< 4 Mose 28 >

1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und Jahwe redete mit Mose also:
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Ihr sollt darauf achten, meine Opfergaben, meine Speise in Gestalt der mir zukommenden Feueropfer zu lieblichem Geruch für mich, mir zu rechter Zeit darzubringen!«
Befiehl den Israeliten und sprich zu ihnen: Ihr sollt acht darauf haben, mir meine Opfergaben, meine Speise in Gestalt der für mich bestimmten Feueropfer zum lieblichen Geruch für mich, zur bestimmten Zeit darzubringen.
3 »Sage ihnen also: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt: täglich zwei fehlerlose, einjährige Lämmer als regelmäßiges Brandopfer.
Und sprich zu ihnen: Das sind die Feueropfer, die ihr Jahwe darzubringen habt: Tag für Tag zwei fehllose einjährige Lämmer als regelmäßiges Brandopfer.
4 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern und das andere Lamm gegen Abend herrichten;
Das eine Lamm sollst du am Morgen herrichten und das andere Lamm sollst du gegen Abend herrichten
5 dazu als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl von zerstoßenen Oliven gemengt ist.
und ein Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl aus zerstoßenen Oliven angemacht ist, zum Speisopfer.
6 Dies ist das regelmäßige Brandopfer, das am Berge Sinai zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HERRN eingesetzt worden ist;
Das ist das regelmäßige Brandopfer, das am Berge Sinai hergerichtet ward zum lieblichen Geruch, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.
7 dazu als zugehöriges Trankopfer ein Viertel Hin Wein für das eine Lamm; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem HERRN spenden.
Und als das zugehörige Brandopfer soll ein Viertel Hin zu jedem Lamme kommen. Im Heiligtum ist Jahwe das Würzwein-Trankopfer zu spenden.
8 Das zweite Lamm aber sollst du gegen Abend herrichten; mit einem Speisopfer wie am Morgen und dem zugehörigen Trankopfer sollst du es herrichten als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.«
Das andere Lamm aber sollst du gegen Abend herrichten; mit demselben Speisopfer, wie am Morgen, und dem zugehörigen Trankopfer sollst du es herrichten als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.
9 »Ferner am Sabbattage: zwei fehlerlose, einjährige Lämmer und zwei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer nebst dem zugehörigen Trankopfer.
Am Sabbattage zwei einjährige fehllose Lämmer nebst zwei Zehnteln mit Öl angemachten Feinmehls als Speisopfer und dem zugehörigen Trankopfer.
10 Dies ist das Sabbat-Brandopfer, das an jedem Sabbat außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer darzubringen ist.«
Das ist das an einem jeden Sabbat neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer darzubringende Brandopfer.
11 »Ferner sollt ihr an jedem ersten Tage eurer Monate dem HERRN als Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer
Je am ersten Tag eurer Monate aber habt ihr Jahwe als Brandopfer darzubringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer;
12 und zu jedem Stier drei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer und zu dem einen Widder zwei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer;
dazu auf jeden Farren drei Zehntel mit Öl angemachtes Feinmehl als Speisopfer, auf jeden Widder zwei Zehntel mit Öl angemachtes Feinmehl als Speisopfer,
13 und zu jedem Lamm ein Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer – das (alles) als Brandopfer zu lieblichem Geruch, als Feueropfer für den HERRN.
und auf jedes Lamm je ein Zehntel mit Öl angemachtes Feinmehl als Speisopfer - als ein Brandopfer lieblichen Geruchs, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.
14 Was ferner die zugehörigen Trankopfer betrifft, so soll ein halbes Hin Wein auf jeden Stier und ein Drittel Hin auf den Widder und ein Viertel Hin auf jedes Lamm kommen. Das ist das an jedem Neumondstage des Jahres, Monat für Monat, darzubringende Brandopfer.
Und was die zugehörigen Trankopfer anlangt, so soll auf jeden Farren ein halbes Hin Wein kommen, auf jeden Widder ein Drittel Hin und auf jedes Lamm ein Viertel Hin. Das ist das an einem jeden Neumonde das ganze Jahr hindurch darzubringende Brandopfer.
15 Außerdem soll neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer dem HERRN ein Ziegenbock als Sündopfer dargebracht werden.«
Dazu ein Ziegenbock zum Sündopfer für Jahwe; neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll er hergerichtet werden.
16 »Sodann findet am vierzehnten Tage des ersten Monats das Passahfest zu Ehren des HERRN statt.
Im ersten Monat aber, am vierzehnten Tage des Monats, findet Passahfeier für Jahwe statt.
17 Und am fünfzehnten Tage dieses Monats wird Festfeier gehalten; sieben Tage lang soll ungesäuertes Brot gegessen werden.
Und am fünfzehnten Tage desselben Monats findet Festfeier statt. Sieben Tage hindurch sollen ungesäuerte Brote gegessen werden.
18 Am ersten Tage findet eine Festversammlung am Heiligtum statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten
Am ersten Tage findet Festversammlung am Heiligtume statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
19 und habt als Feueropfer, als Brandopfer, für den HERRN darzubringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
Und als Feueropfer in Gestalt von Brandopfern sollt ihr Jahwe darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollt ihr sie liefern.
20 sodann als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha sollt ihr zu jedem Stiere und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten;
Dazu als Speisopfer mit Öl angemachtes Feinmehl; drei Zehntel sollt ihr zu dem Farren und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten.
21 und je ein Zehntel sollst du zu jedem Lamm von den sieben Lämmern herrichten;
Je ein Zehntel aber soll man zu jedem der sieben Lämmer herrichten.
22 außerdem noch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken.
Ferner einen Bock zum Sündopfer, um euch Sühne zu schaffen.
23 Außer dem Morgen-Brandopfer, welches das regelmäßige Brandopfer bildet, sollt ihr dies alles darbringen.
Diese alle sollt ihr außer dem Morgen-Brandopfer, welches als regelmäßiges Brandopfer gebracht wird, herrichten.
24 Dieselben Opfer sollt ihr täglich, alle sieben Tage hindurch, als eine Feueropferspeise zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichten; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll es hergerichtet werden.
Ebendieselben Opfer sollt ihr sieben Tage lang Tag für Tag als eine Jahwe dargebrachte Feueropferspeise lieblichen Geruchs herrichten; neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer sind sie herzurichten.
25 Am siebten Tage aber soll bei euch wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.«
Am siebenten Tag aber sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
26 »Ferner am Tage der Erstlingsfrüchte, wenn ihr dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfest, soll bei euch eine Versammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Und am Tage der Erstlinge, wenn ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfeste, sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
27 Und als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer (lauter fehlerlose Tiere);
Und an Brandopfern zum lieblichen Geruch für Jahwe sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer.
28 dazu als zugehöriges Speisopfer Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, nämlich drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
Dazu als Speisopfer mit Öl angemachtes Feinmehl; drei Zehntel zu jedem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
29 je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
je ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer.
30 außerdem einen Ziegenbock, um euch Sühne zu erwirken;
Ferner einen Ziegenbock, um euch Sühne zu schaffen.
31 außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer sollt ihr dies alles herrichten – fehlerlose Tiere müssen es sein – nebst den erforderlichen Trankopfern.«
Außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer nebst den zugehörigen Trankopfern sollt ihr sie herrichten; fehllos sollt ihr sie liefern.

< 4 Mose 28 >