< Nehemia 10 >

1 und auf dem untersiegelten Schriftstück stehen die Namen: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia,
Und auf den versiegelten Urkunden standen: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hakaljas, und Zedekia,
2 Seraja, Asarja, Jeremia,
Seraja, Asarja, Jeremia,
3 Pashur, Amarja, Malkija,
Pashur, Amarja, Malchia,
4 Hattus, Sechanja, Malluch,
Hattus, Sebanja, Malluch,
5 Harim, Meremoth, Obadja,
Harim, Meremoth, Obadja,
6 Daniel, Ginnethon, Baruch,
Daniel, Ginnethon, Baruch,
7 Mesullam, Abija, Mijamin,
Mesullam, Abia, Mijamin,
8 Maasja, Bilgai, Semaja; dies waren die Priester.
Maasja, Bilgai, Semaja - das sind die Priester.
9 Sodann die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui aus der Familie Henadad, Kadmiel;
Und die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui, von den Nachkommen Henadads, Kadmïel
10 und ihre Genossen: Sebanja, Hodawja, Kelita, Pelaja, Hanan,
und ihre Brüder: Sebanja, Hodia, Kelita, Pelaja, Hanan,
11 Micha, Rehob, Hasabja,
Micha, Rehob, Hasabja,
12 Sakkur, Serebja, Sebanja,
Sakkur, Serebja, Sebanja,
13 Hodija, Bani, Beninu.
Hodia, Bani, Beninu.
14 Sodann die Häupter des Volkes: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,
Die Häupter des Volks: Pareos, Pahath-Moab, Elam, Sattu, Bani,
15 Bunni, Asgad, Bebai,
Bunni, Asgad, Bebai,
16 Adonija, Bigwai, Adin,
Adonia, Bigvai, Adin,
17 Ater, Hiskia, Assur,
Ater, Hiskia, Asur,
18 Hodija, Hasum, Bezai,
Hodia, Hasum, Bezai,
19 Hariph, Anathoth, Nobai,
Hariph, Anathoth, Nobai,
20 Magpias, Mesullam, Hesir,
Magpias, Mesullam, Hesir,
21 Mesesabeel, Zadok, Jaddua,
Mesesabeel, Zadok, Jaddua,
22 Pelatja, Hanan, Anaja,
Pelatja, Hanan, Anaja,
23 Hosea, Hananja, Hassub,
Hosea, Hananja, Hassub,
24 Hallohes, Pilha, Sobek,
Hallohes, Pilha, Sobek,
25 Rehum, Hasabna, Maaseja,
Rehum, Hasabna, Maaseja,
26 und Ahija, Hanan, Anan,
Ahia, Hanan, Anan,
27 Malluch, Harim, Baana.
Malluch, Harim und Baana.
28 Das übrige Volk aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelhörigen und alle, die sich von der heidnischen Bevölkerung der Landesteile abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, welche Einsicht (und) Verständnis dafür haben,
Und das übrige Volk - die Priester, die Leviten, die Thorhüter, die Sänger, die Tempeldiener und alle, die sich von den heidnischen Bewohnern des Landes abgesondert und dem Gesetze Gottes unterworfen hatten -, ihre Weiber, Söhne und Töchter, alle, die alt genug waren, es zu verstehen,
29 schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HERRN, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.
schlossen sich ihren Brüdern, den Vornehmen, an und nahmen Eid und Schwur auf sich, daß sie nach dem Gesetze Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, übermittelt ist, wandeln und alle Gebote, Ordnungen und Satzungen Jahwes, unseres Herrn, beobachten und halten wollten,
30 Wir wollen also weder unsere Töchter den heidnischen Landesbewohnern zu Frauen geben noch ihre Töchter für unsere Söhne zu Frauen nehmen.
nämlich, daß wir weder unsere Töchter den heidnischen Bewohnern des Landes zu Weibern geben, noch ihre Töchter an unsere Söhne verheiraten wollten;
31 Wenn ferner die heidnischen Landesbewohner am Sabbattage Waren und Getreide aller Art zum Verkauf herbringen, wollen wir ihnen am Sabbat und an einem (andern) heiligen Tage nichts abkaufen. Wir wollen ferner in jedem siebten Jahre die Felder unbestellt liegen lassen und auf jede Schuldforderung (in dem betreffenden Jahre) verzichten.
ferner, daß wir, wenn die Bewohner des Landes am Sabbat Marktwaren und allerlei Getreide zum Verkauf herbeibrächten, es ihnen am Sabbat oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten. Und im siebenten Jahre wollen wir das Land brach liegen lassen und auf jegliches Handdarlehen verzichten.
