< 4 Mose 35 >

1 Weiter gebot der HERR dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, folgendes:
And Yahweh spake unto Moses in the waste plains of Moab, —by Jordan, near Jericho, saying:
2 »Befiehl den Israeliten, daß sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr auch eine Weidetrift rings um sie her den Leviten geben.
Command the sons of Israel, that they give unto the Levites—out of the inheritance which they possess—cities to dwell in, —pasture land also unto the cities, round about them, shall ye give unto the Levites.
3 Die Städte sollen ihnen dann als Wohnsitze dienen, während die zugehörigen Weidetriften für ihr Lastvieh und ihre Herden und für alle ihre übrigen Tiere bestimmt sind.
So shall the cities be theirs, to dwell in, —and their pasture lands, shall, be for their cattle and for their goods and for all their beasts.
4 Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten zu geben habt, von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen weit ringsum erstrecken;
And, the pasture lands of the cities which ye shall give unto the Levite, shall be, —from the wall of the city, and outwards, a thousand cubits round about
5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so daß die Stadt selbst in der Mitte liegt; dies sollen für sie die Weideplätze bei den Städten sein.
So ye shall measure—on the outside of the city—the eastward quarter two thousand by the cubit, and the south quarter two thousand by the cubit, and the west quarter two thousand by the cubit and the north quarter two thousand by the cubit, with, the city, in the midst. This, shall be unto them the pasture lands of the cities,
6 Unter den Städten aber, die ihr den Leviten zu geben habt, sollen sich die sechs Freistädte befinden, die ihr ihnen abtreten sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außer diesen aber sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben:
And, among the cities which ye shall give unto the Levites, shall be the six cities of refuge, which ye shall give that the manslayer may flee thither, —and besides them, ye shall give, forty-two cities,
7 die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten zu geben habt, soll sich auf achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften belaufen.
All the cities which ye shall give unto the Levites, shall be forty-eight cities, —them, and their pasture lands,
8 Was aber die Städte betrifft, die ihr von dem Besitztum der Israeliten abzugeben habt, so sollt ihr von den größeren Stämmen eine größere Anzahl und von den kleineren Stämmen eine kleinere Anzahl von Städten nehmen: jeder Stamm soll nach Maßgabe seines Erbbesitzes, den er erhalten wird, von seinen Städten eine bestimmte Zahl an die Leviten abtreten.«
And as touching the cities which ye shall give out of the possession of the sons of Israel from the many, shall ye take many, and from the few, shall ye take few, —each, according to his inheritance, which they shall inherit, shall give of his cities unto the Levites.
9 Der HERR gebot dann weiter dem Mose folgendes:
Then spake Yahweh unto Moses, saying:
10 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,
Speak unto the sons of Israel, and thou shalt say unto them, —When ye are passing over the Jordan unto the land of Canaan,
11 sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.
then shall ye find for you, convenient cities, cities of refuge, shall they be unto you, —and the manslayer, who hath slain a person, by mistake, shall flee thither.
12 Diese Städte sollen euch nämlich als Zufluchtsorte vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden.
So shall the cities serve you for places of refuge from the redeemer, —that the manslayer may not die, until he has stood before the assembly, for judgment,
13 Es sollen aber die Städte, die ihr zu solchen Freistädten herzugeben habt, sechs an Zahl sein:
And as touching the cities which ye shall give six cities of refuge, shall there be unto you.
14 drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans dazu bestimmen und drei Städte im Lande Kanaan dazu hergeben: Freistädte sollen es sein.
Three of the cities, shall ye give, on this side the Jordan, and three of the cities, shall ye give in the land of Canaan, —cities of refuge, shall they be.
15 Für die Israeliten wie für die Fremdlinge und die Beisassen, die unter ihnen leben, sollen diese sechs Städte als Zufluchtsorte dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.«
For the sons of Israel and for the sojourner. and for the settler in your midst, shall these six cities serve, as places of refuge, —that any one may flee thither who hath slain a person, by mistake.
16 »Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, so daß er daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
If, then, with an instrument of iron, he smote him, and he died, a manslayer, he is, —a manslayer, shall surely die.
