< 4 Mose 35 >

1 Weiter gebot der HERR dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, folgendes:
INkosi yasikhuluma kuMozisi emagcekeni akoMowabi, eJordani eJeriko, isithi:
2 »Befiehl den Israeliten, daß sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr auch eine Weidetrift rings um sie her den Leviten geben.
Laya abantwana bakoIsrayeli ukuthi banike amaLevi okwelifa lemfuyo yabo imizi yokuhlala; futhi linike amaLevi amadlelo emizi inhlangothi zonke zawo.
3 Die Städte sollen ihnen dann als Wohnsitze dienen, während die zugehörigen Weidetriften für ihr Lastvieh und ihre Herden und für alle ihre übrigen Tiere bestimmt sind.
Njalo azakuba lemizi yokuhlala, lamadlelo awo abe ngawenkomo zawo lawempahla zawo lawezifuyo zawo zonke.
4 Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten zu geben habt, von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen weit ringsum erstrecken;
Lamadlelo emizi elizawanika amaLevi azakuba kusukela emthangaleni womuzi langaphandle izingalo eziyinkulungwane inhlangothi zonke.
5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so daß die Stadt selbst in der Mitte liegt; dies sollen für sie die Weideplätze bei den Städten sein.
Njalo lizalinganisa ngaphandle komuzi ingalo ezizinkulungwane ezimbili ehlangothini lwempumalanga, lengalo ezizinkulungwane ezimbili ehlangothini lweningizimu, lengalo ezizinkulungwane ezimbili ehlangothini lwentshonalanga, lengalo ezizinkulungwane ezimbili ehlangothini lwenyakatho, lomuzi ube phakathi. Lokho kuzakuba ngamadlelo awo emizi.
6 Unter den Städten aber, die ihr den Leviten zu geben habt, sollen sich die sechs Freistädte befinden, die ihr ihnen abtreten sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außer diesen aber sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben:
Lemizi elizayinika amaLevi izakuba yimizi eyisithupha yokuphephela elizayinika, ukuze umbulali abalekele khona; langaphezu kwayo linike imizi engamatshumi amane lambili.
7 die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten zu geben habt, soll sich auf achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften belaufen.
Yonke imizi elizayinika amaLevi izakuba ngamatshumi amane lesificaminwembili, yile lamadlelo ayo.
8 Was aber die Städte betrifft, die ihr von dem Besitztum der Israeliten abzugeben habt, so sollt ihr von den größeren Stämmen eine größere Anzahl und von den kleineren Stämmen eine kleinere Anzahl von Städten nehmen: jeder Stamm soll nach Maßgabe seines Erbbesitzes, den er erhalten wird, von seinen Städten eine bestimmte Zahl an die Leviten abtreten.«
Lemizi elizayinika emfuyweni yabantwana bakoIsrayeli; koleminengi lithathe eminengi, lakolemilutshwana lithathe emilutshwana; ngulowo lalowo njengokwelifa lakhe azalidla, uzanika okwemizi yakhe kumaLevi.
9 Der HERR gebot dann weiter dem Mose folgendes:
INkosi yasikhuluma kuMozisi isithi:
10 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,
Tshono ebantwaneni bakoIsrayeli uthi kibo: Lapho lichapha iJordani lingene elizweni leKhanani,
11 sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.
zimiseleni imizi ezakuba yimizi yenu yokuphephela, ukuze umbulali abalekele khona, otshaye umuntu kungeyisikho ngabomo.
12 Diese Städte sollen euch nämlich als Zufluchtsorte vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden.
Njalo izakuba yimizi yenu yokuphephela kumphindiseli, ukuthi umbulali angafi aze eme phambi kwenhlangano ukuthi ahlulelwe.
13 Es sollen aber die Städte, die ihr zu solchen Freistädten herzugeben habt, sechs an Zahl sein:
Lemizi elizayinika izakuba yimizi yenu eyisithupha yokuphephela.
14 drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans dazu bestimmen und drei Städte im Lande Kanaan dazu hergeben: Freistädte sollen es sein.
Lizanika imizi emithathu nganeno kweJordani, linike imizi emithathu elizweni leKhanani, ibe yimizi yokuphephela.
15 Für die Israeliten wie für die Fremdlinge und die Beisassen, die unter ihnen leben, sollen diese sechs Städte als Zufluchtsorte dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.«
Limizi eyisithupha izakuba ngeyokuphephela kwabantwana bakoIsrayeli, lakowemzini lakowezizweni phakathi kwabo, ukuze loba ngubani otshaya umuntu kungeyisikho ngabomo abalekele khona.
16 »Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, so daß er daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Njalo nxa emtshaya ngesikhali sensimbi afe, ungumbulali; umbulali kabulawe lokubulawa.
17 Wenn er ihn ferner mit einem Stein, den er in der Hand hatte und der den Tod verursachen kann, geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Njalo nxa emtshaya ngelitshe elisesandleni angafa ngalo, abesesifa, ungumbulali; umbulali kabulawe lokubulawa.
