< 4 Mose 15 >

1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und Jahwe redete mit Mose also:
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will,
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitze geben werde,
3 und ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen wollt, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, sei es, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder bei einer freiwilligen Gabe oder an euren Festen, um dem HERRN einen lieblichen Duft zu bereiten, von den Rindern oder vom Kleinvieh:
und Jahwe ein Feueropfer bereiten wollt, es sei nun ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, um ein Gelübde abzutragen oder als freiwillige Gabe oder bei Gelegenheit eurer Feste, um Jahwe einen lieblichen Geruch zu bereiten durch ein Opfer von den Rindern oder den Schafen,
4 so soll der, welcher dem HERRN seine Opfergabe darbringt, zugleich auch als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl darbringen, das mit einem Viertel Hin Öl gemengt ist;
so soll der, welcher Jahwe seine Opfergabe darbringt, zugleich ein Zehntel Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl angemacht ist, als Speisopfer darbringen.
5 und an Wein zum Trankopfer sollst du neben dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer noch ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten.
An Wein zum Trankopfer aber sollst du bei Brandopfern oder Schlachtopfern ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten.
6 Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl gemengt ist, herrichten
Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl angemacht ist, herrichten,
7 und an Wein zum Trankopfer ein Drittel Hin als lieblichen Duft für den HERRN darbringen.
und an Öl zum Speisopfer ein Drittel Hin; so wirst du Jahwe ein Opfer lieblichen Geruchs darbringen.
8 Wenn du ferner ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer herrichten willst, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als Heilsopfer für den HERRN,
Wirst du aber einen jungen Stier als Brandopfer oder Schlachtopfer herrichten zur Abtragung eines Gelübdes oder als Heilsopfer für Jahwe,
9 so soll man neben dem jungen Rind noch drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem halben Hin Öl gemengt ist, als Speisopfer darbringen;
so soll man zu dem jungen Rinde drei Zehntel Feinmehl, die mit einem halben Hin Öl angemacht sind, als Speisopfer darbringen.
10 und an Wein sollst du als Trankopfer ein halbes Hin beim Feueropfer zu lieblichem Duft für den HERRN darbringen.
An Wein zum Trankopfer aber sollst du ein halbes Hin darbringen, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.
11 So soll es bei jedem Rind sowie bei jedem Widder und bei jedem Schaf- oder Ziegenlamm gehalten werden:
So soll verfahren werden bei jedem Rinde, bei jedem Widder und bei jedem Lamm von den Schafen oder den Ziegen.
12 nach der Zahl (der Tiere), die ihr darbringt, sollt ihr bei jedem einzelnen Stück so verfahren.
Entsprechend der Anzahl der Stücke, die ihr herrichtet, habt ihr Stück für Stück bei einem jeden so zu verfahren.
13 Jeder Einheimische soll hierbei in dieser Weise verfahren, wenn er dem HERRN ein Feueropfer zu lieblichem Geruch darbringt;
Jeder Landeseingeborne hat nach diesen Bestimmungen zu verfahren, wenn er Jahwe ein Feueropfer lieblichen Geruchs darbringt.
14 und wenn sich ein Fremdling als Gast bei euch aufhält oder wenn sonst einmal jemand in eurer Mitte weilt und ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichtet, so soll er ebenso verfahren, wie ihr es tut.
Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält oder ein solcher, der für immer unter euch ist, so soll er ebenso verfahren, wie ihr verfahrt.
15 Für die ganze Bevölkerung gilt eine und dieselbe Satzung, für euch wie für den Fremdling, der sich als Gast bei euch aufhält; eine ewiggültige Satzung soll es für euch von Geschlecht zu Geschlecht sein: vor dem HERRN soll der Fremdling ebenso dastehen wie ihr selbst.
Einerlei Satzung gilt für jedermann, für euch, wie für den Fremden, der sich bei euch aufhält. Das ist eine für alle Zeiten und Geschlechter geltende Satzung: vor Jahwe gilt für den Fremden dasselbe, wie für euch.
