< 3 Mose 5 >

1 »Wenn jemand sich dadurch vergeht, daß er nach Anhörung der gerichtlichen Verfluchung (über einen Verbrecher), obgleich er als Zeuge auftreten könnte, weil er entweder die Tat gesehen oder die Sache sonst in Erfahrung gebracht hat, trotzdem keine Aussage macht und so in Verschuldung gerät; –
Und wenn eine Seele sündigt, indem sie die Stimme der Verwünschung hört und Zeuge war, sei es, daß sie es sah oder wußte, wenn sie es nicht ansagt, so trägt sie ihre Missetat;
2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen Kriechtieres, ohne sich dessen (zunächst) bewußt zu sein, aber doch so, daß er unrein geworden ist und sich dessen bewußt wird; –
Oder wenn eine Seele irgendein unreines Ding berührt hat, entweder das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs, oder das Aas eines unreinen Kriechtiers, und es ist vor ihm verborgen, so ist er unrein und verschuldet;
3 oder wenn er mit der Unreinigkeit eines Menschen in Berührung kommt, mit irgendeiner Unreinigkeit, durch die man sich verunreinigen kann, ohne daß er es (zunächst) weiß, nachher aber Kenntnis davon erhält und er sich schuldig fühlt; –
Oder wenn er das Unreine eines Menschen, irgendeine Unreinheit von ihm berührt, durch die er unrein geworden, und es ihm verborgen war; wenn er es weiß, so ist er verschuldet;
4 oder wenn jemand unbesonnen schwört, indem der Schwur seinen Lippen entfährt, daß er etwas Gutes oder Böses tun wolle, wie ja jemandem ein Schwur unbesonnenerweise entfahren mag, ohne daß er sich dessen (zunächst) bewußt ist, nachher aber zur Erkenntnis kommt und so in bezug auf irgend etwas Derartiges sich schuldig fühlt:
Oder wenn eine Seele einen Schwur tut, der ihm über die Lippen fährt, er wolle etwas tun, sei es zum Bösen oder zum Guten, nach allem, was dem Menschen mit einem Schwur entfahren mag, und es ihm verborgen war; wenn er es weiß, und er ist verschuldet durch eines dergleichen;
5 so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges eine Schuld auf sich geladen hat, das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, bekennen
So geschehe es, wenn er verschuldet ist durch eines von diesen, so bekenne er, womit er gesündigt hat,
6 und dann dem HERRN als Buße für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, als Sündopfer darbringen; und der Priester soll ihm dadurch Sühne für sein Vergehen erwirken.«
Und bringe sein Schuldopfer zu Jehovah für seine Sünde, die er gesündigt, ein Weibliches vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine zottige Ziege zum Sündopfer, und der Priester sühne ihn ob seiner Sünde.
7 »Wenn aber sein Vermögen zur Beschaffung eines Stückes Kleinvieh nicht ausreicht, so bringe er als seine Buße für das, wodurch er sich vergangen hat, dem HERRN zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
Und wenn seine Hand nicht hinreicht genug zu einem Stück Kleinvieh, so bringe er Jehovah für die Schuld, die er gesündigt, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer.
8 Er bringe sie also zum Priester, und dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen, und zwar so, daß er ihr den Kopf dicht beim Genick abknickt, doch ohne ihn ganz abzutrennen.
Und bringe sie zu dem Priester, und er bringe die für das Sündopfer zuerst dar, und knicke ihr ihren Kopf ab vorne am Genick, trenne ihn aber nicht ab.
9 Dann soll er etwas von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars sprengen, das übrige Blut aber an den Fuß des Altars ausdrücken: so ist es ein Sündopfer.
Und spritze von dem Blut des Sündopfers auf die Wand des Altars; und was vom Blut bleibt, werde an den Grund des Altars ausgedrückt. Ein Sündopfer ist es.
10 Die andere Taube aber soll er in der vorgeschriebenen Weise zum Brandopfer herrichten. Wenn der Priester ihm so Sühne für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. –
Und die zweite mache er zum Brandopfer gemäß der Weise, und der Priester sühne ihn von seiner Sünde, die er gesündigt, und es wird im vergeben.
11 Wenn aber sein Vermögen nicht einmal zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier jungen Tauben ausreicht, so bringe er als seine Opfergabe für das, wodurch er sich vergangen hat, ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar, ohne jedoch Öl daraufzugießen oder Weihrauch hinzuzufügen; denn es ist ein Sündopfer.
Und reicht seine Hand nicht hin zu zwei Turteltauben oder zwei jungen Tauben, so bringe er als seine Opfergabe für seine Sünde das Zehntel eines Ephah Semmelmehl als Sündopfer. Er tue kein Öl daran und gebe keinen Weihrauch darauf; denn ein Sündopfer ist es;
12 Er bringe es also zum Priester, und der Priester nehme eine Handvoll davon als den zum Duftopfer bestimmten Teil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen: so ist es ein Sündopfer.
Und bringe es zu dem Priester, und der Priester nehme eine Handvoll davon als dessen Gedenkteil und zünde es auf dem Altar an, auf den Feueropfern Jehovahs. Ein Sündopfer ist es.
13 Wenn der Priester ihm so für sein Vergehen, das er sich in irgendeinem der ebengenannten Fälle hat zu Schulden kommen lassen, Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. (Was dann von dem Sündopfer noch übrig ist) soll dem Priester gehören wie das (gewöhnliche) Speisopfer.«
Und der Priester sühne ihn für seine Sünde, die er wider deren eines gesündigt, und es wird ihm vergeben. Und es soll des Priesters sein, wie das Speiseopfer.
14 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und Jehovah redete mit Mose und sprach:
15 »Wenn jemand eine Veruntreuung begeht, daß er sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem HERRN geheiligt sind, so soll er dem HERRN als sein Schuldopfer einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums wert ist, als Schuldopfer darbringen.
Wenn eine Seele eine Untreue begeht, und sich durch Versehen versündigt an dem, was Jehovah geheiligt ist, so bringe sie dem Jehovah als sein Schuldopfer einen Widder ohne Fehl von dem Kleinvieh nach deiner Schätzung nach den Schekeln Silbers, nach dem Schekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
16 Außerdem soll er den Betrag, um den er das Heiligtum freventlich geschädigt hat, erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen und es dem Priester übergeben. Wenn der Priester ihm dann durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.«
Und das, was er gesündigt hat am Geheiligten, erstatte er, und tue ein Fünftel darauf hinzu und gebe es dem Priester, und der Priester sühne über ihm mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben.
17 »Wenn sich aber jemand vergeht, indem er unwissentlich irgend etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, und er unbewußt in Schuld geraten ist und ein Unrecht auf sich geladen hat,
Und wenn eine Seele sich versündigt, und wider irgendeines der Gebote Jehovahs tut, was nicht getan werden sollte, es aber nicht weiß, und dadurch sich verschuldet, und trägt seine Missetat,
18 so soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen. Wenn der Priester ihm dann für sein Vergehen, das er unwissentlich begangen hat, Sühne erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.
So bringe er einen Widder von dem Kleinvieh ohne Fehl nach deiner Schätzung, als Schuldopfer dem Priester, und der Priester sühne über ihm für sein Versehen, worin er sich versehen, ohne daß er es wußte; und es wird ihm vergeben.
19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich ja doch gegen den HERRN verschuldet.«
Ein Schuldopfer ist es; er ist Jehovah verschuldet.

< 3 Mose 5 >