< 4 Mose 19 >
1 Der HERR sagte dann weiter zu Mose und Aaron folgendes:
Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 »Dies ist die Gesetzesbestimmung, die der HERR erlassen hat durch die Verordnung: Sage den Israeliten, sie sollen dir eine fehlerlose, rötliche Kuh bringen, die kein Gebrechen an sich hat und auf die noch kein Joch gekommen ist.
Diese Weise soll ein Gesetz sein, das der HERR geboten hat und gesagt: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir führen eine rötliche Kuh ohne Wandel, an der kein Fehl sei, und auf die noch nie kein Joch kommen ist.
3 Die sollt ihr dem Priester Eleasar übergeben, und man soll sie dann vor das Lager hinausführen und sie vor seinen Augen schlachten.
Und gebet sie dem Priester Eleasar; der soll sie hinaus vor das Lager führen und daselbst vor ihm schlachten lassen:
4 Hierauf nehme der Priester Eleasar mit seinem Finger etwas von ihrem Blut und sprenge siebenmal von ihrem Blut in der Richtung nach der Vorderseite des Offenbarungszeltes hin.
Und Eleasar, der Priester, soll ihres Bluts mit seinem Finger nehmen und stracks gegen die Hütte des Stifts sieben mal sprengen,
5 Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen: alles, ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut samt dem Inhalt ihrer Eingeweide soll man verbrennen.
und die Kuh vor ihm verbrennen lassen, beide ihr Fell und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist.
6 Hierauf nehme der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesinwolle und werfe es mitten in das Feuer, in welchem die Kuh verbrannt wird.
Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und rosinrote Wolle nehmen und auf die brennende Kuh werfen,
7 Dann wasche der Priester seine Kleider und nehme ein Wasserbad; hierauf darf er wieder ins Lager kommen, bleibt jedoch bis zum Abend unrein.
und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und danach ins Lager gehen und unrein sein bis an den Abend.
8 Auch derjenige, welcher die Kuh verbrannt hat, muß seine Kleider im Wasser waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.
Und der sie verbrannt hat, soll auch seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib in Wasser baden und unrein sein bis an den Abend.
9 Dann soll ein Mann, der rein ist, die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Platz hinschütten, damit sie dort für die Gemeinde der Israeliten zur Herstellung von Reinigungswasser aufbewahrt werde: es ist ein Entsündigungsmittel.
Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh aufraffen und sie schütten außer dem Lager an eine reine Stätte, daß sie daselbst verwahret werde für die Gemeine der Kinder Israel zum Sprengwasser; denn es ist ein Sündopfer.
10 Auch der Mann, welcher die Asche der Kuh gesammelt hat, muß seine Kleider waschen und ist dann noch bis zum Abend unrein. Es soll dann aber für die Israeliten und für die Fremdlinge, die sich als Gäste unter ihnen aufhalten, folgende Vorschrift ewige Geltung haben:
Und derselbe, der die Asche der Kuh aufgeraffet hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. Dies soll ein ewiges Recht sein den Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter euch wohnen.
11 Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein.
Wer nun irgend einen toten Menschen anrühret, der wird sieben Tage unrein sein.
12 Ein solcher Mensch soll sich damit am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann ist er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein.
Der soll sich hiemit entsündigen am dritten Tage und am siebenten Tage, so wird er rein; und wo er sich nicht am dritten Tage und am siebenten Tage entsündiget, so wird er nicht rein werden.
13 Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.«
Wenn aber jemand irgend einen toten Menschen anrühret und sich nicht entsündigen wollte, der verunreiniget die Wohnung des HERRN, und solche Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Darum daß das Sprengwasser nicht über ihn gesprenget ist, so ist er unrein, solange er sich nicht davon reinigen läßt.
14 »Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt hineingeht, und jeder, der sich im Zelte befindet, ist sieben Tage lang unrein;
Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch in der Hütte stirbt: Wer in die Hütte gehet; und alles, was in der Hütte ist, soll unrein sein sieben Tage.
15 auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein festschließender Deckel befindet, ist unrein.
Und alles offene Geräte, das keinen Deckel noch Band hat, ist unrein.
16 Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein.
Auch wer anrühret auf dem Felde einen Erschlagenen mit dem Schwert oder einen Toten, eines Menschen Bein, oder Grab, der ist unrein sieben Tage.
17 Für einen so unrein Gewordenen nehme man etwas von der Asche des zur Entsündigung verbrannten Opfertieres und gieße lebendiges Wasser in ein Gefäß darüber.
So sollen sie nun für den Unreinen nehmen der Asche dieses verbrannten Sündopfers und fließend Wasser drauf tun in ein Gefäß.
18 Dann nehme ein reiner Mann einen Ysopbüschel, tauche ihn in das Wasser und besprenge damit das Zelt samt allen Geräten und die darin befindlichen Personen sowie den, der mit Totengebeinen oder einem Erschlagenen oder einem Toten oder einem Grabe in Berührung gekommen ist.
Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und die Hütte besprengen und alle Geräte und alle Seelen, die drinnen sind; also auch den, der eines Toten Bein oder Erschlagenen oder Toten oder Grab angerühret hat.
19 Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten und am siebten Tage besprengen und ihn so am siebten Tage entsündigen. Alsdann soll der Betreffende seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen, dann wird er am Abend wieder rein sein.
Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage besprengen und ihn am siebenten Tage entsündigen; und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, so wird er am Abend rein.
20 Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, so soll ein solcher Mensch aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt und ist nicht mit dem Reinigungswasser besprengt worden: er ist unrein.
Welcher aber unrein sein wird und sich nicht entsündigen will, des Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeine; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreiniget und ist mit Sprengwasser nicht besprenget; darum ist er unrein.
21 Diese Verordnung soll bei euch ewige Geltung haben. Und auch der, welcher die Besprengung mit dem Reinigungswasser vorgenommen hat, muß seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, soll bis zum Abend unrein sein.
Und dies soll ihnen ein ewiges Recht sein. Und der auch, der mit dem Sprengwasser gesprenget hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Sprengwasser anrühret, der soll unrein sein bis an den Abend.
22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein, und ebenso wird jeder, der ihn berührt, bis zum Abend unrein.«
Und alles, was er anrühret, wird unrein werden, und welche Seele er anrühren wird, soll unrein sein bis an den Abend.