32 Weiter verpflichten wir uns unwiderruflich dazu, ein Drittel Schekel jährlich als Steuer für den heiligen Dienst im Hause unsers Gottes zu entrichten,
Weiter stellten wir als gesetzliche Verpflichtung für uns fest, daß wir uns jährlich den dritten Teil eines Sekels für den Dienst am Tempel unseres Gottes auferlegen wollten,
33 nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Hause unsers Gottes.
nämlich für die reihenweise aufgelegten Brote, das regelmäßige Speisopfer und das regelmäßige Brandopfer, die Opfer an den Sabbaten und den Neumondstagen, für die Festopfer, die Dankopfer und die Sündopfer, um Israel Sühne zu schaffen, und für den ganzen Dienst am Tempel unseres Gottes.
34 Ferner haben wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durch das Los über die Holzlieferungen entscheiden lassen, damit wir diese familienweise zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr an das Haus unsers Gottes gelangen lassen, zur Feuerung auf dem Altar des HERRN, unsers Gottes, wie im Gesetz vorgeschrieben ist.
Und wir, die Priester, die Leviten und das Volk, warfen das Los wegen der Holzlieferungen, daß wir es jahraus jahrein familienweise zur festgesetzten Zeit für den Tempel unseres Gottes liefern wollten, damit es auf dem Altare Jahwes, unseres Gottes, verbrenne, wie es im Gesetze vorgeschrieben ist.
35 Ebenso verpflichten wir uns, die Erstlinge unserer Felder und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Hause des HERRN zu bringen,
Und weiter verpflichteten wir uns, die Erstlinge unseres Ackerlands und die Erstlinge aller Früchte von jeder Art von Bäumen jahraus jahrein an den Tempel Jahwes abzuliefern
36 auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unsers Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unsers Kleinviehs in das Haus unsers Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Hause unsers Gottes verrichten.
und ebenso unsere erstgeborenen Söhne und die Erstgeborenen unseres Viehs nach der Vorschrift im Gesetze, sowie die Erstgeborenen unserer Rinder und unserer Schafe an den Tempel unseres Gottes, an die Priester, die im Hause unseres Gottes Dienst thun, abzuliefern.
37 Ferner wollen wir das Beste von unserm Schrotmehl und von unseren Heilsopfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Zellen des Hauses unsers Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.
Auch das Erste von unserer Grütze und unseren Hebeopfern und den Früchten sämtlicher Bäume, dem Most und dem Öl wollen wir an die Priester in die Zellen des Tempels unseres Gottes einliefern und den Zehnten von unserem Ackerland an die Leviten; denn sie, die Leviten, sammeln in allen unseren Ackerbaustädten den Zehnten ein.
38 Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der (betreffende) Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsers Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen.
Und der aaronitische Priester soll bei den Leviten zugegen sein, wenn die Leviten den Zehnten einsammeln, und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Tempel unseres Gottes, in die Zellen des Schatzhauses bringen.
39 Denn in die Zellen sollen sowohl die Israeliten als auch die Leviten die Abgaben vom Getreide, vom Most und vom Öl liefern; denn dort befinden sich auch die heiligen Geräte sowie die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir es dem Hause unsers Gottes an nichts fehlen lassen.
Denn in diese Zellen haben die Israeliten und die Leviten die Hebe vom Getreide, dem Moste und dem Öl abzuliefern, da sich dort die Gefäße des Heiligtums und die dienstthuenden Priester und die Thorhüter und die Sänger befinden. So wollen wir den Tempel unseres Gottes nicht im Stiche lassen.

< Nehemia 10 >