< 4 Mose 34 >

1 Weiter sagte der HERR zu Mose:
Und Jahwe redete mit Mose also:
2 »Folgende Verordnungen sollst du den Israeliten mitteilen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so soll dies das Gebiet sein, das euch als Erbbesitz zufällt: das Land Kanaan in seinem ganzen Umfang.
Befiehl den Israeliten und sprich zu Ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, so soll dies das Gebiet sein, das euch als Erbbesitz zufällt: das Land Kanaan in seiner ganzen Ausdehnung.
3 Und zwar soll die Südseite sich euch von der Wüste Zin an, Edom entlang, hinziehen, so daß eure Südgrenze im Osten am (südlichen) Ende des Salzmeeres beginnt.
Als Südseite soll euch gelten der Landstrich von der Steppe Zin an Edom entlang; und zwar soll euch als östlicher Ausgangspunkt eurer Südgrenze das Ende des Salzmeers gelten.
4 Dann soll eure Grenze südlich vom Skorpionenstieg umbiegen und sich nach Zin hinüberziehen, wo sie südlich von Kades-Barnea endigt; von dort soll sie weiter nach Hazar-Addar hin laufen und nach Azmon hinübergehen;
Sodann soll sich eure Grenze südlich von der Skorpionenstiege herumziehn bis nach Zin hinüber und weiter, bis sie südlich von Kades Barnea endigt. Sodann laufe sie aus nach Hazar Adar und hinüber nach Azmon.
5 und von Azmon wende sich die Grenze nach dem Bach Ägyptens hin und endige nach dem Westmeer zu. –
Von Azmon aus wende sich die Grenze nach dem Bach Ägyptens hin, bis sie am Meere endigt.
6 Was sodann die Westgrenze betrifft, so gelte euch da das große Meer zugleich als Grenze; das soll eure Westgrenze sein. –
Und was die Westgrenze anlangt, so soll euch das große Meer als solche gelten; das sei eure Westgrenze.
7 Und folgendes soll eure Nordgrenze sein: vom großen Westmeer an sollt ihr euch eine Grenzlinie bis zum Berge Hor ziehen;
Und dies soll euch als Nordgrenze gelten: vom großen Meer an sollt ihr euch die Grenze ziehen bis zum Berge Hor;
8 vom Berge Hor an sollt ihr euch eine Grenzlinie in der Richtung auf Hamath hin ziehen, und das Ende der Grenze soll nach Zedad hin sein;
vom Berge Hor an sollt ihr die Grenze ziehen bis dahin, wo es nach Hamath hineingeht, und Endpunkt der Grenze soll Zedad sein.
9 dann laufe die Grenze weiter nach Siphron hin und erreiche ihr Ende bei Hazar-Enan. Das soll eure Nordgrenze sein. –
Sodann laufe die Grenze aus nach Siphron und weiter bis Hazar Enan als zu ihrem Endpunkte. Das sei eure Nordgrenze.
10 Als Ostgrenze aber sollt ihr euch eine Linie von Hazar-Enan nach Sepham festsetzen;
Und als Ostgrenze sollt ihr euch festsetzen: von Hazar Enan nach Sepham.
11 und von Sepham gehe die Grenze nach Ha-Ribla hinab östlich von Ain; dann ziehe sich die Grenze noch weiter hinab und stoße auf den Höhenzug östlich vom See Genezareth;
Von Sepham aber zieht sich die Grenze abwärts nach Haribla, östlich von Ain; sodann ziehe sie sich abwärts und streife den Bergrücken östlich vom See Kinnereth.
12 dann ziehe sich die Grenze den Jordan entlang hinab und erreiche ihr Ende am Salzmeer. Dies soll euer Land nach seinen Grenzen ringsum sein.«
Weiter ziehe sich die Grenze hinab an den Jordan, bis sie am Salzmeer endigt. Das sollen ringsum die Grenzen eures Landes sein.
