< 3 Mose 25 >

1 Und der HERR gebot dem Mose auf dem Berge Sinai folgendes:
And the Lord spoke to Moses in mount Sinai, saying:
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat halten.
Speak to the children of Israel, and thou shalt say to them: When you shall have entered into the land which I will give you, observe the rest of the sabbath to the Lord.
3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einbringen;
Six years thou shalt sow thy field and six years thou shalt prune thy vineyard, and shalt gather the fruits thereof:
4 aber im siebten Jahre soll das Land einen Sabbat der Ruhe haben, eine dem HERRN geweihte Ruhezeit: da darfst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
But in the seventh year there shall be a sabbath to the land, of the resting of the Lord: thou shalt not sow thy field, nor prune thy vineyard.
5 auch den Wildwuchs deiner (vorjährigen) Ernte darfst du nicht einheimsen und die Trauben von deinem unbeschnittenen Weinstock nicht lesen: es soll ein Sabbatjahr für das Land sein.
What the ground shall bring forth of itself, thou shalt not reap: neither shalt thou gather the grapes of the firstfruits as a vintage: for it is a year of rest to the land:
6 Was das Land während seiner Ruhezeit von selbst hervorbringt, soll euch zur Nahrung dienen, dir sowie deinen Knechten und Mägden, deinen Tagelöhnern und den Beisassen, die bei dir als Gäste leben;
But they shall be unto you for meat, to thee and to thy manservant, to thy maidservant and thy hireling, and to the strangers that sojourn with thee:
7 auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Lande leben, soll der gesamte Ertrag (dieses Jahres) zur Nahrung dienen.«
All things that grow shall be meat to thy beasts and to thy cattle.
8 »Sodann sollst du dir sieben solcher Sabbatjahre, also siebenmal sieben Jahre, abzählen, so daß dir die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre beträgt.
Thou shalt also number to thee seven weeks of years, that is to say, seven times seven, which together make forty-nine years:
9 Dann sollst du am zehnten Tage des siebten Monats die Lärmposaune erschallen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr die Posaunen überall in eurem Lande erschallen lassen
And thou shalt sound the trumpet in the seventh month, the tenth day of the month, in the time of the expiation in all your land.
10 und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
And thou shalt sanctify the fiftieth year, and shalt proclaim remission to all the inhabitants of thy land: for it is the year of jubilee. Every man shall return to his possession, and every one shall go back to his former family:
11 Ein Halljahr soll also jedes fünfzigste Jahr für euch sein; da dürft ihr weder säen, noch das, was von selbst gewachsen ist, einernten, noch Trauben von den unbeschnittenen Weinstöcken lesen;
Because it is the jubilee and the fiftieth year. You shall not sow, nor reap the things that grow in the field of their own accord, neither shall you gather the firstfruits of the vines,
12 denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt.
Because of the sanctification of the jubilee: but as they grow you shall presently eat them.
13 In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
In the year of the jubilee all shall return to their possessions.
14 Wenn du also deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen,
When thou shalt sell any thing to thy neighbour, or shalt buy of him; grieve not thy brother: but thou shalt buy of him according to the number of years from the jubilee.
15 sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
And he shall sell to thee according to the computation of the fruits.
16 Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten.
The more years remain after the jubilee, the more shall the price increase: and the less time is counted, so much the less shall the purchase cost. For he shall sell to thee the time of the fruits.
17 Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
Do not afflict your countrymen, but let every one fear his God: because I am the Lord your God.
18 So verfahrt denn nach meinen Anordnungen und beobachtet meine Gebote und handelt nach ihnen, so werdet ihr in eurem Lande in Sicherheit wohnen.
Do my precepts, and keep my judgments, and fulfill them: that you may dwell in the land without any fear,
19 Dann wird das Land euch seinen Ertrag geben, so daß ihr euch satt essen könnt und in Sicherheit darin wohnt.
And the ground may yield you its fruits, of which you may eat your fill, fearing no mall’s invasion.
20 Wenn ihr aber fragt: ›Wovon sollen wir uns denn im siebten Jahre nähren, wenn wir doch weder säen noch den erforderlichen Ertrag einernten dürfen?‹,
But if you say: What shall we eat the seventh year, if we sow not, nor gather our fruits?
21 so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, daß es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll.
I will give you my blessing the sixth year, and it shall yield the fruits of three years:
22 Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben.
And the eighth year you shall sow, and shall eat of the old fruits, until the ninth year: till new grow up, you shall eat the old store.
23 Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
The land also shall not be sold for ever: because it is mine, and you are strangers and sojourners with me.
24 Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.«
For which cause all the country of your possession shall be under the condition of redemption.
25 »Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
If thy brother being impoverished sell his little possession, and his kinsman will, he may redeem what he had sold.
