< 4 Mose 29 >

1 »Ferner am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: der Tag des Posaunenblasens soll es euch sein.
Und im siebenten Monat, am ersten des Monats sollt ihr heilige Zusammenberufung haben; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. Ein Tag des Lärmblasens sei er euch.
2 Da sollt ihr als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose, einjährige Lämmer;
Und ein Brandopfer sollt ihr Jehovah machen zum Geruch der Ruhe, einen jungen Farren von den Rindern, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl.
3 dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder
Und ihr Speiseopfer sei drei Zehntel Semmelmehl mit Öl vermischt auf den Farren, zwei Zehntel auf den Widder;
4 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
Und ein Zehntel auf das eine Lamm, für die sieben Lämmer;
5 außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken;
Und ein Ziegenbock, als Sündopfer, euch zu sühnen;
6 außer dem Neumond-Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, in der vorgeschriebenen Weise, zu lieblichem Geruch, als ein Feueropfer für den HERRN.«
Außer dem Brandopfer des Neumondes und seinem Speiseopfer, und dem beständigen Brandopfer und dessen Speiseopfer und deren Trankopfern, nach ihrem Rechte, zum Geruch der Ruhe, ein Feueropfer für Jehovah.
7 »Ferner am zehnten Tage desselben siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden, und ihr sollt fasten; keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr da verrichten.
Und am zehnten dieses siebenten Monats sollt ihr eine heilige Zusammenberufung haben und eure Seelen demütigen. Keinerlei Arbeit sollt ihr tun.
8 Als Brandopfer sollt ihr dabei für den HERRN zu lieblichem Geruch herrichten: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
Und dem Jehovah sollt ihr zum Geruch der Ruhe als Brandopfer darbringen einen jungen Farren von den Rindern, einen Widder, sieben einjährige Lämmer. Ohne Fehl sollen sie sein für euch.
9 außerdem als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
Und ihr Speiseopfer sei Semmelmehl mit Öl vermischt, drei Zehntel auf den Farren, zwei Zehntel auf den einen Widder;
10 je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
Je ein Zehntel auf das eine Lamm für die sieben Lämmer;
11 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Versöhnungs-Sündopfer und dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.«
Ein Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer der Sühne und dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und ihre Trankopfer.
12 »Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.
Und am fünfzehnten Tag des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Zusammenberufung haben und keinerlei Dienstarbeit tun, sondern sieben Tage ein Fest für Jehovah feiern.
13 Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
Und sollt als Brandopfer darbringen dem Jehovah ein Feueropfer zum Geruch der Ruhe: dreizehn junge Farren von den Rindern, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer. Ohne Fehl sollen sie sein;
14 dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern
Und ihr Speiseopfer, Semmelmehl mit Öl vermischt, drei Zehntel zu dem einen Farren für die dreizehn Farren, zwei Zehntel für den einen Widder, für die zwei Widder.
15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;
Und je ein Zehntel für das eine Lamm, für die vierzehn Lämmer.
16 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Und einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer.
17 Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
Und am zweiten Tage zwölf junge Farren von den Rindern, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
18 nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, den Widdern und den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht.
19 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und ihren Trankopfern.
20 Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl.
21 nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht;
22 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Und einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer.
23 Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
24 nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
Ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht;
25 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer.
26 Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
27 nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht;
28 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Und einen Bock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer.
29 Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;
30 nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht;
31 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
Und einen Bock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und seinen Trankopfern.
32 Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
Und am siebenten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl.
33 nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
Und ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl gemäß dem Recht;
34 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
Und einen Bock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer.
35 Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Am achten Tage soll bei euch Festversammlung sein, und sollt keinerlei Dienstarbeit tun.
36 Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer
Und sollt als Brandopfer dem Jehovah ein Feueropfer zum Geruch der Ruhe darbringen: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl;
37 nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
Ihr Speiseopfer und ihre Trankopfer zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern in ihrer Zahl und dem Recht gemäß;
38 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.«
Und einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speiseopfer und seinem Trankopfer.
39 »Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.«
Dies sollt ihr tun für Jehovah an euren Festzeiten außer euren Gelübden und freiwilligen Opfern, euren Brandopfern und euren Speiseopfern und euren Trankopfern und euern Dankopfern.
40 Mose teilte dies alles den Israeliten genau so mit, wie der HERR es ihm geboten hatte.
Und Mose sprach zu den Söhnen Israels gemäß allem, das Jehovah dem Mose geboten hatte.

< 4 Mose 29 >