< 4 Mose 19 >
1 Der HERR sagte dann weiter zu Mose und Aaron folgendes:
Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach:
2 »Dies ist die Gesetzesbestimmung, die der HERR erlassen hat durch die Verordnung: Sage den Israeliten, sie sollen dir eine fehlerlose, rötliche Kuh bringen, die kein Gebrechen an sich hat und auf die noch kein Joch gekommen ist.
Dies ist die Satzung des Gesetzes, die Jehovah geboten hat und gesagt: Rede zu den Söhnen Israels, sie sollen dir eine rote Färse ohne Fehl, an der kein Makel ist, auf die noch kein Joch gekommen, nehmen,
3 Die sollt ihr dem Priester Eleasar übergeben, und man soll sie dann vor das Lager hinausführen und sie vor seinen Augen schlachten.
Und sie dem Priester Eleasar geben; und er bringe sie hinaus außerhalb des Lagers und lasse sie vor ihm schlachten.
4 Hierauf nehme der Priester Eleasar mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und sprenge siebenmal von ihrem Blut in der Richtung nach der Vorderseite des Offenbarungszeltes hin.
Und der Priester Eleasar nehme von ihrem Blut mit seinem Finger und spritze von ihrem Blut siebenmal gegenüber der Vorderseite des Versammlungszeltes.
5 Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen: alles, ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut samt dem Inhalt ihrer Eingeweide soll man verbrennen.
Und lasse die Färse vor seinen Augen verbrennen; ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist verbrenne man.
6 Hierauf nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesinwolle und werfe es mitten in das Feuer, in welchem die Kuh verbrannt wird.
Und der Priester nehme Zedernholz und Ysop und doppelt gefärbten Scharlach und werfe sie mitten in den Brand der Färse.
7 Dann wasche der Priester seine Kleider und nehme ein Wasserbad; hierauf darf er wieder ins Lager kommen, bleibt jedoch bis zum Abend unrein.
Und der Priester wasche seine Kleider und bade sein Fleisch im Wasser, und danach komme er herein in das Lager; aber der Priester ist unrein bis zum Abend.
8 Auch derjenige, welcher die Kuh verbrannt hat, muß seine Kleider im Wasser waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.
Und der sie verbrannt hat, soll seine Kleider im Wasser waschen, und sein Fleisch baden im Wasser und unrein sein bis zum Abend.
9 Dann soll ein Mann, der rein ist, die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Platz hinschütten, damit sie dort für die Gemeinde der Israeliten zur Herstellung von Reinigungswasser aufbewahrt werde: es ist ein Entsündigungsmittel.
Und ein reiner Mann sammle die Asche der Färse und lege sie an einen reinen Ort außerhalb des Lagers nieder; und sie bleibe in Verwahrung zum Wasser der Ausscheidung für die Gemeinde der Söhne Israels. Ein Sündopfer ist es.
10 Auch der Mann, welcher die Asche der Kuh gesammelt hat, muß seine Kleider waschen und ist dann noch bis zum Abend unrein. Es soll dann aber für die Israeliten und für die Fremdlinge, die sich als Gäste unter ihnen aufhalten, folgende Vorschrift ewige Geltung haben:
Der aber die Asche von der Färse gesammelt, wasche seine Kleider und ist unrein bis zum Abend. Und dies sei ewige Satzung für die Söhne Israels und für den Fremdling, der sich in ihrer Mitte aufhält.
11 Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.
Wer einen Toten, die Leiche irgendeines Menschen anrührt, soll sieben Tage unrein sein.
12 Ein solcher Mensch soll sich damit am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann ist er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein.
Der lasse sich damit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage wird er rein. Und läßt er sich nicht entsündigen am dritten und am siebenten Tag, so wird er nicht rein.
13 Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.«
Wer einen Toten, die Leiche eines Menschen anrührt, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen läßt, der verunreinigt die Wohnung Jehovahs, und diese Seele werde ausgerottet aus Israel. Weil das Wasser der Ausscheidung nicht auf ihn gesprengt worden, ist er unrein; seine Unreinheit ist noch auf ihm.
14 »Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt hineingeht, und jeder, der sich im Zelte befindet, ist sieben Tage lang unrein;
Dies ist das Gesetz: Wenn ein Mensch stirbt im Zelt, so ist jeder, der in das Zelt hineinkommt, und jeder, der im Zelte ist, sieben Tage unrein.
15 auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein festschließender Deckel befindet, ist unrein.
Und alles Gerät, das offen ist, und auf das kein Deckel gebunden ist, ist unrein.
16 Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein.
Und jeder, der auf dem Angesichte des Feldes einen vom Schwert Erschlagenen oder einen Toten oder Menschengebeine oder ein Grab anrührt, ist sieben Tage unrein.
17 Für einen so unrein Gewordenen nehme man etwas von der Asche des zur Entsündigung verbrannten Opfertieres und gieße lebendiges Wasser in ein Gefäß darüber.
Und sie sollen nehmen für den Unreinen von dem Staube des verbrannten Sündopfers und frisches Wasser in ein Gefäß schütten;
18 Dann nehme ein reiner Mann einen Ysopbüschel, tauche ihn in das Wasser und besprenge damit das Zelt samt allen Geräten und die darin befindlichen Personen sowie den, der mit Totengebeinen oder einem Erschlagenen oder einem Toten oder einem Grabe in Berührung gekommen ist.
Und ein reiner Mann nehme Ysop und tauche denselben in das Wasser und spritze auf das Zelt und auf alle Gefäße und auf die Seelen, die daselbst waren, und auf den, der ein Gebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt.
19 Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten und am siebten Tage besprengen und ihn so am siebten Tage entsündigen. Alsdann soll der Betreffende seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen, dann wird er am Abend wieder rein sein.
Und der Reine sprenge auf den Unreinen am dritten Tag und am siebenten Tag und entsündige ihn am siebenten Tag. Und er soll seine Kleider waschen und baden im Wasser, und am Abend rein sein.
20 Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, so soll ein solcher Mensch aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist nicht mit dem Reinigungswasser besprengt worden: er ist unrein.
Und ein Mann, der unrein ist, und sich nicht entsündigen läßt, solche Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat Jehovahs Heiligtum verunreinigt. Das Wasser der Ausscheidung ist nicht über ihn gesprengt worden: er ist unrein.
21 Diese Verordnung soll bei euch ewige Geltung haben. Und auch der, welcher die Besprengung mit dem Reinigungswasser vorgenommen hat, muß seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, soll bis zum Abend unrein sein.
Und dies soll ihnen ewige Satzung sein. Und der da mit dem Ausscheidungswasser besprengt, soll seine Kleider waschen, und der das Ausscheidungswasser anrührt, sei unrein bis zum Abend.
22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und ebenso wird jeder, der ihn berührt, bis zum Abend unrein.«
Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und die Seele, die ihn anrührt, wird unrein bis zum Abend.