< 3 Mose 25 >

1 Und der HERR gebot dem Mose auf dem Berge Sinai folgendes:
And the Lord spoke unto Moses on mount Sinai, saying,
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat halten.
Speak unto the children of Israel, and say unto them, When ye come into the land which I give unto you; then shall the land keep a sabbath unto the Lord.
3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einbringen;
Six years shalt thou sow thy field, and six years shalt thou prune thy vineyard, and gather in the fruit thereof;
4 aber im siebten Jahre soll das Land einen Sabbat der Ruhe haben, eine dem HERRN geweihte Ruhezeit: da darfst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
But in the seventh year there shall be a sabbath of rest unto the land, a sabbath [in honor] of the Lord: thy field shalt thou not sow, and thy vineyard shalt thou not prune.
5 auch den Wildwuchs deiner (vorjährigen) Ernte darfst du nicht einheimsen und die Trauben von deinem unbeschnittenen Weinstock nicht lesen: es soll ein Sabbatjahr für das Land sein.
That which groweth of its own accord of thy harvest shalt thou not reap, and the grapes of thy undressed vine shalt thou not gather: a year of rest shall it be unto the land.
6 Was das Land während seiner Ruhezeit von selbst hervorbringt, soll euch zur Nahrung dienen, dir sowie deinen Knechten und Mägden, deinen Tagelöhnern und den Beisassen, die bei dir als Gäste leben;
And [the product of] the sabbath of the land shall be unto you for food, for thee, and for thy man-servant, and for thy maid-servant, and for thy hired laborer, and for thy stranger, that sojourn with thee;
7 auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Lande leben, soll der gesamte Ertrag (dieses Jahres) zur Nahrung dienen.«
And for thy cattle, and for the beasts that are in thy land, shall all its products be [left] for food.
8 »Sodann sollst du dir sieben solcher Sabbatjahre, also siebenmal sieben Jahre, abzählen, so daß dir die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre beträgt.
And thou shalt number unto thee seven sabbaths of years, seven years seven times; and the space of the seven sabbaths of years shall be unto thee forty and nine years.
9 Dann sollst du am zehnten Tage des siebten Monats die Lärmposaune erschallen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr die Posaunen überall in eurem Lande erschallen lassen
And then shalt thou cause the sound of the cornet to be heard, in the seventh month, on the tenth day of the month: on the day of atonement shall ye sound the cornet throughout all your land.
10 und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
And ye shall hallow the fiftieth year, and proclaim freedom throughout the land unto all the inhabitants thereof; it shall be a jubilee unto you; and ye shall return, every man, unto his possession, and ye shall return, every man, unto his family.
11 Ein Halljahr soll also jedes fünfzigste Jahr für euch sein; da dürft ihr weder säen, noch das, was von selbst gewachsen ist, einernten, noch Trauben von den unbeschnittenen Weinstöcken lesen;
A jubilee shall this, the fiftieth year, be unto you: ye shall not sow, nor reap that which groweth of itself in it, nor gather in it the fruit of the undressed vines.
12 denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt.
For it is the jubilee; holy shall it be unto you: from the field shall ye eat the products thereof.
13 In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
In this year of the jubilee shall ye return, every man, unto his possession.
14 Wenn du also deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen,
And if thou sell aught unto thy neighbor, or buy aught of thy neighbor's hand, ye shall not overreach one the other;
15 sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
According to the number of years after the jubilee shalt thou buy of thy neighbor, according unto the number of harvest-years shall he sell unto thee;
16 Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten.
According to the multitude of years shalt thou increase the price thereof, and according to the fewness of years shalt thou diminish the price thereof; for a number of harvests doth he sell unto thee.
17 Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
And ye shall not overreach one the other; but thou shalt be afraid of thy God; for I am the Lord your God.
18 So verfahrt denn nach meinen Anordnungen und beobachtet meine Gebote und handelt nach ihnen, so werdet ihr in eurem Lande in Sicherheit wohnen.
And ye shall do my statutes, and my ordinances shall ye keep and do them; and then shall ye dwell in the land in safety.
19 Dann wird das Land euch seinen Ertrag geben, so daß ihr euch satt essen könnt und in Sicherheit darin wohnt.
And the land shall yield its fruit, and ye shall eat your fill, and dwell in safety therein.
20 Wenn ihr aber fragt: ›Wovon sollen wir uns denn im siebten Jahre nähren, wenn wir doch weder säen noch den erforderlichen Ertrag einernten dürfen?‹,
And if ye should say, What shall we eat in the seventh year? behold, we are not permitted to sow, and we cannot gather in our harvest:
21 so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, daß es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll.
Then will I command my blessing unto you in the sixth year, and it shall bring forth a harvest for three years.
22 Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben.
And when ye sow in the eighth year, then shall ye eat yet of the old harvest; until the ninth year, until its harvest come in, shall ye eat of the old store.
23 Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
And the land shall not be sold for a permanence [to the purchaser]; for the land is mine; for strangers and sojourners are ye with me.
24 Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.«
And in all the land of your possession ye shall grant a redemption for the land.
25 »Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
If thy brother become poor, and sell away some of his possession: then may his nearest of kin come and redeem what his brother hath sold.
26 Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
And if the man have none to redeem it, and he acquire the means, sufficient to be able to redeem it himself:
27 so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.
