< 3 Mose 23 >

1 Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Die Feste des HERRN, die ihr als Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, meine Feste, sind folgende: «
Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das sind die Feste des HERRN, die ihr heilig und meine Feste heißen sollt, da ihr zusammenkommt.
3 Sechs Tage hindurch soll gearbeitet werden, aber der siebte Tag ist ein Tag völliger Ruhe mit Versammlung am Heiligtum; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten: es ist ein Ruhetag zu Ehren des HERRN in allen euren Wohnsitzen.«
Sechs Tage sollst du arbeiten; der siebente Tag aber ist der große, heilige Sabbat, da ihr zusammenkommt. Keine Arbeit sollt ihr an dem tun; denn es ist der Sabbat des HERRN in allen euren Wohnungen.
4 »Folgendes sind die Feste des HERRN mit Versammlungen am Heiligtum, die ihr zu dem für sie festgesetzten Zeitpunkt ausrufen sollt:
Dies sind aber die Feste des HERRN, die ihr die heiligen Feste heißen sollt, da ihr zusammenkommt.
5 Am vierzehnten Tag des ersten Monats gegen Abend findet die Passahfeier für den HERRN statt;
Am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend ist des HERRN Passah.
6 und am fünfzehnten Tage desselben Monats wird das Fest der ungesäuerten Brote zu Ehren des HERRN gefeiert; da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen.
Und am fünfzehnten desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote des HERRN; da sollt ihr sieben Tage ungesäuertes Brot essen.
7 Am ersten Tage habt ihr eine Festversammlung am Heiligtum zu halten: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten
Der erste Tag soll heilig unter euch heißen, da ihr zusammenkommt; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun.
8 und sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tage soll wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden: da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.«
Und sieben Tage sollt ihr dem HERRN opfern. Der siebente Tag soll auch heilig heißen, da ihr zusammenkommt; da sollt ihr auch keine Dienstarbeit tun.
9 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und ihr die Ernte dort abhaltet, so sollt ihr von eurer Ernte die Erstlingsgarbe zum Priester bringen.
Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und werdet's ernten, so sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zu dem Priester bringen.
11 Dieser soll dann die gespendete Garbe vor dem HERRN weben, damit sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll der Priester sie weben;
Da soll die Garbe gewebt werden vor dem HERRN, daß es von euch angenehm sei; solches soll aber der Priester tun des Tages nach dem Sabbat.
12 und ihr sollt an dem Tage, an welchem ihr die Garbe weben laßt, dem HERRN ein fehlerloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen;
Und ihr sollt des Tages, da eure Garbe gewebt wird, ein Brandopfer dem HERRN tun von einem Lamm, das ohne Fehl und jährig sei,
13 dazu als Speisopfer für ihn zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, als ein Feueropfer für den HERRN zu lieblichem Geruch; dazu als Trankopfer für ihn ein Viertel Hin Wein.
samt dem Speisopfer: zwei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, als ein Opfer dem HERRN zum süßen Geruch; dazu das Trankopfer: ein viertel Hin Wein.
14 Brot (vom neuen Getreide) und geröstete oder zerstoßene Körner (der frischen Frucht) dürft ihr bis zu eben diesem Tage, bis ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt, nicht essen: diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.«
Und sollt kein neues Brot noch geröstete oder frische Körner zuvor essen bis auf den Tag, da ihr eurem Gott Opfer bringt. Das soll ein Recht sein euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
15 »Hierauf sollt ihr euch vom Tage nach dem Sabbat an, von dem Tage an, wo ihr die Webegarbe dargebracht habt, sieben Wochen abzählen: volle Wochen sollen es sein;
Darnach sollt ihr Zählen vom Tage nach dem Sabbat, da ihr die Webegarbe brachtet, sieben ganze Wochen;
16 bis zu dem Tage, der auf den siebten Sabbat folgt, sollt ihr fünfzig Tage abzählen und dann dem HERRN ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.
bis an den Tag nach dem siebenten Sabbat, nämlich fünfzig Tage, sollt ihr zählen und neues Speisopfer dem HERRN opfern,
17 Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webebrote darbringen, die aus zwei Zehntel Epha Feinmehl hergestellt und mit Sauerteig gebacken sein müssen, als Erstlingsgaben für den HERRN.
und sollt's aus euren Wohnungen opfern, nämlich zwei Webebrote von zwei Zehntel Semmelmehl, gesäuert und gebacken, zu Erstlingen dem HERRN.
