< 3 Mose 5 >
1 »Wenn jemand sich dadurch vergeht, daß er nach Anhörung der gerichtlichen Verfluchung (über einen Verbrecher), obgleich er als Zeuge auftreten könnte, weil er entweder die Tat gesehen oder die Sache sonst in Erfahrung gebracht hat, trotzdem keine Aussage macht und so in Verschuldung gerät; –
"Sündigt jemand, der ein Fluchwort hört, und könnte er Zeuge sein als Augenzeuge oder als einer, der Beweise liefern kann, macht aber keine Anzeige, so lädt er Schuld auf sich.
2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen Kriechtieres, ohne sich dessen (zunächst) bewußt zu sein, aber doch so, daß er unrein geworden ist und sich dessen bewußt wird; –
Oder jemand berührt Unreines oder das Aas eines unreinen Wildes oder eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen Gewürms, ist sich aber dessen nicht bewußt, so ist er dennoch unrein und schuldig.
3 oder wenn er mit der Unreinigkeit eines Menschen in Berührung kommt, mit irgendeiner Unreinigkeit, durch die man sich verunreinigen kann, ohne daß er es (zunächst) weiß, nachher aber Kenntnis davon erhält und er sich schuldig fühlt; –
Oder rührt jemand an die Unreinheit eines Menschen, irgendwelche Unreinheit, wodurch man unrein wird, ist sich aber dessen nicht bewußt, so wird er schuldig, wenn er dessen bewußt wird.
4 oder wenn jemand unbesonnen schwört, indem der Schwur seinen Lippen entfährt, daß er etwas Gutes oder Böses tun wolle, wie ja jemandem ein Schwur unbesonnenerweise entfahren mag, ohne daß er sich dessen (zunächst) bewußt ist, nachher aber zur Erkenntnis kommt und so in bezug auf irgend etwas Derartiges sich schuldig fühlt:
Oder jemand schwört recht unbesonnen, er wolle Schlechtes oder Gutes tun, was eben ein Mensch beim Schwören unbesonnen sprechen kann, ist sich aber dessen nicht bewußt, dann wird er an einem davon schuldig, wenn er sich dessen bewußt wird.
5 so soll er, wenn er durch irgend etwas Derartiges eine Schuld auf sich geladen hat, das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, bekennen
Fühlt sich jemand dieser Dinge schuldig, so erkenne er, daß er darin gefehlt,
6 und dann dem HERRN als Buße für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, als Sündopfer darbringen; und der Priester soll ihm dadurch Sühne für sein Vergehen erwirken.«
und bringe dem Herrn als Buße für die vollbrachte Sünde zum Sündopfer ein Weibchen vom Kleinvieh, ein Schäfchen oder eine Ziege! So entsühne ihn der Priester von seiner Sünde!
7 »Wenn aber sein Vermögen zur Beschaffung eines Stückes Kleinvieh nicht ausreicht, so bringe er als seine Buße für das, wodurch er sich vergangen hat, dem HERRN zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
Reicht sein Vermögen nicht für ein Schaf hin, dann bringe er zur Buße für seine Sünde dem Herrn ein Paar Turtel- oder junge Tauben, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer!
8 Er bringe sie also zum Priester, und dieser soll die zum Sündopfer bestimmte zuerst darbringen, und zwar so, daß er ihr den Kopf dicht beim Genick abknickt, doch ohne ihn ganz abzutrennen.
Er bringe sie zum Priester! Und dieser bringe an erster Stelle die zum Sündopfer bestimmte dar! Er knicke ihren Kopf dicht vor dem Genick ein, ohne ihn abzutrennen!
9 Dann soll er etwas von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars sprengen, das übrige Blut aber an den Fuß des Altars ausdrücken: so ist es ein Sündopfer.
Dann sprenge er von dem Blute des Sündopfers etwas an die Altarwand! Der Rest des Blutes aber werde am Altarsockel ausgepreßt! Ein Sündopfer ist es.
10 Die andere Taube aber soll er in der vorgeschriebenen Weise zum Brandopfer herrichten. Wenn der Priester ihm so Sühne für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. –
Die zweite soll er nach Gebühr fürs Brandopfer herrichten! So entsühne ihn der Priester von seiner Sünde, die er getan, und suche ihm Verzeihung zu erwirken!
11 Wenn aber sein Vermögen nicht einmal zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier jungen Tauben ausreicht, so bringe er als seine Opfergabe für das, wodurch er sich vergangen hat, ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar, ohne jedoch Öl daraufzugießen oder Weihrauch hinzuzufügen; denn es ist ein Sündopfer.
Reicht sein Vermögen nicht für ein paar Turtel- oder junge Tauben hin, dann bringe er für seine Sünde nur ein Zehntel Scheffel Feinmehl als seine Sündopfergabe dar! Er soll aber kein Öl darauftun noch Weihrauch darüberstreuen! Ein Sündopfer ist es ja.
12 Er bringe es also zum Priester, und der Priester nehme eine Handvoll davon als den zum Duftopfer bestimmten Teil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen: so ist es ein Sündopfer.
Er bringe es zum Priester! Der Priester nehme davon eine Handvoll als sein Brandteil und lasse es aufgehen auf dem Altar für des Herrn Mähler! Es ist ein Sündopfer!
13 Wenn der Priester ihm so für sein Vergehen, das er sich in irgendeinem der ebengenannten Fälle hat zu Schulden kommen lassen, Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. (Was dann von dem Sündopfer noch übrig ist) soll dem Priester gehören wie das (gewöhnliche) Speisopfer.«
So entsühne ihn der Priester wegen seiner Sünde, die er bei einem dieser Anlässe getan, und suche ihm Verzeihung zu erwirken! Dem Priester falle es zu wie das Speiseopfer!"
14 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und der Herr sprach zu Moses:
15 »Wenn jemand eine Veruntreuung begeht, daß er sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem HERRN geheiligt sind, so soll er dem HERRN als sein Schuldopfer einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums wert ist, als Schuldopfer darbringen.
"Wenn jemand pflichtvergessen handelt und sündigt, so bringe er als seine Buße dem Herrn vom Kleinvieh einen fehlerlosen Widder zur Buße im Wert von zwei Silberringen nach dem Ring des Heiligtums!
16 Außerdem soll er den Betrag, um den er das Heiligtum freventlich geschädigt hat, erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen und es dem Priester übergeben. Wenn der Priester ihm dann durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.«
Was er am Heiligen gesündigt, muß er zahlen, und er soll ein Fünftel des Betrages darauflegen; dann gebe er es dem Priester! So soll ihn der Priester durch den Schuldopferwidder entsühnen, und er suche ihm Verzeihung zu erlangen!
17 »Wenn sich aber jemand vergeht, indem er unwissentlich irgend etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, und er unbewußt in Schuld geraten ist und ein Unrecht auf sich geladen hat,
Wenn jemand sündigt und tut, was man nach den Geboten des Herrn nicht tun darf, ist sich aber dessen nicht bewußt, dann ist er dennoch schuldig und muß seine Verschuldung tragen.
18 so soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen. Wenn der Priester ihm dann für sein Vergehen, das er unwissentlich begangen hat, Sühne erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.
Er bringe zur Buße vom Kleinvieh einen fehlerlosen Widder nach deiner Schätzung zum Priester! So entsühne ihn der Priester wegen des Versehens, das er unwissentlich tat, und suche ihm Verzeihung zu erwirken!
19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich ja doch gegen den HERRN verschuldet.«
Es ist ein Schuldopfer. Er hat sich an dem Herrn verschuldet."