< 3 Mose 25 >

1 Und der HERR gebot dem Mose auf dem Berge Sinai folgendes:
And Yhwh spake unto Moses in mount Sinai, saying,
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat halten.
Speak unto the children of Israel, and say unto them, When ye come into the land which I give you, then shall the land keep a sabbath unto Yhwh.
3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einbringen;
Six years thou shalt sow thy field, and six years thou shalt prune thy vineyard, and gather in the fruit thereof;
4 aber im siebten Jahre soll das Land einen Sabbat der Ruhe haben, eine dem HERRN geweihte Ruhezeit: da darfst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
But in the seventh year shall be a sabbath of rest unto the land, a sabbath for Yhwh: thou shalt neither sow thy field, nor prune thy vineyard.
5 auch den Wildwuchs deiner (vorjährigen) Ernte darfst du nicht einheimsen und die Trauben von deinem unbeschnittenen Weinstock nicht lesen: es soll ein Sabbatjahr für das Land sein.
That which groweth of its own accord of thy harvest thou shalt not reap, neither gather the grapes of thy vine undressed: for it is a year of rest unto the land.
6 Was das Land während seiner Ruhezeit von selbst hervorbringt, soll euch zur Nahrung dienen, dir sowie deinen Knechten und Mägden, deinen Tagelöhnern und den Beisassen, die bei dir als Gäste leben;
And the sabbath of the land shall be meat for you; for thee, and for thy servant, and for thy maid, and for thy hired servant, and for thy stranger that sojourneth with thee,
7 auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Lande leben, soll der gesamte Ertrag (dieses Jahres) zur Nahrung dienen.«
And for thy cattle, and for the beast that are in thy land, shall all the increase thereof be meat.
8 »Sodann sollst du dir sieben solcher Sabbatjahre, also siebenmal sieben Jahre, abzählen, so daß dir die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre beträgt.
And thou shalt number seven sabbaths of years unto thee, seven times seven years; and the space of the seven sabbaths of years shall be unto thee forty and nine years.
9 Dann sollst du am zehnten Tage des siebten Monats die Lärmposaune erschallen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr die Posaunen überall in eurem Lande erschallen lassen
Then shalt thou cause the trumpet of the jubile to sound on the tenth day of the seventh month, in the day of atonement shall ye make the trumpet sound throughout all your land.
10 und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
And ye shall hallow the fiftieth year, and proclaim liberty throughout all the land unto all the inhabitants thereof: it shall be a jubile unto you; and ye shall return every man unto his possession, and ye shall return every man unto his family.
11 Ein Halljahr soll also jedes fünfzigste Jahr für euch sein; da dürft ihr weder säen, noch das, was von selbst gewachsen ist, einernten, noch Trauben von den unbeschnittenen Weinstöcken lesen;
A jubile shall that fiftieth year be unto you: ye shall not sow, neither reap that which groweth of itself in it, nor gather the grapes in it of thy vine undressed.
12 denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt.
For it is the jubile; it shall be holy unto you: ye shall eat the increase thereof out of the field.
13 In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
In the year of this jubile ye shall return every man unto his possession.
14 Wenn du also deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen,
And if thou sell ought unto thy neighbour, or buyest ought of thy neighbour’s hand, ye shall not oppress one another:
15 sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
According to the number of years after the jubile thou shalt buy of thy neighbour, and according unto the number of years of the fruits he shall sell unto thee:
16 Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten.
According to the multitude of years thou shalt increase the price thereof, and according to the fewness of years thou shalt diminish the price of it: for according to the number of the years of the fruits doth he sell unto thee.
17 Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
Ye shall not therefore oppress one another; but thou shalt fear thy God: for I am Yhwh your God.
18 So verfahrt denn nach meinen Anordnungen und beobachtet meine Gebote und handelt nach ihnen, so werdet ihr in eurem Lande in Sicherheit wohnen.
Wherefore ye shall do my statutes, and keep my judgments, and do them; and ye shall dwell in the land in safety.
19 Dann wird das Land euch seinen Ertrag geben, so daß ihr euch satt essen könnt und in Sicherheit darin wohnt.
And the land shall yield her fruit, and ye shall eat your fill, and dwell therein in safety.
20 Wenn ihr aber fragt: ›Wovon sollen wir uns denn im siebten Jahre nähren, wenn wir doch weder säen noch den erforderlichen Ertrag einernten dürfen?‹,
And if ye shall say, What shall we eat the seventh year? behold, we shall not sow, nor gather in our increase:
21 so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, daß es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll.
Then I will command my blessing upon you in the sixth year, and it shall bring forth fruit for three years.
22 Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben.
And ye shall sow the eighth year, and eat yet of old fruit until the ninth year; until her fruits come in ye shall eat of the old store.
23 Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
The land shall not be sold for ever: for the land is mine; for ye are strangers and sojourners with me.
24 Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.«
And in all the land of your possession ye shall grant a redemption for the land.
25 »Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
If thy brother be waxen poor, and hath sold away some of his possession, and if any of his kin come to redeem it, then shall he redeem that which his brother sold.
26 Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
And if the man have none to redeem it, and himself be able to redeem it;
27 so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.
