< Nehemia 10 >

1 und auf dem untersiegelten Schriftstück stehen die Namen: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia,
Auf der Urkunde stand: Nehemias, der Tirsata, Chakaljas Sohn, und Sidkja,
2 Seraja, Asarja, Jeremia,
Seraja, Azarja, Jirmeja,
3 Pashur, Amarja, Malkija,
Paschur, Amarja, Malkia,
4 Hattus, Sechanja, Malluch,
Chattus. Sebanja, Malluk,
5 Harim, Meremoth, Obadja,
Charim, Meremot, Obadja,
6 Daniel, Ginnethon, Baruch,
Daniel, Ginneton, Baruk,
7 Mesullam, Abija, Mijamin,
Mesullam, Abia, Mijjamin,
8 Maasja, Bilgai, Semaja; dies waren die Priester.
Maazja, Bilgai, Semaja. Dies sind die Priester.
9 Sodann die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui aus der Familie Henadad, Kadmiel;
Ferner die Leviten: Jesua, Azanjas Sohn, Binnui von Chenadas Söhnen, Kadmiel,
10 und ihre Genossen: Sebanja, Hodawja, Kelita, Pelaja, Hanan,
und ihre Brüder Sebanja, Hodia, Kelita, Pelaja und Chanan,
11 Micha, Rehob, Hasabja,
Mika, Rechob, Chasabja,
12 Sakkur, Serebja, Sebanja,
Zakkur, Serebja, Sebanja,
13 Hodija, Bani, Beninu.
Hodia, Bani, Beninu.
14 Sodann die Häupter des Volkes: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,
Die Häupter des Volkes: Paros, Pachatmoab, Elam, Zattu, Bani,
15 Bunni, Asgad, Bebai,
Bunni, Azgad, Bebai,
16 Adonija, Bigwai, Adin,
Adonia, Bigwai, Adin,
17 Ater, Hiskia, Assur,
Ater, Chizkia, Azzur,
18 Hodija, Hasum, Bezai,
Hodia, Chasum, Besai,
19 Hariph, Anathoth, Nobai,
Chariph, Anatot, Nebai,
20 Magpias, Mesullam, Hesir,
Magpias, Mesullam, Chezir,
21 Mesesabeel, Zadok, Jaddua,
Mesezabel, Sadok, Jaddua,
22 Pelatja, Hanan, Anaja,
Pelatja, Chanan, Ananja,
23 Hosea, Hananja, Hassub,
Hosea, Chananja, Chasub,
24 Hallohes, Pilha, Sobek,
Halloches, Pilcha, Sobek,
25 Rehum, Hasabna, Maaseja,
Rechum, Chasabna, Maaseja,
26 und Ahija, Hanan, Anan,
und Achia, Chanan, Anan,
27 Malluch, Harim, Baana.
Malluk, Charim, Baana.
28 Das übrige Volk aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelhörigen und alle, die sich von der heidnischen Bevölkerung der Landesteile abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, welche Einsicht (und) Verständnis dafür haben,
Die anderen aus dem Volke aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelsklaven sowie alle, die sich von den Völkern der Länder abgesondert und der Lehre Gottes beigetreten, ihre Frauen, Söhne und Töchter, jeder Kundige und Wissende,
29 schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HERRN, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.
schließen sich ihren Brüdern, ihren Adligen, an und treten in Eid und Schwur, nach Gottes Lehre zu wandeln, die durch Moses, den Diener Gottes, gegeben worden ist, und alle Gebote des Herrn, unseres Gottes, zu halten und zu befolgen, ebenso seine Rechte und Gesetze.
30 Wir wollen also weder unsere Töchter den heidnischen Landesbewohnern zu Frauen geben noch ihre Töchter für unsere Söhne zu Frauen nehmen.
Wir geben weder unsere Töchter den Völkern des Landes, noch freien wir ihre Töchter unseren Söhnen.
