< 4 Mose 35 >

1 Weiter gebot der HERR dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, folgendes:
エリコに近いヨルダンのほとりのモアブの平野で、主はモーセに言われた、
2 »Befiehl den Israeliten, daß sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr auch eine Weidetrift rings um sie her den Leviten geben.
「イスラエルの人々に命じて、その獲た嗣業のうちから、レビびとに住むべき町々を与えさせなさい。また、あなたがたは、その町々の周囲の放牧地をレビびとに与えなければならない。
3 Die Städte sollen ihnen dann als Wohnsitze dienen, während die zugehörigen Weidetriften für ihr Lastvieh und ihre Herden und für alle ihre übrigen Tiere bestimmt sind.
その町々は彼らの住む所、その放牧地は彼らの家畜と群れ、およびすべての獣のためである。
4 Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten zu geben habt, von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen weit ringsum erstrecken;
あなたがたがレビびとに与える町々の放牧地は、町の石がきから一千キュビトの周囲としなければならない。
5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so daß die Stadt selbst in der Mitte liegt; dies sollen für sie die Weideplätze bei den Städten sein.
あなたがたは町の外で東側に二千キュビト、南側に二千キュビト、西側に二千キュビト、北側に二千キュビトを計り、町はその中央にしなければならない。彼らの町の放牧地はこのようにしなければならない。
6 Unter den Städten aber, die ihr den Leviten zu geben habt, sollen sich die sechs Freistädte befinden, die ihr ihnen abtreten sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außer diesen aber sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben:
あなたがたがレビびとに与える町々は六つで、のがれの町とし、人を殺した者がのがれる所としなければならない。なおこのほかに四十二の町を与えなければならない。
7 die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten zu geben habt, soll sich auf achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften belaufen.
すなわちあなたがたがレビびとに与える町は合わせて四十八で、これをその放牧地と共に与えなければならない。
8 Was aber die Städte betrifft, die ihr von dem Besitztum der Israeliten abzugeben habt, so sollt ihr von den größeren Stämmen eine größere Anzahl und von den kleineren Stämmen eine kleinere Anzahl von Städten nehmen: jeder Stamm soll nach Maßgabe seines Erbbesitzes, den er erhalten wird, von seinen Städten eine bestimmte Zahl an die Leviten abtreten.«
あなたがたがイスラエルの人々の所有のうちからレビびとに町々を与えるには、大きい部族からは多く取り、小さい部族からは少なく取り、おのおの受ける嗣業にしたがって、その町々をレビびとに与えなければならない」。
9 Der HERR gebot dann weiter dem Mose folgendes:
主はモーセに言われた、
10 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,
「イスラエルの人々に言いなさい。あなたがたがヨルダンを渡ってカナンの地にはいるときは、
11 sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.
あなたがたのために町を選んで、のがれの町とし、あやまって人を殺した者を、そこにのがれさせなければならない。
12 Diese Städte sollen euch nämlich als Zufluchtsorte vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden.
これはあなたがたが復讐する者を避けてのがれる町であって、人を殺した者が会衆の前に立って、さばきを受けないうちに、殺されることのないためである。
13 Es sollen aber die Städte, die ihr zu solchen Freistädten herzugeben habt, sechs an Zahl sein:
あなたがたが与える町々のうち、六つをのがれの町としなければならない。
14 drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans dazu bestimmen und drei Städte im Lande Kanaan dazu hergeben: Freistädte sollen es sein.
すなわちヨルダンのかなたで三つの町を与え、カナンの地で三つの町を与えて、のがれの町としなければならない。
15 Für die Israeliten wie für die Fremdlinge und die Beisassen, die unter ihnen leben, sollen diese sechs Städte als Zufluchtsorte dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.«
これらの六つの町は、イスラエルの人々と、他国の人および寄留者のために、のがれの場所としなければならない。すべてあやまって人を殺した者が、そこにのがれるためである。
16 »Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, so daß er daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
もし人が鉄の器で、人を打って死なせたならば、その人は故殺人である。故殺人は必ず殺されなければならない。
17 Wenn er ihn ferner mit einem Stein, den er in der Hand hatte und der den Tod verursachen kann, geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
またもし人を殺せるほどの石を取って、人を打って死なせたならば、その人は故殺人である。故殺人は必ず殺されなければならない。
18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand hatte und durch das jemand getötet werden kann, geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden;
あるいは人を殺せるほどの木の器を取って、人を打って死なせたならば、その人は故殺人である。故殺人は必ず殺されなければならない。
19 der Bluträcher soll den Mörder töten; sobald er ihn antrifft, soll er ihn töten.
