< 3 Mose 25 >

1 Und der HERR gebot dem Mose auf dem Berge Sinai folgendes:
And the Lord spoke to Moses in the mount Sina, saying,
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat halten.
Speak to the children of Israel, and thou shalt say to them, Whensoever ye shall have entered into the land, which I give to you, then the land shall rest which I give to you, for its sabbaths to the Lord.
3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einbringen;
Six years thou shalt sow thy field, and six years thou shall prune thy vine, and gather in its fruit.
4 aber im siebten Jahre soll das Land einen Sabbat der Ruhe haben, eine dem HERRN geweihte Ruhezeit: da darfst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
But in the seventh year [shall be] a sabbath, it shall be a rest to the land, a sabbath to the Lord: thou shalt not sow thy field, and thou shalt not prune thy vine.
5 auch den Wildwuchs deiner (vorjährigen) Ernte darfst du nicht einheimsen und die Trauben von deinem unbeschnittenen Weinstock nicht lesen: es soll ein Sabbatjahr für das Land sein.
And thou shalt not gather the spontaneous produce of thy field, and thou shalt not gather fully the grapes of thy dedication: it shall be a year of rest to the land.
6 Was das Land während seiner Ruhezeit von selbst hervorbringt, soll euch zur Nahrung dienen, dir sowie deinen Knechten und Mägden, deinen Tagelöhnern und den Beisassen, die bei dir als Gäste leben;
And the sabbaths of the land shall be food for thee, and for thy man-servant, and for thy maid-servant, and thy hireling, and the stranger that abides with thee.
7 auch deinem Vieh und den wilden Tieren, die in deinem Lande leben, soll der gesamte Ertrag (dieses Jahres) zur Nahrung dienen.«
And for thy cattle, and for the wild beats that are in thy land, shall every fruit of it be for food.
8 »Sodann sollst du dir sieben solcher Sabbatjahre, also siebenmal sieben Jahre, abzählen, so daß dir die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre beträgt.
And thou shalt reckon to thyself seven sabbaths of years, seven times seven years; and they shall be to thee seven weeks of years, nine and forty years.
9 Dann sollst du am zehnten Tage des siebten Monats die Lärmposaune erschallen lassen; am Versöhnungstage sollt ihr die Posaunen überall in eurem Lande erschallen lassen
In the seventh month, on the tenth day of the month, ye shall make a proclamation with the sound of a trumpet in all your land; on the day of atonement ye shall make a proclamation with a trumpet in all your land.
10 und so das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt im Lande Freiheit für alle seine Bewohner ausrufen: ein Halljahr soll es für euch sein, in dem ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen und ein jeder zu seiner Familie zurückkehren soll.
And ye shall sanctify the year, the fiftieth year, and ye shall proclaim a release upon the land to all that inhabit it; it shall be given a year of release, a jubilee for you; and each one shall depart to his possession, and ye shall go each to his family.
11 Ein Halljahr soll also jedes fünfzigste Jahr für euch sein; da dürft ihr weder säen, noch das, was von selbst gewachsen ist, einernten, noch Trauben von den unbeschnittenen Weinstöcken lesen;
This is a jubilee of release, the year shall be to you the fiftieth year: ye shall not sow, nor reap the produce that comes of itself from the land, neither shall ye gather its dedicated fruits.
12 denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt.
For it is a jubilee of release; it shall be holy to you, ye shall eat its fruits off the fields.
13 In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen.
In the year of the release [even] the jubilee of it, shall [each] one return to his possession.
14 Wenn du also deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen,
And if thou shouldest sell a possession to thy neighbour, or if thou shouldest buy of thy neighbour, let not a man oppress his neighbour.
15 sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
According to the number of years after the jubilee shalt thou buy of thy neighbour, according to the number of years of the fruits shall he sell to thee.
16 Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten.
According as [there may be] a greater number of years he shall increase [the value of] his possession, and according as [there may be] a less number of years he shall lessen [the value of] his possession; for according to the number of his crops, so shall he sell to thee.