17 Wenn er ihn ferner mit einem Stein, den er in der Hand hatte und der den Tod verursachen kann, geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Or if with a stone thrown by hand, where-by one might die, he smote him and he died, a manslayer, he is, —the man-slayer, shall surely die,
18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand hatte und durch das jemand getötet werden kann, geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden;
Or, if with hand-weapon of wood, wherewith one might die, he smote him and he died a manslayer, he is, —the manslayer shall surely die.
19 der Bluträcher soll den Mörder töten; sobald er ihn antrifft, soll er ihn töten.
The blood-redeemer, he, shall put to death the man-slayer, —when he lighteth upon him, he, shall put him to death.
20 Wenn ferner jemand einem andern aus Haß einen Stoß versetzt oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, so daß jener daran gestorben ist,
Or if with hate, he shall thrust at him, or hurl at him designedly, and he have died,
21 oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so muß der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt mit dem Tode bestraft werden: er ist ein Mörder: der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn antrifft.
or if with enmity, he hath smitten him with his hand and he is dead, then shall he that dealt the blow, be surely put to death. a manslayer, he is—the blood-redeemer shall put to death the man-slayer, when he lighteth upon him.
22 Hat er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, gestoßen oder unabsichtlich irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen
But if suddenly, without enmity, he shall thrust him, or hurl upon him any missile, without design;
23 oder, ohne ihn zu sehen, irgendeinen Stein, durch den jemand getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und jener ist daran gestorben, obgleich er ihm nicht feindlich gesinnt war und ohne daß er ihm Schaden zufügen wollte:
Or with any stone whereby one might die without seeing him, and it fall upon him, and he dieth; he, not being at enmity with him, nor seeking to harm him,
24 so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,
then shall the assembly judge, between him that smote and the blood-redeemer, —according to these regulations;
25 und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
and the assembly shall rescue the manslayer out of the hand of the blood-redeemer, and the assembly shall restore him unto his city of refuge whither he had fled, —and he shall dwell therein until the death of the high priest, who hath been anointed with the hallowing oil.
26 Wenn aber der Totschläger aus dem Gebiet der ihm zustehenden Freistadt, in die er geflohen ist, hinausgeht
But if the man-slayer, go out, of the bounds of his city of refuge, whereinto he hath fled;
27 und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;
and the blood-redeemer, find him, outside the bounds of his city of refuge, then may the blood-redeemer slay the slayer, without being guilty of blood;
28 denn jener hat in der ihm zustehenden Freistadt bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger an den Ort, wo sein Erbbesitz liegt, zurückkehren.
for in his city of refuge, should he have remained, until the death of the high priest, —and, after the death of the high priest, might he have returned into the land which he doth possess.
29 Diese Rechtsbestimmungen sollen bei euch für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen zu Recht bestehen.
So shall these serve you as a regulative statute unto your generations, —wheresoever ye may dwell.
30 Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, so soll man den Mörder auf die Aussage von Zeugen mit dem Tode bestrafen; aber das Zeugnis eines einzelnen soll nicht hinreichen, um jemand zum Tode zu verurteilen.
Whosoever taketh away life, at the mouth of witnesses, shall, the slayer be slain, —but, one witness, shall not testify against a person, to put him to death.
31 Ihr dürft auch kein Lösegeld für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, annehmen, vielmehr soll er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
And ye shall accept no ransom for the life of him that slayeth, if he have unlawfully caused death, —but he, must surely be put to death.
32 Auch dürft ihr kein Lösegeld für jemand, der in die ihm zustehende Freistadt geflohen ist, zu dem Zweck annehmen, daß er schon vor dem Tode des Hohenpriesters zurückkehren und irgendwo im Lande wohnen dürfe.
And ye shall accept no ransom for him that hath fled to his city of refuge, if he should return to dwell in the land before the death of the priest.
33 Ihr sollt das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande kann für das Blut, das darin vergossen worden ist, keine Sühne geschafft werden außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
So shall ye not pollute the land wherein ye are, for blood, doth pollute the land, and for the land, no propitiatory-covering can be made, as touching blood, that is shed therein, save with the blood of him that shed it;
34 So verunreinigt denn das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte auch ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Israeliten.«
thou must not then make unclean the land wherein, ye, are dwelling, in the midst of which, I, have my habitation; for, I,—Yahweh, am making my habitation in the midst of the sons of Israel.

< 4 Mose 35 >