16 Das gleiche Gesetz und das gleiche Recht soll für euch und für den Fremdling gelten, der sich als Gast bei euch aufhält.«
Ein und dieselben Bestimmungen und Ordnungen gelten für euch und für den Fremden, der sich bei euch aufhält.
17 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und Jahwe redete mit Mose also:
18 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,
19 so sollt ihr, wenn ihr von dem Brotkorn des Landes eßt, für den HERRN ein Hebeopfer abgeben.
so sollt ihr, wenn ihr von dem Getreide des Landes eßt, Jahwe eine Hebe abgeben.
20 Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebeopfer abgeben; wie die Hebe von der Tenne, ebenso sollt ihr auch diese abgeben.
Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebe abgeben; ebenso, wie die Hebe von der Tenne, sollt ihr sie abgeben.
21 Von den Erstlingen eures Schrotmehls sollt ihr dem HERRN ein Hebeopfer abgeben in allen euren künftigen Geschlechtern.«
Von den Erstlingen eures Schrotmehls sollt ihr Jahwe eine Hebe geben, von Geschlecht zu Geschlecht.
22 »Und wenn ihr euch unabsichtlich vergeht und irgendeines von diesen Geboten, die der HERR dem Mose aufgetragen hat, unbefolgt laßt,
Und wenn ihr euch unvorsätzlich vergeht und irgend eines dieser Gebote, die Jahwe Mose aufgetragen hat, zu befolgen unterlaßt,
23 irgend etwas von dem, was der HERR euch durch Mose geboten hat seit dem Tage, wo der HERR euch Gebote gegeben hat, und weiterhin von Geschlecht zu Geschlecht,
irgend etwas von dem, was euch Jahwe durch Mose hat befehlen lassen, von dem Tag an, an welchem Jahwe Gebote gab, und weiterhin, von Geschlecht zu Geschlecht,
24 so soll, wenn das Vergehen unabsichtlich von der Gemeinde in Übereilung begangen ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN samt dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer nach der vorgeschriebenen Weise herrichten, außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer.
so soll, wenn das Versehen unwissentlich von der Gemeinde begangen worden ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier zum Brandopfer herrichten, zu einem lieblichen Geruch für Jahwe, nebst dem zugehörigen Speisopfer und Trankopfer, wie es sich gebührt, und einen Ziegenbock zum Sündopfer.
25 Wenn der Priester so der ganzen Gemeinde der Israeliten Sühne erwirkt hat, so wird ihnen Vergebung zuteil werden; denn es hat nur ein Versehen stattgefunden, und sie haben dem HERRN ihre Opfergabe in Gestalt eines Feueropfers, dazu auch ihr Sündopfer vor dem HERRN wegen ihres Versehens dargebracht.
Wenn nun der Priester der ganzen Gemeinde der Israeliten Sühne geschafft haben wird, so wird ihnen vergeben werden. Denn es war ein Versehen, und sie haben ihre Opfergabe in Gestalt eines Feueropfers für Jahwe, dazu ihr Sündopfer vor Jahwe wegen ihres Versehens dargebracht.
26 So wird dann der ganzen Gemeinde der Israeliten sowie den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, Vergebung zuteil werden; denn es lag ein Versehen des ganzen Volkes vor.
So wird dann der ganzen Gemeinde der Israeliten, sowie dem Fremden, der sich unter ihnen aufhält, vergeben werden; denn das Vergehen fiel dem ganzen Volke zur Last.
27 Wenn sich aber ein einzelner unabsichtlich verfehlt, so soll er eine einjährige Ziege als Sündopfer darbringen.
Wenn sich dagegen ein einzelner unvorsätzlich vergeht, so hat er eine einjährige Ziege als Sündopfer darzubringen.
28 Wenn dann der Priester einem solchen, der sich unvorsätzlich ein Vergehen gegen den HERRN hat zuschulden kommen lassen, Sühne durch Vollziehung der Sühnegebräuche erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.
