Volkes, indem der HERR deine Hüften schwinden macht und deinen Leib anschwellen läßt;
So beschwöre nun der Priester das Weib mit feierlicher Verwünschung und der Priester spreche zu dem Weibe: Jahwe mache dich für deine Volksgenossen zu einem Beispiele feierlicher Verwünschung, indem Jahwe deine Hüfte schwinden, deinen Bauch aber anschwellen läßt;
22 und es möge dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide dringen, so daß dein Leib anschwillt und deine Hüften schwinden!‹ Die Frau aber soll sagen: ›Ja, so geschehe es! Amen!‹
und dieses fluchbringende Wasser soll eindringen in deine Eingeweide, daß der Bauch schwelle und die Hüfte schwinde! Das Weib aber spreche: So geschehe es! So geschehe es!
23 Dann schreibe der Priester diese Verfluchungen auf ein Blatt und wasche die Schrift wieder ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein.
Hierauf schreibe der Priester diese Verwünschungen auf ein Blatt, wische sie ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein
24 Hierauf gebe er der Frau das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.
und gebe dem Weibe das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.
25 Dann nehme der Priester der Frau das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe das Speisopfer von dem HERRN und bringe es hin zum Altar;
Sodann nehme der Priester dem Weibe das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe das Speisopfer vor Jahwe und bringe es hin zum Altar.
26 dort nehme der Priester von dem Speisopfer eine Handvoll, nämlich den zum Duftopfer bestimmten Teil, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.
Und zwar soll der Priester eine Hand voll von dem Speisopfer als den Duftteil, der von ihm zu entrichten ist, nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, darnach gebe er dem Weibe das Wasser zu trinken.
27 Hat er sie nun das Wasser trinken lassen, so wird, falls sie sich vergangen hat und ihrem Mann untreu gewesen ist, das fluchbringende Wasser zu bitterem Weh in sie eindringen: ihr Leib wird anschwellen, und ihre Hüften werden schwinden, und die Frau wird zum abschreckenden Beispiel einer Verfluchung inmitten ihres Volkes werden.
Und wenn er ihr das Wasser zu trinken gegeben hat, so wird, wenn sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, das fluchbringende Wasser in sie eindringen zu bitterem Weh: ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte schwinden, und so wird das Weib unter ihren Volksgenossen zu einem Beispiele für Verwünschungen werden.
28 Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern schuldlos ist, so wird sie unversehrt bleiben und kann wieder Mutter von Kindern werden.«
Hat sich aber das Weib nicht verunreinigt, sondern ist rein, so wird sie unversehrt bleiben und dann schwanger werden.
29 Dies ist die Verordnung bezüglich der Eifersucht: Wenn eine Frau, die einem Ehemann angehört, sich vergeht und sich verunreinigt,
Das sind die Bestimmungen in betreff der Eifersuchtsklagen: wenn ein Weib sich vergeht und die Pflicht gegen ihren Mann verletzt und sich verunreinigt,
30 oder auch wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den HERRN treten lassen, und der Priester soll genau nach dieser Verordnung mit ihr verfahren.
oder auch, wenn über einen Mann ein Geist der Eifersucht kommt und er eifersüchtig wird auf sein Weib, so stelle er das Weib vor Jahwe, und der Priester verfahre mit ihr ganz nach diesen Bestimmungen.
31 Der Mann soll dabei außer Schuld bleiben, eine solche Frau aber muß ihre Schuld büßen.
Der Mann wird frei bleiben von Verschuldung; ein solches Weib aber lädt Verschuldung auf sich.

< 4 Mose 5 >