Then let him reckon the years since his sale, and restore the overplus unto the man to whom he sold it; and so shall he return unto his possession.
28 Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so daß er wieder zu seinem Eigentum kommt.
But if his means do not suffice to enable him to restore it to him: then shall that which he hath sold remain in the hand of him that hath bought it until the year of the jubilee; and it shall be freed in the jubilee, and he shall return unto his possession.
29 Wenn ferner jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen, bis ein Jahr nach dem Verkauf des Hauses vergangen ist: ein volles Jahr soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen.
And if a man sell a dwelling-house in a walled city: then shall the time of redemption last till the end of the year of his sale; a full year shall his time of redemption last.
30 Wenn ein Rückkauf aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden hat, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen für immer verbleiben: es soll im Halljahr nicht frei werden.
And if it be not redeemed within the expiration of a full year: then shall the house which is in the walled city remain as a permanence to him that bought it throughout his generations; it shall not become freed in the jubilee.
31 Dagegen die Häuser in den Gehöften, die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als zum Feldbesitz gehörig angesehen werden: es soll (unbeschränktes) Rückkaufsrecht für sie gelten, und im Halljahr sollen sie frei werden.
But the houses of the villages which have no wall round about them shall be counted as the fields of the country: they shall have the right of redemption, and they shall become freed in the jubilee.
32 Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.
And [respecting] the cities of the Levites, the houses of the cities of their possession, a perpetual right of redemption shall belong to the Levites.
33 Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
And if a man of the Levites redeem something: then shall the house that was sold, and the city of his possession, become freed in the jubilee; for the houses of the cities of the Levites are their possession among the children of Israel.
34 Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.«
And a field of the suburbs of their cities shall not be sold; for a perpetual possession is it unto them.
35 »Wenn ferner einer deiner Volksgenossen verarmt, so daß er sich neben dir nicht zu halten vermag, so sollst du ihn unterstützen, so daß er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir lebt.
And if thy brother become poor, and fall in decay with thee: then shalt thou assist him, [yea] a stranger, or a sojourner, that he may live with thee.
36 Du darfst nicht Zins und Aufschlag von ihm nehmen, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, damit dein Bruder neben dir leben kann.
Thou shalt not take of him any usury or increase; but thou shalt be afraid of thy God: that thy brother may live with thee.
37 Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Aufschlag:
Thy money shalt thou not give him upon usury, nor lend him thy victuals for increase.
38 ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein!
I am the Lord your God, who have brought you forth out of the land of Egypt, to give unto you the land of Canaan, to be unto you a God.
39 Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
And if thy brother become poor near thee, and be sold unto thee: thou shalt not compel him to work as a bond-servant.
40 nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
But as a hired laborer, as a sojourner, shall he be with thee; until the year of the jubilee shall he serve with thee:
41 dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
And then shall he depart from thee, he and his children with him; and he shall return unto his own family, and unto the possession of his fathers shall he return.
42 Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.
For my servants are they, whom I brought forth out of the land of Egypt: they shall not be sold as bond-men are sold.
43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!
Thou shalt not rule over him with rigor; but thou shalt have fear of thy God.
44 Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst, so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.
But thy bond-man, and thy bond-woman that shall remain thine, shall be of the nations that are round about you; of them may ye buy bond-man and bond-woman.
45 Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,
And also of the children of the strangers that sojourn with you, of them may ye buy, and of their families that are with you, which they have begotten in your land; and they shall remain to you as a possession.
46 und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten – da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen!
And ye may transfer them as an inheritance for your children after you, to inherit them for a possession; you may hold them to service for ever; but over your brethren the children of Israel, one over the other, ye shall not rule with rigor.
47 Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,
And if a stranger or sojourner wax rich near thee, and thy brother become poor near him, and he sell himself unto the sojourning stranger near thee, or to a descendant of a stranger's family:
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag ihn loskaufen;
After he hath sold himself shall he have the right of redemption; one of his brethren may redeem him.
49 oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.
Either his uncle, or his uncle's son, may redeem him, or any that is near of kin unto him of his family may redeem him; or if he obtain the means, he may redeem himself.
50 Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.
And he shall reckon with him that bought him from the year that he sold himself to him unto the year of the jubilee: and the price of his sale shall be according to the number of years, as the time of a hired laborer shall he have been with him.
51 Wenn also der Jahre noch viele (bis zum Halljahr) sind, so soll er diesen entsprechend sein Lösegeld von der Kaufsumme zurückzahlen;
If there be yet many years, according to them shall he return the price of his redemption out of his purchase-money.
52 wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr übrig sind, so muß er danach die Berechnung anstellen: nach Maßgabe seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zurückzuzahlen.
And if there remain but few years unto the year of the jubilee: then shall he reckon with him; according to his years shall he return the price of his redemption.
53 Wie ein Mietling, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er bei seinem Herrn sein, und dieser darf ihn vor deinen Augen nicht mit Härte als Herr behandeln.
As a laborer hired from year to year shall he be with him; he shall not rule over him with rigor before thy eyes.
54 Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
And if he be not redeemed by [one of] these means: then shall he go out in the year of the jubilee, both he, and his children with him.
55 Denn mir gehören die Israeliten als Dienstknechte; meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, ich, der HERR, euer Gott!«
For unto me are the children of Israel servants, my servants are they, whom I have brought forth out of the land of Egypt: I am the Eternal your God.

< 3 Mose 25 >