18 Weiter sollt ihr zu den Broten sieben fehlerlose einjährige Lämmer und einen jungen Stier und zwei Widder darbringen – die sollen für den HERRN ein Brandopfer sein – samt dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN.
Und sollt herzubringen neben eurem Brot sieben jährige Lämmer ohne Fehl und einen jungen Farren und zwei Widder, die sollen des HERRN Brandopfer sein, mit ihrem Speisopfern und Trankopfern, ein Opfer eines süßen Geruchs dem HERRN.
19 Ferner sollt ihr einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer herrichten.
Dazu sollt ihr machen einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei jährige Lämmer zum Dankopfer.
20 Der Priester soll sie dann samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor dem HERRN weben zugleich mit den beiden Lämmern; sie sollen dem HERRN geheiligt sein und dem Priester gehören.
Und der Priester soll's weben samt den Erstlingsbroten vor dem HERRN; die sollen samt den zwei Lämmern dem HERRN heilig sein und dem Priester gehören.
21 Und ihr sollt an eben diesem Tage ausrufen lassen: ›Eine Festversammlung am Heiligtum sollt ihr abhalten und keinerlei Werktagsarbeit verrichten!‹ Diese Verordnung soll ewige Geltung in allen euren Wohnsitzen für eure künftigen Geschlechter haben! –
Und sollt diesen Tag ausrufen; denn er soll unter euch heilig heißen, da ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr tun. Ein ewiges Recht soll das sein bei euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.
22 Wenn ihr aber die Ernte eures Landes schneidet, sollst du das Feld nicht bis zum äußersten Rand abernten und auch keine Nachlese nach deiner Ernte vornehmen; nein, dem Armen und dem Fremdling sollst du beides überlassen: ich bin der HERR, euer Gott.«
Wenn ihr aber euer Land erntet sollt ihr nicht alles bis an die Enden des Feldes abschneiden, auch nicht alles genau auflesen, sondern sollt's den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der HERR, euer Gott.
23 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
24 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch ein Ruhetag sein, ein Gedenktag mit Posaunenschall, eine Festversammlung am Heiligtum.
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr den heiligen Sabbat des Blasens zum Gedächtnis halten, da ihr zusammenkommt;
25 Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten und sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen.«
da sollt ihr keine Dienstarbeit tun und sollt dem HERRN opfern.
26 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 »Sodann fällt auf den zehnten Tag desselben siebten Monats der Versöhnungstag; da sollt ihr eine Festversammlung am Heiligtum halten und sollt fasten und dem HERRN ein Feueropfer darbringen.
Des zehnten Tages in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Der soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; da sollt ihr euren Leib kasteien und dem HERRN opfern
28 Keinerlei Arbeit dürft ihr an eben diesem Tage verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem man euch Sühne vor dem HERRN, eurem Gott, erwirken soll.
und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage; denn es ist der Versöhnungstag, daß ihr versöhnt werdet vor dem HERRN, eurem Gott.
29 Denn wer an eben diesem Tage nicht fastet, der soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden;
Denn wer seinen Leib nicht kasteit an diesem Tage, der soll aus seinem Volk ausgerottet werden.
30 und wer irgendeine Arbeit an eben diesem Tage verrichtet, einen solchen Menschen will ich aus der Mitte seines Volkes vertilgen.
Und wer dieses Tages irgend eine Arbeit tut, den will ich vertilgen aus seinem Volk.
31 Keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten; diese Verordnung soll ewige Geltung für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen haben.
Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll ein ewiges Recht sein euren Nachkommen in allen ihren Wohnungen.
32 Ein Tag völliger Ruhe soll es für euch sein, und ihr sollt fasten! Am neunten Tage des Monats, am Abend, von einem Abend bis wieder zum Abend, sollt ihr den euch gebotenen Ruhetag halten!«
Es ist euer großer Sabbat, daß ihr eure Leiber kasteit. Am neunten Tage des Monats zu Abend sollt ihr diesen Sabbat halten, von Abend bis wieder zu Abend.
33 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
34 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Am fünfzehnten Tage desselben siebten Monats findet das (Laub-)Hüttenfest sieben Tage lang zu Ehren des HERRN statt.
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN.
35 Am ersten Tage soll eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
Der erste Tag soll heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr tun.
36 Sieben Tage hindurch sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen, dann am achten Tage nochmals eine Festversammlung am Heiligtum abhalten und dem HERRN ein Feueropfer darbringen. Es ist dies der Schlußfesttag, an dem ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten dürft.«
Sieben Tage sollt ihr dem HERRN opfern. Der achte Tag soll auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt, und sollt eure Opfer dem HERRN tun; denn es ist der Tag der Versammlung; keine Dienstarbeit sollt ihr tun.
37 »Dies sind die Feste des HERRN, zu denen ihr Festversammlungen am Heiligtum ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, wie sie für jeden einzelnen Tag geboten sind,
Das sind die Feste des HERRN, die ihr sollt für heilig halten, daß ihr zusammenkommt und dem HERRN Opfer tut: Brandopfer, Speisopfer, Trankopfer und andere Opfer, ein jegliches nach seinem Tage,
38 abgesehen von den Sabbaten des HERRN und abgesehen von euren Gaben sowie von all euren Gelübdeopfern und abgesehen von all euren freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN darbringen werdet.«
außer was die Sabbate des HERRN und eure Gaben und Gelübde und freiwillige Gaben sind, die ihr dem HERRN gebt.
39 »Jedoch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingeerntet habt, sollt ihr das Fest des HERRN sieben Tage lang feiern. Am ersten Tage soll Ruhetag sein und ebenso am achten Tage;
So sollt ihr nun am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr die Früchte des Landes eingebracht habt, das Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist es Sabbat, und am achten Tage ist es auch Sabbat.
40 und ihr sollt euch am ersten Tage schöne Baumfrüchte holen, Palmenwedel und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden und sollt sieben Tage lang vor dem HERRN, eurem Gott, fröhlich sein.
Und sollt am ersten Tage Früchte nehmen von schönen Bäumen, Palmenzweige und Maien von dichten Bäumen und Bachweiden und sieben Tage fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott.
41 Dies Fest sollt ihr alljährlich sieben Tage lang zu Ehren des HERRN feiern; diese Verordnung hat ewige Geltung für alle eure künftigen Geschlechter: im siebten Monat sollt ihr es feiern.
Und sollt also dem HERRN das Fest halten sieben Tage des Jahres. Das soll ein ewiges Recht sein bei euren Nachkommen, daß sie im siebenten Monat also feiern.
42 Da sollt ihr sieben Tage lang in (Laub-)Hütten wohnen; alle, die zum Volk Israel gehören, sollen in (Laub-)Hütten wohnen,
Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten wohnen; wer einheimisch ist in Israel, der soll in Laubhütten wohnen,
43 damit eure künftigen Geschlechter erfahren, daß ich die Kinder Israel habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägypten wegführte, ich, der HERR, euer Gott.«
daß eure Nachkommen wissen, wie ich die Kinder Israel habe lassen in Hütten wohnen, da ich sie aus Ägyptenland führte. Ich bin der HERR, euer Gott.
44 So belehrte Mose die Israeliten über die Festzeiten des HERRN.
Und Mose sagte den Kindern Israel solche Feste des HERRN.

< 3 Mose 23 >