< 3 Mose 25 >
1 Und der HERR gebot dem Mose auf dem Berge Sinai folgendes:
And the Lord spake vnto Moses in mount Sinai, saying,
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat halten.
Speake vnto the children of Israel, and say vnto them, When ye shall come into the lande which I giue you, the lande shall keepe Sabbath vnto the Lord.
3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einbringen;
Sixe yeeres thou shalt sowe thy field, and sixe yeeres thou shalt cut thy vineyarde, and gather the fruite thereof.
4 aber im siebten Jahre soll das Land einen Sabbat der Ruhe haben, eine dem HERRN geweihte Ruhezeit: da darfst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
But the seuenth yeere shalbe a Sabbath of rest vnto the lande: it shall be the Lordes Sabbath: thou shalt neither sowe thy fielde, nor cut thy vineyarde.
5 auch den Wildwuchs deiner (vorjährigen) Ernte darfst du nicht einheimsen und die Trauben von deinem unbeschnittenen Weinstock nicht lesen: es soll ein Sabbatjahr für das Land sein.
That which groweth of it owne accorde of thy haruest, thou shalt not reape, neither gather the grapes that thou hast left vnlaboured: for it shalbe a yeere of rest vnto the land.
6 Was das Land während seiner Ruhezeit von selbst hervorbringt, soll euch zur Nahrung dienen, dir sowie deinen Knechten und Mägden, deinen Tagelöhnern und den Beisassen, die bei dir als Gäste leben;
And the rest of the lande shall be meate for you, euen for thee, and for thy seruant, and for thy mayde, and for thy hired seruant, and for the stranger that soiourneth with thee:
7 auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Lande leben, soll der gesamte Ertrag (dieses Jahres) zur Nahrung dienen.«
And for thy cattell, and for the beastes that are in thy lande shall all the encrease thereof be meate.
8 »Sodann sollst du dir sieben solcher Sabbatjahre, also siebenmal sieben Jahre, abzählen, so daß dir die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre beträgt.
Also thou shalt number seuen Sabbaths of yeeres vnto thee, euen seuen times seuen yeere: and the space of the seuen Sabbaths of yeeres will be vnto thee nine and fourtie yeere.
9 Dann sollst du am zehnten Tage des siebten Monats die Lärmposaune erschallen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr die Posaunen überall in eurem Lande erschallen lassen
Then thou shalt cause to blow the trumpet of the Iubile in the tenth day of the seuenth moneth: euen in the day of the reconciliation shall ye make the trumpet blowe, throughout all your lande.
10 und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
And ye shall halowe that yeere, euen the fiftieth yeere, and proclaime libertie in the lande to all the inhabitants thereof: it shalbe the Iubile vnto you, and ye shall returne euery man vnto his possession, and euery man shall returne vnto his familie.
11 Ein Halljahr soll also jedes fünfzigste Jahr für euch sein; da dürft ihr weder säen, noch das, was von selbst gewachsen ist, einernten, noch Trauben von den unbeschnittenen Weinstöcken lesen;
This fiftieth yeere shalbe a yeere of Iubile vnto you: ye shall not sowe, neither reape that which groweth of it selfe, neither gather the grapes thereof, that are left vnlaboured.
12 denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt.
For it is the Iubile, it shall be holy vnto you: ye shall eate of the encrease thereof out of the fielde.
13 In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
In the yeere of this Iubile, ye shall returne euery man vnto his possession.
14 Wenn du also deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen,
And when thou sellest ought to thy neighbour, or byest at thy neighbours hande, ye shall not oppresse one another:
15 sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
But according to the nomber of yeeres after the Iubile thou shalt bye of thy neighbour: also according to the nomber of the yeeres of the reuenues, he shall sell vnto thee.
16 Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten.
According to the multitude of yeeres, thou shalt increase the price thereof, and according to the fewnesse of yeeres, thou shalt abate the price of it: for the nomber of fruites doeth he sell vnto thee.
17 Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
Oppresse not ye therefore any man his neighbour, but thou shalt feare thy God: for I am the Lord your God.
18 So verfahrt denn nach meinen Anordnungen und beobachtet meine Gebote und handelt nach ihnen, so werdet ihr in eurem Lande in Sicherheit wohnen.
Wherefore ye shall obey mine ordinances, and keepe my lawes, and do them, and ye shall dwell in the land in safetie.
19 Dann wird das Land euch seinen Ertrag geben, so daß ihr euch satt essen könnt und in Sicherheit darin wohnt.
And the lande shall giue her fruite, and ye shall eate your fill, and dwell therein in safetie.
20 Wenn ihr aber fragt: ›Wovon sollen wir uns denn im siebten Jahre nähren, wenn wir doch weder säen noch den erforderlichen Ertrag einernten dürfen?‹,
And if ye shall say, What shall we eate the seuenth yeere, for we shall not sowe, nor gather in our increase?
21 so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, daß es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll.
I will sende my blessing vpon you in the sixt yeere, and it shall bring foorth fruite for three yeeres.
22 Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben.
And ye shall sowe the eight yeere, and eate of the olde fruite vntill the ninth yeere: vntill the fruite thereof come, ye shall eate the olde.
23 Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
Also the lande shall not be solde to be cut off from the familie: for the land is mine, and ye be but strangers and soiourners with me.
24 Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.«
Therefore in all the land of your possession ye shall graunt a redemption for the lande.
25 »Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
If thy brother be impouerished, and sell his possession, then his redeemer shall come, euen his neere kinsman, and bye out that which his brother solde.
26 Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
And if he haue no redeemer, but hath gotten and founde to bye it out,
27 so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.