17 Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
Let not a man oppress his neighbour, and thou shalt fear the Lord thy God: I am the Lord thy God.
18 So verfahrt denn nach meinen Anordnungen und beobachtet meine Gebote und handelt nach ihnen, so werdet ihr in eurem Lande in Sicherheit wohnen.
And ye shall keep all my ordinances, and all my judgments; and do ye observe them, and ye shall keep them, and dwell securely in the land.
19 Dann wird das Land euch seinen Ertrag geben, so daß ihr euch satt essen könnt und in Sicherheit darin wohnt.
And the land shall yield her increase, and ye shall eat to fullness, and shall dwell securely in it.
20 Wenn ihr aber fragt: ›Wovon sollen wir uns denn im siebten Jahre nähren, wenn wir doch weder säen noch den erforderlichen Ertrag einernten dürfen?‹,
And if ye should say, What shall we eat in this seventh year, if we do not sow nor gather in our fruits?
21 so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, daß es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll.
Then will I send my blessing upon you in the sixth year, and the land shall produce its fruits for three years.
22 Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben.
And ye shall sow in the eighth year, and eat old fruits till the ninth year: until its fruit come, ye shall eat old fruits of the old.
23 Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
And the land shall not be sold for a permanence; for the land is mine, because ye are strangers and sojourners before me.
24 Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.«
And in every land of your possession, ye shall allow ransoms for the land.
25 »Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen dürfen, was sein Verwandter verkauft hat.
And if thy brother who is with thee be poor, and should have sold [part] of his possession, and his kinsman who is nigh to him come, then he shall redeem the possession which his brother has sold.
26 Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist,
And if one have no near kinsman, and he prosper with his hand, and he find sufficient money, [even] his ransom;
27 so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt.
then shall he calculate the years of his sale, and he shall give what is due to the man to whom he sold it, and he shall return to his possession.
28 Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so daß er wieder zu seinem Eigentum kommt.
But if his hand have not prospered sufficiently, so as that he should restore the money to him, then he that bought the possessions shall have them till the sixth year of the release; and it shall go out in the release, and the owner shall return to his possession.
29 Wenn ferner jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen, bis ein Jahr nach dem Verkauf des Hauses vergangen ist: ein volles Jahr soll das Rückkaufsrecht für ihn bestehen.
And if any one should sell an inhabited house in a walled city, then there shall be the ransom of it, until [the time] is fulfilled: its time of ransom shall be a full year.
30 Wenn ein Rückkauf aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht stattgefunden hat, so soll das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen für immer verbleiben: es soll im Halljahr nicht frei werden.
And if it be not ransomed until there be completed of its time a full year, the house which is in the walled city shall be surely confirmed to him that bought it, throughout his generations; and it shall not go out in the release.
31 Dagegen die Häuser in den Gehöften, die von keiner Mauer umgeben sind, sollen als zum Feldbesitz gehörig angesehen werden: es soll (unbeschränktes) Rückkaufsrecht für sie gelten, und im Halljahr sollen sie frei werden.
But the houses in the villages which have not a wall round about them, shall be reckoned as the fields of the country: they shall always be redeemable, and they shall go out in the release.
32 Was ferner die Städte der Leviten, die Häuser in den Städten betrifft, die ihnen zum Eigentum überwiesen sind, so soll den Leviten ein ewiges Rückkaufsrecht zustehen.
And the cities of the Levites, the houses of the cities in their possession, shall be always redeemable to the Levites.
33 Wenn jedoch einer von den Leviten sein verkauftes Haus nicht wieder einlöst, so soll es, wenn es in einer ihm zugewiesenen Stadt liegt, im Halljahr wieder frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
And if any one shall redeem a house of the Levites, then shall their sale of the houses of their possession go out in the release; because the houses of the cities of the Levites are their possession in the midst of the children of Israel.