Then let him count the years of the sale thereof, and restore the overplus unto the man to whom he sold it; that he may return unto his possession.
28 Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so daß er wieder zu seinem Eigentum kommt.
But if he be not able to restore it to him, then that which is sold shall remain in the hand of him that hath bought it until the year of jubile: and in the jubile it shall go out, and he shall return unto his possession.
29 Wenn ferner jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen, bis ein Jahr nach dem Verkauf des Hauses vergangen ist: ein volles Jahr soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen.
And if a man sell a dwelling house in a walled city, then he may redeem it within a whole year after it is sold; within a full year may he redeem it.
30 Wenn ein Rückkauf aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden hat, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen für immer verbleiben: es soll im Halljahr nicht frei werden.
And if it be not redeemed within the space of a full year, then the house that is in the walled city shall be established for ever to him that bought it throughout his generations: it shall not go out in the jubile.
31 Dagegen die Häuser in den Gehöften, die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als zum Feldbesitz gehörig angesehen werden: es soll (unbeschränktes) Rückkaufsrecht für sie gelten, und im Halljahr sollen sie frei werden.
But the houses of the villages which have no wall round about them shall be counted as the fields of the country: they may be redeemed, and they shall go out in the jubile.
32 Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.
Notwithstanding the cities of the Levites, and the houses of the cities of their possession, may the Levites redeem at any time.
33 Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
And if a man purchase of the Levites, then the house that was sold, and the city of his possession, shall go out in the year of jubile: for the houses of the cities of the Levites are their possession among the children of Israel.
34 Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.«
But the field of the suburbs of their cities may not be sold; for it is their perpetual possession.
35 »Wenn ferner einer deiner Volksgenossen verarmt, so daß er sich neben dir nicht zu halten vermag, so sollst du ihn unterstützen, so daß er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir lebt.
And if thy brother be waxen poor, and fallen in decay with thee; then thou shalt relieve him: yea, though he be a stranger, or a sojourner; that he may live with thee.
36 Du darfst nicht Zins und Aufschlag von ihm nehmen, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, damit dein Bruder neben dir leben kann.
Take thou no usury of him, or increase: but fear thy God; that thy brother may live with thee.
37 Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Aufschlag:
Thou shalt not give him thy money upon usury, nor lend him thy victuals for increase.
38 ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein!
I am Yhwh your God, which brought you forth out of the land of Egypt, to give you the land of Canaan, and to be your God.
39 Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
And if thy brother that dwelleth by thee be waxen poor, and be sold unto thee; thou shalt not compel him to serve as a bondservant:
40 nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
But as an hired servant, and as a sojourner, he shall be with thee, and shall serve thee unto the year of jubile:
41 dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
And then shall he depart from thee, both he and his children with him, and shall return unto his own family, and unto the possession of his fathers shall he return.
42 Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.
For they are my servants, which I brought forth out of the land of Egypt: they shall not be sold as bondmen.
43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!
Thou shalt not rule over him with rigour; but shalt fear thy God.
44 Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst, so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.
Both thy bondmen, and thy bondmaids, which thou shalt have, shall be of the heathen that are round about you; of them shall ye buy bondmen and bondmaids.
45 Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,
Moreover of the children of the strangers that do sojourn among you, of them shall ye buy, and of their families that are with you, which they begat in your land: and they shall be your possession.
46 und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten – da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen!
And ye shall take them as an inheritance for your children after you, to inherit them for a possession; they shall be your bondmen for ever: but over your brethren the children of Israel, ye shall not rule one over another with rigour.
47 Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,
And if a sojourner or stranger wax rich by thee, and thy brother that dwelleth by him wax poor, and sell himself unto the stranger or sojourner by thee, or to the stock of the stranger’s family:
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag ihn loskaufen;
After that he is sold he may be redeemed again; one of his brethren may redeem him:
49 oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.
Either his uncle, or his uncle’s son, may redeem him, or any that is nigh of kin unto him of his family may redeem him; or if he be able, he may redeem himself.
50 Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.
And he shall reckon with him that bought him from the year that he was sold to him unto the year of jubile: and the price of his sale shall be according unto the number of years, according to the time of an hired servant shall it be with him.
51 Wenn also der Jahre noch viele (bis zum Halljahr) sind, so soll er diesen entsprechend sein Lösegeld von der Kaufsumme zurückzahlen;
If there be yet many years behind, according unto them he shall give again the price of his redemption out of the money that he was bought for.
52 wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr übrig sind, so muß er danach die Berechnung anstellen: nach Maßgabe seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zurückzuzahlen.
And if there remain but few years unto the year of jubile, then he shall count with him, and according unto his years shall he give him again the price of his redemption.
53 Wie ein Mietling, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er bei seinem Herrn sein, und dieser darf ihn vor deinen Augen nicht mit Härte als Herr behandeln.
And as a yearly hired servant shall he be with him: and the other shall not rule with rigour over him in thy sight.
54 Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
And if he be not redeemed in these years, then he shall go out in the year of jubile, both he, and his children with him.
55 Denn mir gehören die Israeliten als Dienstknechte; meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, ich, der HERR, euer Gott!«
For unto me the children of Israel are servants; they are my servants whom I brought forth out of the land of Egypt: I am Yhwh your God.

< 3 Mose 25 >