18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand hatte und durch das jemand getötet werden kann, geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden;
Kumbe uba emtshaya ngesikhali sesigodo esisesandleni angafa ngaso, abesesifa, ungumbulali; umbulali kabulawe lokubulawa.
19 der Bluträcher soll den Mörder töten; sobald er ihn antrifft, soll er ihn töten.
Umphindiseli wegazi, yena uzabulala umbulali; lapho ehlangana laye, yena uzambulala.
20 Wenn ferner jemand einem andern aus Haß einen Stoß versetzt oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, so daß jener daran gestorben ist,
Njalo nxa emsunduza ngokuzonda, loba emjikijela ngokucathama, afe,
21 oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so muß der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt mit dem Tode bestraft werden: er ist ein Mörder: der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn antrifft.
loba ngobutha emtshaya ngesandla sakhe, afe, lowo otshayayo kabulawe lokubulawa, ungumbulali; umphindiseli wegazi uzabulala umbulali lapho ehlangana laye.
22 Hat er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, gestoßen oder unabsichtlich irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen
Kodwa uba emsunduzile masinyane engelabutha, loba emjikijela loba ngasiphi isikhali engacathamanga,
23 oder, ohne ihn zu sehen, irgendeinen Stein, durch den jemand getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und jener ist daran gestorben, obgleich er ihm nicht feindlich gesinnt war und ohne daß er ihm Schaden zufügen wollte:
kumbe loba ngaliphi ilitshe, angafa ngalo, engamboni, aliwisele kuye, afe, lanxa engeyisiso isitha sakhe, futhi engadingi ububi bakhe,
24 so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,
inhlangano izakwahlulela phakathi komtshayi lomphindiseli wegazi ngokwezahlulelo lezi.
25 und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
Lenhlangano izamophula umbulali esandleni somphindiseli wegazi; lenhlangano imbuyisele emzini wokuphephela kwakhe, lapho abebalekele khona, ahlale kuwo, aze afe umpristi omkhulu owagcotshwa ngamafutha angcwele.
26 Wenn aber der Totschläger aus dem Gebiet der ihm zustehenden Freistadt, in die er geflohen ist, hinausgeht
Kodwa uba umbulali ephuma nje umngcele womuzi wokuphephela kwakhe, abebalekele khona,
27 und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;
umphindiseli wegazi emfica ngaphandle komngcele womuzi wokuphephela kwakhe, umphindiseli wegazi uzabulala umbulali; kayikuba lecala legazi.
28 denn jener hat in der ihm zustehenden Freistadt bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger an den Ort, wo sein Erbbesitz liegt, zurückkehren.
Ngoba ngabe uhlale emzini wokuphephela kwakhe, aze afe umpristi omkhulu; kodwa emva kokufa kompristi omkhulu umbulali uzabuyela elizweni lemfuyo yakhe.
29 Diese Rechtsbestimmungen sollen bei euch für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen zu Recht bestehen.
Njalo lezizinto zizakuba ngumthetho wesahlulelo kini, ezizukulwaneni zenu, kuyo yonke imizi yenu.
30 Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, so soll man den Mörder auf die Aussage von Zeugen mit dem Tode bestrafen; aber das Zeugnis eines einzelnen soll nicht hinreichen, um jemand zum Tode zu verurteilen.
Loba ngubani otshaya umuntu, ngomlomo wabafakazi umbulali uzabulawa; kodwa umfakazi oyedwa kayikufakaza ngomuntu ukuthi afe.
31 Ihr dürft auch kein Lösegeld für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, annehmen, vielmehr soll er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Futhi kaliyikuthatha inhlawulo ngempilo yombulali ocaleke ngokufa; ngoba uzabulawa lokubulawa.
32 Auch dürft ihr kein Lösegeld für jemand, der in die ihm zustehende Freistadt geflohen ist, zu dem Zweck annehmen, daß er schon vor dem Tode des Hohenpriesters zurückkehren und irgendwo im Lande wohnen dürfe.
Njalo kaliyikuthatha inhlawulo ngobalekele emzini wokuphephela kwakhe, ukuze abuyele ukuyahlala elizweni, aze afe umpristi.
33 Ihr sollt das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande kann für das Blut, das darin vergossen worden ist, keine Sühne geschafft werden außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
Ngakho kaliyikungcolisa ilizwe elikilo; ngoba ligazi elingcolisa ilizwe; njalo kakuyikwenzelwa ilizwe ukubuyisana ngegazi elichithwe kulo, ngaphandle kwangegazi lolichithileyo.
34 So verunreinigt denn das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte auch ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Israeliten.«
Ngakho lingangcolisi ilizwe elihlala kilo, engihlala phakathi kwalo; ngoba mina iNkosi ngihlala phakathi kwabantwana bakoIsrayeli.

< 4 Mose 35 >