血の復讐をする者は、自分でその故殺人を殺すことができる。すなわち彼に出会うとき、彼を殺すことができる。
20 Wenn ferner jemand einem andern aus Haß einen Stoß versetzt oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, so daß jener daran gestorben ist,
またもし恨みのために人を突き、あるいは故意に人に物を投げつけて死なせ、
21 oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so muß der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt mit dem Tode bestraft werden: er ist ein Mörder: der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn antrifft.
あるいは恨みによって手で人を打って死なせたならば、その打った者は必ず殺されなければならない。彼は故殺人だからである。血の復讐をする者は、その故殺人に出会うとき殺すことができる。
22 Hat er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, gestoßen oder unabsichtlich irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen
しかし、もし恨みもないのに思わず人を突き、または、なにごころなく人に物を投げつけ、
23 oder, ohne ihn zu sehen, irgendeinen Stein, durch den jemand getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und jener ist daran gestorben, obgleich er ihm nicht feindlich gesinnt war und ohne daß er ihm Schaden zufügen wollte:
あるいは人のいるのも見ずに、人を殺せるほどの石を投げつけて死なせた場合、その人がその敵でもなく、また害を加えようとしたのでもない時は、
24 so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,
会衆はこれらのおきてによって、その人を殺した者と、血の復讐をする者との間をさばかなければならない。
25 und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
すなわち会衆はその人を殺した者を血の復讐をする者の手から救い出して、逃げて行ったのがれの町に返さなければならない。その者は聖なる油を注がれた大祭司の死ぬまで、そこにいなければならない。
26 Wenn aber der Totschläger aus dem Gebiet der ihm zustehenden Freistadt, in die er geflohen ist, hinausgeht
しかし、もし人を殺した者が、その逃げて行ったのがれの町の境を出た場合、
27 und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;
血の復讐をする者は、のがれの町の境の外で、これに出会い、血の復讐をする者が、その人を殺した者を殺しても、彼には血を流した罪はない。
28 denn jener hat in der ihm zustehenden Freistadt bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger an den Ort, wo sein Erbbesitz liegt, zurückkehren.
彼は大祭司の死ぬまで、そののがれの町におるべきものだからである。大祭司の死んだ後は、人を殺した者は自分の所有の地にかえることができる。
29 Diese Rechtsbestimmungen sollen bei euch für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen zu Recht bestehen.
これらのことはすべてあなたがたの住む所で、代々あなたがたのためのおきての定めとしなければならない。
30 Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, so soll man den Mörder auf die Aussage von Zeugen mit dem Tode bestrafen; aber das Zeugnis eines einzelnen soll nicht hinreichen, um jemand zum Tode zu verurteilen.
人を殺した者、すなわち故殺人はすべて証人の証言にしたがって殺されなければならない。しかし、だれもただひとりの証言によって殺されることはない。
31 Ihr dürft auch kein Lösegeld für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, annehmen, vielmehr soll er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
あなたがたは死に当る罪を犯した故殺人の命のあがないしろを取ってはならない。彼は必ず殺されなければならない。
32 Auch dürft ihr kein Lösegeld für jemand, der in die ihm zustehende Freistadt geflohen ist, zu dem Zweck annehmen, daß er schon vor dem Tode des Hohenpriesters zurückkehren und irgendwo im Lande wohnen dürfe.
また、のがれの町にのがれた者のために、あがないしろを取って大祭司の死ぬ前に彼を自分の地に帰り住まわせてはならない。
33 Ihr sollt das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande kann für das Blut, das darin vergossen worden ist, keine Sühne geschafft werden außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
あなたがたはそのおる所の地を汚してはならない。流血は地を汚すからである。地の上に流された血は、それを流した者の血によらなければあがなうことができない。
34 So verunreinigt denn das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte auch ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Israeliten.«
あなたがたは、その住む所の地、すなわちわたしのおる地を汚してはならない。主なるわたしがイスラエルの人々のうちに住んでいるからである」。

< 4 Mose 35 >