< 4 Mose 36 >

1 Die Familienhäupter des Geschlechts, das von Gilead, dem Sohne Machirs, dem Enkel Manasses, stammte und zu den von Joseph stammenden Geschlechtern gehörte, traten auf und trugen dem Mose und den Fürsten, den Stammeshäuptern der Israeliten,
Da kamen die Familienhäupter der Sippe der Söhne Gileads, des Sohnes Makirs, des Enkels Manasses, von den Sippen der Josephsöhne und brachten vor Moses und die Fürsten, die israelitischen Familienhäupter, ein Anliegen.
2 folgendes Anliegen vor: »Gott hat dir, o Herr, geboten, den Israeliten das Land durch das Los zum Erbbesitz zu geben; auch hast du, Herr, von Gott die Weisung erhalten, den Erbbesitz unseres Stammgenossen Zelophhad seinen Töchtern zu überweisen.
Sie sprachen: "Der Herr hat meinem Herrn befohlen, das Land durchs Los zum Besitze den Söhnen Israels zu geben; und meinem Herrn ward vom Herrn befohlen, das Erbe unseres Bruders Selophchad seinen Töchtern zu geben.
3 Wenn diese sich nun aber mit einem Manne verheiraten, der zu einem andern Stamme der Israeliten gehört, so geht ihr Erbbesitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zu dem Erbbesitz des Stammes geschlagen, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören, während er dem Losteile unseres Erbbesitzes verlorengeht.
Heiraten diese einen der Söhne aus den anderen israelitischen Stämmen, dann wird ihr Besitz dem ihrer Väter entzogen und zu dem Besitze des Stammes geschlagen, dessen Angehörigen sie heiraten. So wird der Besitz, der durch das Los uns zugefallen, geschmälert.
4 Und auch wenn das Halljahr für die Israeliten kommt, so bleibt ihr Erbbesitz mit dem Erbbesitz des Stammes vereinigt, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören; aber dem Erbbesitz des Stammes unserer Väter geht ihr Erbbesitz verloren.«
Selbst wenn das Jubeljahr für Israels Söhne kommt, dann bleibt ihr Besitz bei dem Stamme, dessen Angehörigen sie heiraten. So wird der Besitz dem unseres väterlichen Stammes entzogen."
5 Da gab Mose den Israeliten nach dem Geheiß des HERRN folgende Weisung: »Der Stamm der Nachkommen Josephs hat recht.
Da gebot Moses den Israeliten nach des Herrn Befehl folgendes: "Der Josephsöhne Stamm hat recht.
6 So lautet die Verordnung, die der HERR in betreff der Töchter Zelophhads erlassen hat: Sie mögen sich ganz nach ihrem Gefallen verheiraten; jedoch dürfen sie nur mit einem Manne aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes die Ehe eingehen,
Das ist es, was der Herr für Selophchads Töchter verordnet: 'Sie mögen sich verheiraten, mit wem sie wollen. Nur müssen sie einen ihres Vaterstammes heiraten,
7 damit nicht ein Erbbesitz der Israeliten von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Israeliten sollen ein jeder den Erbbesitz ihres väterlichen Stammes ungeschmälert erhalten.
daß nicht ein Besitz der Söhne Israels von einem Stamme zum andern übergehe. An des Vaterstammes Besitz sollen alle Israeliten festhalten!
8 Darum darf jedes Mädchen, das in einem von den israelitischen Stämmen zu Grundbesitz gelangt, nur einen Mann aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten, damit die Israeliten allesamt ihren väterlichen Erbbesitz ungeschmälert erhalten
Und jede Tochter, die in einem israelitischen Stamme zum Besitz gelangt, hat einen ihres Vaterstammes zu heiraten, damit bei den Israeliten jeder den väterlichen Besitz behauptet
9 und kein Erbbesitz von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Stämme der Israeliten sollen ein jeder seinen Erbbesitz ungeschmälert erhalten.«
und nicht ein Besitz von einem Stamme zum andern übergehe. Jeder der israelitischen Stämme soll an seinem Erbbesitze festhalten!'"
10 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophhads;
Wie der Herr dem Moses befohlen, so taten Selophchads Töchter.
11 denn Mahla, Thirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophhads, verheirateten sich mit den Söhnen ihrer Oheime;
Machla, Tirsa, Chogla, Milka und Noa, Selophchads Töchter, heirateten die Söhne ihrer Oheime.
12 mit Männern aus den Geschlechtern, die von Manasse, dem Sohne Josephs, stammten, verheirateten sie sich, und so verblieb ihr Erbbesitz bei dem Stamme, dem das Geschlecht ihres Vaters angehörte.
Sie heirateten Angehörige aus den Sippen der Söhne Manasses, des Josephsohnes. Und so verblieb ihr Besitz bei dem Stamme ihrer väterlichen Sippe.
13 Dies sind die Gebote und Verordnungen, die der HERR an die Israeliten in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, durch Vermittlung Moses hat ergehen lassen.
Dies sind die Gebote und Satzungen, die der Herr durch Moses den Israeliten in Moabs Steppen am Jordan bei Jericho geboten hat.

< 4 Mose 36 >