< 3 Mose 22 >
1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage Aaron und seinen Söhnen,
2 »Befiehl Aaron und seinen Söhnen, daß sie den heiligen Gaben gegenüber, die die Israeliten mir weihen, Zurückhaltung beobachten, damit sie meinen heiligen Namen nicht entweihen: ich bin der HERR.
daß sie sich enthalten sollen der heiligen Gaben der Kinder Israel, und meinen heiligen Namen nicht entweihen, in den Dingen, die sie mir geheiligt haben, mir, dem HERRN.
3 Sage zu ihnen: (Diese Verordnung gilt) für alle eure künftigen Geschlechter: Wenn irgendeiner von all euren Nachkommen den heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HERRN weihen, nahekommt, während er eine Unreinheit an sich hat, ein solcher Mensch soll von meinem Angesicht hinweg ausgerottet werden: ich bin der HERR!
So sage ihnen nun: Wer von euren Nachkommen, der von eurem Samen ist, sich dem Heiligen naht, das die Kinder Israel dem HERRN geheiligt haben, während er eine Unreinigkeit an sich hat; eine solche Seele soll von meinem Angesicht ausgerottet werden; ich bin der HERR!
4 Wer von den Nachkommen Aarons mit Aussatz oder mit einem Ausfluß behaftet ist, darf von den heiligen Gaben nicht mitessen, bis er wieder rein ist; und wer irgendeinen durch eine Leiche Verunreinigten berührt oder wer einen Samenerguß gehabt hat
Ist irgend jemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluß behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer etwas durch einen Entseelten Verunreinigtes anrührt, oder wem der Same entgeht,
5 oder wer irgendein kriechendes Tier berührt hat, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, durch den man in irgendeiner Beziehung unrein wird: –
oder wer irgend ein Gewürm anrührt, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, an dem man sich verunreinigen kann wegen irgend etwas, was ihn unrein macht;
6 einer, der etwas Derartiges berührt hat, ist bis zum Abend unrein und darf nichts von den heiligen Gaben genießen, es sei denn, daß er zuvor ein Wasserbad genommen hat.
welche Seele solches anrührt, die ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, sondern soll zuvor ihren Leib mit Wasser baden.
7 Nach Sonnenuntergang aber ist er wieder rein und darf alsdann von den heiligen Gaben essen; denn sie sind die ihm zukommende Speise.
Und wenn die Sonne untergegangen und sie rein geworden ist, dann mag sie von dem Heiligen essen; denn es ist ihre Speise.
8 Ein gefallenes oder (von Raubtieren) zerrissenes Tier darf er nicht essen; er würde dadurch unrein werden: ich bin der HERR.
Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR!
9 So sollen sie denn meine Verordnungen befolgen, damit sie nicht wegen einer Übertretung Sünde auf sich laden und infolge einer Entweihung des Geheiligten sterben müssen: ich bin der HERR, der sie heiligt!
Sie sollen meine Anordnungen beobachten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie dieselben entheiligen; denn ich, der HERR, heilige sie.
10 Kein Unbefugter darf etwas Geheiligtes genießen; kein Beisasse eines Priesters und keiner von seinen Tagelöhnern darf etwas Geheiligtes genießen.
Kein Fremdling soll von dem Heiligen essen.
11 Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser davon (mit)essen; ebenso dürfen die in seinem Hause geborenen Sklaven von seiner Speise (mit)essen.
Wenn aber der Priester eine Seele um Geld erkauft, so mag dieselbe davon essen. Und wer ihm in seinem Hause geboren wird, der mag auch von seinem Brot essen.
12 Wenn ferner die Tochter eines Priesters einen Nichtpriester geheiratet hat, so darf sie von den Hebeopfern der heiligen Gaben nichts genießen.
Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremdlings Weib wird, soll sie nicht von dem Hebopfer des Heiligen essen.
13 Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder (von ihrem Mann) geschieden wird, ohne Kinder zu haben, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, so darf sie, gerade wie in ihrer Jugend, von der Speise ihres Vaters (mit)essen; dagegen darf kein Unbefugter etwas davon genießen.
Wird aber des Priesters Tochter eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in ihres Vaters Haus, wie in ihrer Jugend, so soll sie von ihres Vaters Brot essen. Aber kein Fremdling soll davon essen.
14 Wenn ferner jemand aus Versehen etwas Geheiligtes genießt, so soll er den fünften Teil des Wertes hinzufügen und das Geheiligte dem Priester erstatten.