Und der Priester soll dem, der sich durch sein Versehen unvorsätzlich gegen Jahwe vergangen hat, Sühne schaffen, indem er die Sühnegebräuche für ihn vollzieht, so wird ihm vergeben werden.
29 Für den Einheimischen unter den Israeliten und für den als Gast im Lande weilenden Fremdling soll die gleiche Bestimmung bei euch gelten, wenn sich jemand unvorsätzlich ein Vergehen zuschulden kommen läßt.
Ein und dieselbe Bestimmung gilt für euch, - für den Landeseingebornen unter den Israeliten, wie für den Fremden, der sich unter ihnen aufhält, - wenn jemand unvorsätzlich etwas thut.
30 Wenn sich aber jemand vorsätzlich vergeht, mag es ein Einheimischer oder ein Fremdling sein, ein solcher gilt als Gotteslästerer, und der Betreffende soll aus seinem Volk ausgerottet werden;
Wenn aber jemand vorsätzlich sündigt, er sei ein Landesdeingeborner oder ein Fremder, der lästert Jahwe; ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
31 denn er hat das Wort des HERRN verachtet und sein Gebot übertreten; ein solcher Mensch soll ohne Gnade ausgerottet werden: seine Schuld komme über ihn!«
Denn er hat das Wort Jahwes für nichts geachtet und sein Gebot zu nichte gemacht; ein solcher soll unerbittlich weggetilgt werden - seine Verschuldung lastet auf ihm.
32 Als die Israeliten sich in der Wüste befanden, trafen sie einen Mann, der am Sabbattage Holz auflas.
Während die Israeliten in der Steppe waren, ertappten sie einen Mann, der am Sabbattage Holz laß.
33 Da brachten die, welche ihn beim Holzlesen angetroffen hatten, ihn zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde,
Da brachten ihn die, welche ihn beim Holzlesen ertappt hatten, zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde.
34 und man legte ihn in Gewahrsam; denn es lag noch keine Bestimmung darüber vor, was mit ihm geschehen solle.
Und man legte ihn in Gewahrsam; denn es war noch keine Bestimmung darüber vorhanden, was mit ihm zu geschehen habe.
35 Da gebot der HERR dem Mose: »Der Mann soll unbedingt mit dem Tode bestraft werden: die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!«
Jahwe aber sprach zu Mose: Der Mann ist mit dem Tode zu bestrafen; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!
36 So führte ihn denn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und man warf ihn mit Steinen tot, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
Da führte ihn die ganze Gemeinde hinaus vor das Lager und steinigte ihn zu Tode, wie Jahwe Mose befohlen hatte.
37 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und Jahwe sprach zu Mose also:
38 »Gib den Israeliten die Weisung, daß sie sich Quasten an die Zipfel ihrer Obergewänder setzen, sie und ihre kommenden Geschlechter, und daß sie an jeder Zipfelquaste eine Schnur von blauem Purpur anbringen.
Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen, sie sollen sich Quasten an den Zipfeln ihrer Kleider machen, sie und ihre Nachkommen, und an jeder Zipfelquaste eine Schnur von blauem Purpur anbringen.
39 Die Quasten sollen euch dann dazu dienen, daß ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenkt, um nach ihnen zu tun und nicht von mir abzufallen nach den Gelüsten eures Herzens und eurer Augen, durch die ihr euch zum Treubruch verführen laßt.
Das soll euch ein bedeutsamer Schmuck sein: wenn ihr ihn anseht, so sollt ihr aller Gebote Jahwes gedenken, daß ihr nach ihnen thut und nicht abschweift zu dem, was euer Herz und eure Augen gelüstet, durch die ihr euch zur Abgötterei verführen laßt;
40 Ihr sollt vielmehr aller meiner Gebote eingedenk bleiben und nach ihnen tun und so eurem Gott geheiligt sein:
damit ihr aller meiner Gebote eingedenk seid und nach ihnen thut und so heilig seid vor eurem Gott.
41 ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Land Ägypten weggeführt hat, um euer Gott zu sein, ich, der HERR, euer Gott!«
Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, um euer Gott zu sein, ich, Jahwe, euer Gott!

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