34 Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf überhaupt nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.«
And the lands set apart for their cities shall not be sold, because this is their perpetual possession.
35 »Wenn ferner einer deiner Volksgenossen verarmt, so daß er sich neben dir nicht zu halten vermag, so sollst du ihn unterstützen, so daß er wie ein Fremdling oder Beisasse neben dir lebt.
And if thy brother who is with thee become poor, and he fail in resources with thee, thou shalt help him as a stranger and a sojourner, and thy brother shall live with thee.
36 Du darfst nicht Zins und Aufschlag von ihm nehmen, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, damit dein Bruder neben dir leben kann.
Thou shalt not receive from him interest, nor increase: and thou shalt fear thy God: I [am] the Lord: and thy brother shall live with thee.
37 Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Aufschlag:
Thou shalt not lend thy money to him at interest, and thou shalt not lend thy meat to him to be returned with increase.
38 ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein!
I [am] the Lord your God, who brought you out of the land of Egypt, to give you the land of Chanaan, so as to be your God.
39 Wenn ferner einer deiner Volksgenossen neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn keine Sklavenarbeit verrichten lassen,
And if thy brother by thee be lowered, and be sold to thee, he shall not serve thee with the servitude of a slave.
40 nein, wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein: nur bis zum Halljahr soll er bei dir dienen;
He shall be with thee as a hireling or a sojourner, he shall work for thee till the year of release:
41 dann aber soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder in den Besitz seiner Väter eintreten.
and he shall go out in the release, and his children with him; and he shall go to his family, he shall hasten back to his patrimony.
42 Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe: sie dürfen nicht wie gewöhnliche Sklaven verkauft werden.
Because these are my servants, whom I brought out of the land of Egypt; such an one shall not be sold as a [common] servant.
43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten!
Thou shalt not oppress him with labour, and shalt fear the Lord thy God.
44 Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst, so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen.
And whatever number of men-servants and maid-servants thou shalt have, thou shalt purchase male and female servants from the nations that are round about thee.
45 Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören,
And of the sons of the sojourners that are among you, of these ye shall buy and of their relations, all that shall be in your lands; let them be to you for a possession.
46 und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten – da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen!
And ye shall distribute them to your children after you, and they shall be to you permanent possessions for ever: but of your brethren the children of Israel, one shall not oppress his brother in labours.
47 Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft,
And if a stranger or sojourner with thee wax rich, and thy brother in distress be sold to the stranger or the sojourner that is with thee, or to a proselyte by extraction;
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag ihn loskaufen;
after he is sold to him there shall be redemption for him, one of his brethren shall redeem him.
49 oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen.
A brother of his father, or a son of his father's brother shall redeem him; or let one of his near kin of his tribe redeem him, and if he should be rich and redeem himself,
50 Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.
then shall he calculate with his purchaser from the year that he sold himself to him until the year of release: and the money of his purchase shall be as that of a hireling, he shall be with him from year to year.
51 Wenn also der Jahre noch viele (bis zum Halljahr) sind, so soll er diesen entsprechend sein Lösegeld von der Kaufsumme zurückzahlen;
And if any have a greater number of years [than enough], according to these he shall pay his ransom out of his purchase-money.
52 wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr übrig sind, so muß er danach die Berechnung anstellen: nach Maßgabe seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zurückzuzahlen.
And if but a little time be left of the years to the year of release, then shall he reckon to him according to his years, and shall pay his ransom
53 Wie ein Mietling, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er bei seinem Herrn sein, und dieser darf ihn vor deinen Augen nicht mit Härte als Herr behandeln.
as a hireling; he shall be with him from year to year; thou shalt not oppress him with labour before thee.
54 Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
And if he do not pay his ransom accordingly, he shall go out in the year of his release, he and his children with him.
55 Denn mir gehören die Israeliten als Dienstknechte; meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, ich, der HERR, euer Gott!«
For the children of Israel are my servants: they are my attendants, whom I brought out of the land of Egypt.

< 3 Mose 25 >