Wer sonst aber aus Versehen von dem Geheiligten ißt, der soll den fünften Teil dazutun und es dem Priester mit dem Geheiligten geben,
15 Die Priester aber sollen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie als Hebeopfer für den HERRN empfangen, nicht entweihen,
damit sie nicht die heiligen Gaben der Kinder Israel entheiligen, welche diese dem HERRN heben,
16 damit sie ihnen kein Vergehen und keine Schuld dadurch aufladen, daß sie ihre heiligen Gaben genießen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.«
daß sie sich nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der HERR, heilige sie.
17 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Weiter redete der HERR zu Mose und sprach:
18 »Teile dem Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn irgend jemand vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel seine Opfergabe darbringen will – es seien irgendwelche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie dem HERRN als Brandopfer darbringen wollen –,
Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wer vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer bringen will (sei es, daß sie es nach ihren Gelübden oder ganz freiwillig dem HERRN zum Brandopfer darbringen wollen),
19 so muß es, um euch wohlgefällig zu machen, ein fehlerloses männliches Tier von den Rindern, von den Schafen oder den Ziegen sein.
der opfere, damit es euch angenehm mache, ein tadelloses Männlein, von den Rindern, Lämmern oder Ziegen.
20 Kein Tier, das einen Fehler an sich hat, dürft ihr darbringen; denn es würde euch nicht wohlgefällig machen.
Nichts Gebrechliches sollt ihr opfern; denn es würde euch nicht angenehm machen.
21 Und wenn jemand dem HERRN ein Heilsopfer darbringen will, ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, sei es um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so darf es, um wohlgefällig zu sein, keinen Fehler, keinerlei Gebrechen an sich haben.
Und wenn jemand dem HERRN ein Dankopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es tadellos sein, zum Wohlgefallen. Es soll keinen Mangel haben.
22 Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder einen Wundschaden oder ist es mit Geschwüren oder mit Krätze oder mit Flechten behaftet: derartige Tiere dürft ihr dem HERRN nicht darbringen und kein Feueropfer von ihnen dem HERRN auf den Altar legen.
Ein Blindes oder Gebrochenes oder Verwundetes oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder Flechten hat, sollt ihr dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN.
23 Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, an dem ein Glied zu lang oder zu kurz (verkrüppelt) ist, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber als Gelübdeopfer würde es nicht wohlgefällig aufgenommen werden.
Einen Ochsen, oder ein Schaf, das zu lange oder zu kurze Glieder hat, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber zur Erfüllung eines Gelübdes wäre es nicht angenehm.
24 Ein Tier ferner, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem HERRN nicht darbringen; weder dürft ihr Tiere in eurem Lande zu verstümmelten (Tieren) machen
Ihr sollt auch dem HERRN kein Tier darbringen, welches verschnittene oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat, und sollt in eurem Lande solches gar nicht tun.
25 noch solche von einem Ausländer kaufen und sie als Speise eurem Gott darbringen; denn eine Verstümmlung, ein Gebrechen haftet ihnen an; sie würden euch nicht wohlgefällig machen.«
Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr deren keines eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht gnädig aufgenommen.
26 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und der HERR redete zu Mose und sprach:
27 »Ein Rind oder ein Schaf oder ein Ziegenlamm soll nach der Geburt sieben Tage lang unter seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tage an und weiterhin wird es (als Opfergabe) wohlgefällig sein, wenn man es als Feueropfer dem HERRN darbringt. –
Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN.
28 Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh dürft ihr nicht zugleich mit seinem Jungen an einem und demselben Tage schlachten. –
Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen am gleichen Tag schächten.
29 Wenn ihr ferner dem HERRN ein Dankschlachtopfer darbringen wollt, sollt ihr es so opfern, daß ihr Wohlgefallen dadurch erlangt:
Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, so opfert es zu eurer Begnadigung.
30 es muß noch an demselben Tage verzehrt werden; ihr dürft nichts davon bis zum andern Morgen übriglassen: ich bin der HERR!«
Ihr sollt es am gleichen Tag essen und nichts übriglassen bis zum Morgen; ich bin der HERR.
31 »So beobachtet denn meine Gebote und tut nach ihnen: ich bin der HERR!
Ihr aber sollt meine Gebote beobachten und sie tun; ich bin der HERR!
32 Und entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich inmitten der Israeliten geheiligt werde: ich bin der HERR, der euch heiligt,
Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entheiligen; sondern ich will geheiligt werden unter den Kindern Israel, ich, der HERR, der euch heiligt;
33 der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein: ich bin der HERR!«
der ich euch aus dem Lande Ägypten geführt habe, um euer Gott zu sein, ich, der HERR.