31 Wenn ferner die heidnischen Landesbewohner am Sabbattage Waren und Getreide aller Art zum Verkauf herbringen, wollen wir ihnen am Sabbat und an einem (andern) heiligen Tage nichts abkaufen. Wir wollen ferner in jedem siebten Jahre die Felder unbestellt liegen lassen und auf jede Schuldforderung (in dem betreffenden Jahre) verzichten.
Wir nehmen nichts von den Völkern der Länder, die am Sabbat Waren und allerhand Getreide zum Verkauf bringen, am Sabbat und an einem anderen heiligen Tage. Wir verzichten auf den Ertrag des siebten Jahres und auf jedes Darlehen.
32 Weiter verpflichten wir uns unwiderruflich dazu, ein Drittel Schekel jährlich als Steuer für den heiligen Dienst im Hause unsers Gottes zu entrichten,
Wir legen uns als Gesetz auf, jährlich einen Drittelring zum Dienst in unserem Gotteshaus für uns zu geben:
33 nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Hause unsers Gottes.
Zum Schaubrot, dem täglichen Speiseopfer und dem täglichen Brandopfer, zu den Sabbat- und Neumondopfern, den Festopfern, den Heiligungs- und Sündopfern, um Israel zu Entsündigen, und zu jedem Werke an unserem Gotteshause.
34 Ferner haben wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durch das Los über die Holzlieferungen entscheiden lassen, damit wir diese familienweise zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr an das Haus unsers Gottes gelangen lassen, zur Feuerung auf dem Altar des HERRN, unsers Gottes, wie im Gesetz vorgeschrieben ist.
Wir haben Lose geworfen, die Priester, Leviten und das Volk, für die Holzspende, um sie in unser Gotteshaus zu bringen, nach Familien zu bestimmter Zeit, Jahr für Jahr. Auf dem Altar des Herrn, unseres Gottes, soll man damit Feuer anzünden, wie es in der Lehre geschrieben ist.
35 Ebenso verpflichten wir uns, die Erstlinge unserer Felder und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Hause des HERRN zu bringen,
Auch die Erstlinge unseres Ackers und die Erstlinge aller Baumfrucht bringe man Jahr für Jahr ins Haus des Herrn!
36 auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unsers Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unsers Kleinviehs in das Haus unsers Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Hause unsers Gottes verrichten.
Wir wollen unsere erstgeborenen Söhne und unser Vieh abliefern, wie geschrieben ist in der Lehre, und unser Rindvieh und Kleinvieh an unser Gotteshaus, an die Priester, die in unserem Gotteshause Dienste tun.
37 Ferner wollen wir das Beste von unserm Schrotmehl und von unseren Heilsopfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Zellen des Hauses unsers Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.
Und den ersten Abhub unseres Brotteigs und unserer Spenden und der Früchte aller Baumarten, des Mostes und des Öles wollen wir an die Priester in die Gemächer unseres Gotteshauses abliefern und den Zehnten unseres Ackers an die Leviten. Die Leviten sollen den Zehnten auch in all den Städten einsammeln, wo wir unter Fremdherrschaft leben.
38 Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der (betreffende) Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsers Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen.
Der Priester, der Aaronssohn, begleite die Leviten beim Einsammeln des Zehnten für die Leviten! Die Leviten aber sollen den zehnten Teil des Zehnten in unser Gotteshaus in die Gemächer der Schatzkammer bringen!
39 Denn in die Zellen sollen sowohl die Israeliten als auch die Leviten die Abgaben vom Getreide, vom Most und vom Öl liefern; denn dort befinden sich auch die heiligen Geräte sowie die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir es dem Hause unsers Gottes an nichts fehlen lassen.
Denn in die Gemächer sollen die Söhne Israels und die Söhne Levis die Abgaben an Korn, Most und Öl bringen! Dort liegen auch die Sachen des Heiligtums und der diensttuenden Priester, der Torhüter und der Sänger. Wir wollen unser Gotteshaus nicht vernachlässigen.

< Nehemia 10 >