13 Mose gab dann den Israeliten folgende Weisung: »Dies ist das Land, das ihr euch durchs Los als euren Erbbesitz zuteilen sollt und das der HERR den neun Stämmen und dem halben Stamm (Manasse) zu geben geboten hat.
Und Mose gab den Israeliten Anweisung und sprach: Das ist das Land, welches ihr vermittelst des Loses zum Besitz angewiesen erhalten sollt, welches Jahwe den neunundeinhalb Stämmen zu geben befohlen hat.
14 Denn alle zu den beiden Stämmen Ruben und Gad gehörenden Familien und der halbe Stamm Manasse haben ihren Erbbesitz bereits empfangen.
Denn die zum Stamme der Rubeniten gehörenden Familien und die zum Stamme der Gaditen gehörenden Familien und der halbe Stamm Manasse, - die haben ihren Erbbesitz erhalten.
15 Diese zweieinhalb Stämme haben ihren Erbbesitz auf der andern Seite des Jordans, Jericho gegenüber, im Osten, nach Sonnenaufgang hin, bereits erhalten.«
Die zweiundeinhalb Stämme haben ihren Erbbesitz jenseits auf der Ostseite des Jordan gegenüber Jericho erhalten.
16 Weiter sagte der HERR zu Mose folgendes:
Und Jahwe redete mit Mose also:
17 »Dies sind die Namen der Männer, die das Land als Erbbesitz unter euch verteilen sollen: der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns;
Dies sind die Namen der Männer, die euch das Land zuteilen sollen. Eleasar, der Priester, und Josua, der Sohn Nuns;
18 dazu sollt ihr von jedem Stamm einen Fürsten zu der Verteilung des Landes hinzuziehen.
ferner sollt ihr je einen Fürsten von jedem Stamme bei der Austeilung des Landes hinzuziehen.
19 Und dies sind die Namen der Männer: für den Stamm Juda: Kaleb, der Sohn Jephunnes;
Und dies sind die Namen der Männer: vom Stamme Juda Kaleb, der Sohn Jephunnes;
20 für den Stamm Simeon: Samuel, der Sohn Ammihuds;
vom Stamme der Simeoniten Samuel, der Sohn Ammihubs;
21 für den Stamm Benjamin: Elidad, der Sohn Kislons;
vom Stamme Benjamin Elidab, der Sohn Kislons;
22 für den Stamm Dan als Fürst: Bukki, der Sohn Joglis;
als Fürst des Stammes der Daniten Buki, der Sohn Iglis;
23 für die Nachkommen Josephs: für den Stamm Manasse als Fürst: Hanniel, der Sohn Ephods,
von den Söhnen Josephs. als Fürst des Stammes der Manassiten Haniel, der Sohn Ephods,
24 und für den Stamm Ephraim als Fürst: Kemuel, der Sohn Siphtans;
und als Fürst des Stammes der Ephraimiten Kemuel, der Sohn Siphthans;
25 für den Stamm Sebulon als Fürst: Elizaphan, der Sohn Parnachs;
als Fürst der Sebutoniten Elizaphan, der Sohn Parnachs;
26 für den Stamm Issaschar als Fürst: Paltiel, der Sohn Assans;
als Fürst der Issachariten Paltiel, der Sohn Asans;
27 für den Stamm Asser als Fürst: Ahihud, der Sohn Selomis;
als Fürst der Asseriten Ahihud, der Sohn Selomis;
28 für den Stamm Naphthali als Fürst: Pedahel, der Sohn Ammihuds.«
als Fürst der Naphthaliten Pedahel, der Sohn Ammihuds.
29 Diese waren es, denen der HERR gebot, den Israeliten ihren Erbbesitz im Lande Kanaan zuzuteilen.
Das sind die, welchen Jahwe befahl, den Israeliten im Lande Kanaan ihr Erbe auszuteilen.

< 4 Mose 34 >