26 Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
But if he have no kinsman, and he himself can find the price to redeem it:
27 so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.
The value of the fruits shall be counted from that time when he sold it: and the overplus he shall restore to the buyer, and so shall receive his possession again.
28 Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so daß er wieder zu seinem Eigentum kommt.
But if his hands find not the means to repay the price, the buyer shall have what he bought, until the year of the jubilee. For in that year all that is sold shall return to the owner, and to the ancient possessor.
29 Wenn ferner jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen, bis ein Jahr nach dem Verkauf des Hauses vergangen ist: ein volles Jahr soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen.
He that selleth a house within the walls of a city, shall have the liberty to redeem it, until one year be expired:
30 Wenn ein Rückkauf aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden hat, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen für immer verbleiben: es soll im Halljahr nicht frei werden.
If he redeem it not, and the whole year be fully out, the buyer shall possess it, and his posterity for ever, and it cannot be redeemed, not even in the jubilee.
31 Dagegen die Häuser in den Gehöften, die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als zum Feldbesitz gehörig angesehen werden: es soll (unbeschränktes) Rückkaufsrecht für sie gelten, und im Halljahr sollen sie frei werden.
But if the house be in a village, that hath no walls, it shall be sold according to the same law as the fields: if it be not redeemed before, in the jubilee it shall return to the owner.
32 Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.
The houses of Levites, which are in cities, may always be redeemed:
33 Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
If they be not redeemed, in the jubilee they shall all return to the owners, because the houses of the cities of the Levites are for their possessions among the children of Israel.
34 Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.«
But let not their suburbs be sold, because it is a perpetual possession.
35 »Wenn ferner einer deiner Volksgenossen verarmt, so daß er sich neben dir nicht zu halten vermag, so sollst du ihn unterstützen, so daß er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir lebt.
If thy brother be impoverished, and weak of hand, and thou receive him as a stranger and sojourner, and he live with thee,
36 Du darfst nicht Zins und Aufschlag von ihm nehmen, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, damit dein Bruder neben dir leben kann.
Take not usury of him nor more than thou gavest: fear thy God, that thy brother may live with thee.
37 Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Aufschlag:
Thou shalt not give him thy money upon usury, nor exact of him any increase of fruits.
38 ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein!
I am the Lord your God, who brought you out of the land of Egypt, that I might give you the land of Chanaan, and might be your God.
39 Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
If thy brother constrained by poverty, sell himself to thee, thou shalt not oppress him with the service of bondservants:
40 nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
But he shall be as a hireling, and a sojourner: he shall work with thee until the year of the jubilee,
41 dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
And afterwards he shall go out with his children, and shall return to his kindred and to the possession of his fathers,
42 Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.
For they are my servants, and I brought them out of the land of Egypt: let them not be sold as bondmen:
43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!
Afflict him not by might, but fear thy God.
44 Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst, so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.
Let your bondmen, and your bondwomen, be of the nations that are round about you.
45 Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,
And of the strangers that sojourn among you, or that were born of them in your land, these you shall have for servants:
46 und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten – da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen!
And by right of inheritance shall leave them to your posterity, and shall possess them for ever. But oppress not your brethren the children of Israel by might.
47 Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,
If the hand of a stranger or a sojourner grow strong among you, and thy brother being impoverished sell himself to him, or to any of his race:
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag ihn loskaufen;
After the sale he may be redeemed. He that will of his brethren shall redeem him:
49 oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.
Either his uncle, or his uncle’s son, or his kinsman, by blood, or by affinity. But if he himself be able also, he shall redeem himself,
50 Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.
Counting only the years from the time of his selling unto the year of the jubilee: and counting the money that he was sold for, according to the number of the years and the reckoning of a hired servant,
51 Wenn also der Jahre noch viele (bis zum Halljahr) sind, so soll er diesen entsprechend sein Lösegeld von der Kaufsumme zurückzahlen;
If there be many years that remain until the jubilee, according to them shall he also repay the price.
52 wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr übrig sind, so muß er danach die Berechnung anstellen: nach Maßgabe seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zurückzuzahlen.
If few, he shall make the reckoning with him according to the number of the years, and shall repay to the buyer of what remaineth of the years,
53 Wie ein Mietling, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er bei seinem Herrn sein, und dieser darf ihn vor deinen Augen nicht mit Härte als Herr behandeln.
His wages being allowed for which he served before: he shall not afflict him violently in thy sight.
54 Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
And if by these means he cannot be redeemed, in the year of the jubilee he shall go out with his children.
55 Denn mir gehören die Israeliten als Dienstknechte; meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, ich, der HERR, euer Gott!«
For the children of Israel are my servants, whom I brought forth out of the land of Egypt.

< 3 Mose 25 >