Then shall he count the yeeres of his sale, and restore the ouerplus to the man, to whome he solde it: so shall he returne to his possession.
28 Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so daß er wieder zu seinem Eigentum kommt.
But if he can not get sufficient to restore to him, then that which is solde, shall remaine in the hande of him that hath bought it, vntill the yere of the Iubile: and in the Iubile it shall come out, and he shall returne vnto his possession.
29 Wenn ferner jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen, bis ein Jahr nach dem Verkauf des Hauses vergangen ist: ein volles Jahr soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen.
Likewise if a man sell a dwelling house in a walled citie, he may bye it out againe within a whole yeere after it is solde: within a yeere may he bye it out.
30 Wenn ein Rückkauf aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden hat, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen für immer verbleiben: es soll im Halljahr nicht frei werden.
But if it be not bought out within ye space of a ful yeere, then the house that is in the walled citie, shalbe stablished, as cut off from the familie, to him that bought it, throughout his generations: it shall not goe out in the Iubile.
31 Dagegen die Häuser in den Gehöften, die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als zum Feldbesitz gehörig angesehen werden: es soll (unbeschränktes) Rückkaufsrecht für sie gelten, und im Halljahr sollen sie frei werden.
But the houses of villages, which haue no walles round about them, shalbe esteemed as the fielde of the countrey: they may be bought out againe, and shall goe out in the Iubile.
32 Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.
Notwithstanding, the cities of the Leuites, and the houses of the cities of their possession, may the Leuites redeeme at all seasons.
33 Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
And if a man purchase of the Leuites, the house that was solde, and the citie of their possession shall goe out in the Iubile: for the houses of the cities of the Leuites are their possession among the children of Israel.
34 Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.«
But the fielde of the suburbes of their cities, shall not be solde: for it is their perpetuall possession.
35 »Wenn ferner einer deiner Volksgenossen verarmt, so daß er sich neben dir nicht zu halten vermag, so sollst du ihn unterstützen, so daß er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir lebt.
Moreouer, if thy brother be impouerished, and fallen in decay with thee, thou shalt relieue him, and as a stranger and soiourner, so shall he liue with thee.
36 Du darfst nicht Zins und Aufschlag von ihm nehmen, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, damit dein Bruder neben dir leben kann.
Thou shalt take no vsurie of him, nor vantage, but thou shalt feare thy God, that thy brother may liue with thee.
37 Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Aufschlag:
Thou shalt not giue him thy money to vsurie, nor lende him thy vitailes for increase.
38 ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein!
I am the Lord your God, which haue brought you out of the lande of Egypt, to giue you the lande of Canaan, and to be your God.
39 Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
If thy brother also that dwelleth by thee, be impouerished, and be sold vnto thee, thou shalt not compel him to serue as a bond seruant,
40 nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
But as an hired seruant, and as a soiourner he shalbe with thee: he shall serue thee vnto the yeere of the Iubile.
41 dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
Then shall he depart from thee, both hee, and his children with him, and shall returne vnto his familie, and vnto the possession of his fathers shall he returne:
42 Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.
For they are my seruants, whom I brought out of the lande of Egypt: they shall not be solde as bondmen are solde.
43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!
Thou shalt not rule ouer him cruelly, but shalt feare thy God.
44 Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst, so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.
Thy bond seruant also, and thy bond maid, which thou shalt haue, shalbe of the heathen that are rounde about you: of them shall ye bye seruants and maydes.
45 Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,
And moreouer of the children of the stragers, that are soiourners among you, of them shall ye bye, and of their families that are with you, which they begate in your lande: these shall be your possession.
46 und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten – da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen!
So ye shall take them as inheritance for your children after you, to possesse them by inheritance, ye shall vse their labours for euer: but ouer your brethren the children of Israel ye shall not rule one ouer another with crueltie.
47 Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,
If a soiourner or a stranger dwelling by thee get riches, and thy brother by him be impouerished, and sell him selfe vnto the stranger or soiourner dwelling by thee, or to the stocke of the strangers familie,
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag ihn loskaufen;
After that he is solde, he may be bought out: one of his brethren may bye him out,
49 oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.
Or his vncle, or his vncles sonne may bye him out, or any of the kindred of his flesh among his familie, may redeeme him: either if he can get so much, he may bye him selfe out.
50 Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.
Then he shall recken with his byer from the yeere that he was solde to him, vnto the yere of Iubile: and the money of his sale shalbe according to the number of yeeres: according to the time of an hyred seruant shall he be with him.
51 Wenn also der Jahre noch viele (bis zum Halljahr) sind, so soll er diesen entsprechend sein Lösegeld von der Kaufsumme zurückzahlen;
If there be many yeeres behind, according to them he shall giue againe for his deliuerance, of the money that he was bought for.
52 wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr übrig sind, so muß er danach die Berechnung anstellen: nach Maßgabe seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zurückzuzahlen.
If there remaine but fewe yeeres vnto the yeere of Iubile, then he shall count with him, and according to his yeeres giue againe for his redemption.
53 Wie ein Mietling, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er bei seinem Herrn sein, und dieser darf ihn vor deinen Augen nicht mit Härte als Herr behandeln.
He shalbe with him yeere by yeere as an hired seruant: he shall not rule cruelly ouer him in thy sight.
54 Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
And if he be not redeemed thus, he shall go out in the yeere of Iubile, he, and his children with him.
55 Denn mir gehören die Israeliten als Dienstknechte; meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, ich, der HERR, euer Gott!«
For vnto me the children of Israel are seruants: they are my seruants, who I haue brought out of the land of Egypt: I am ye Lord your God.