< 3 Mose 22 >

1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und der Herr redete zu Moses also.-
2 »Befiehl Aaron und seinen Söhnen, daß sie den heiligen Gaben gegenüber, die die Israeliten mir weihen, Zurückhaltung beobachten, damit sie meinen heiligen Namen nicht entweihen: ich bin der HERR.
"Sag dem Aaron und seinen Söhnen, sie sollen wegen der heiligen Gaben der Israeliten enthaltsam sein, auf daß sie meinen heiligen Namen nicht entweihen, wenn sie mir, dem Herrn, Gaben weihen!
3 Sage zu ihnen: (Diese Verordnung gilt) für alle eure künftigen Geschlechter: Wenn irgendeiner von all euren Nachkommen den heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HERRN weihen, nahekommt, während er eine Unreinheit an sich hat, ein solcher Mensch soll von meinem Angesicht hinweg ausgerottet werden: ich bin der HERR!
Sprich zu ihnen: 'Für eure Geschlechter! Wer von all euren Nachkommen je den heiligen Gaben naht, die dem Herrn die Israeliten weihen, solange an ihm Unreinheit ist, diese Person werde vor meinem Angesichte weggestrichen! Ich bin der Herr.
4 Wer von den Nachkommen Aarons mit Aussatz oder mit einem Ausfluß behaftet ist, darf von den heiligen Gaben nicht mitessen, bis er wieder rein ist; und wer irgendeinen durch eine Leiche Verunreinigten berührt oder wer einen Samenerguß gehabt hat
Wer von dem Aaronsstamm aussätzig oder flüssig ist, soll nichts von den heiligen Gaben essen, bis er wieder rein ist! Wer einen, der durch eine Leiche unrein ward, berührt, oder wem der Same entgeht,
5 oder wer irgendein kriechendes Tier berührt hat, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, durch den man in irgendeiner Beziehung unrein wird: –
wer ein Gewürm berührt, wodurch man unrein wird, oder einen Menschen, an dem man unrein wird durch irgendeine Unreinheit an ihm,
6 einer, der etwas Derartiges berührt hat, ist bis zum Abend unrein und darf nichts von den heiligen Gaben genießen, es sei denn, daß er zuvor ein Wasserbad genommen hat.
diese Person, die das berührt, sei bis zum Abend unrein! Sie soll nichts von heiligen Gaben essen, bevor sie ihren Leib gebadet hat!
7 Nach Sonnenuntergang aber ist er wieder rein und darf alsdann von den heiligen Gaben essen; denn sie sind die ihm zukommende Speise.
Sobald die Sonne untergeht, ist er rein. Hernach mag er von heiligen Gaben essen. Denn das ist sein Brot.
8 Ein gefallenes oder (von Raubtieren) zerrissenes Tier darf er nicht essen; er würde dadurch unrein werden: ich bin der HERR.
Gefallenes und Zerrissenes darf er nicht essen, daß er nicht dadurch unrein werde. Ich bin der Herr.
9 So sollen sie denn meine Verordnungen befolgen, damit sie nicht wegen einer Übertretung Sünde auf sich laden und infolge einer Entweihung des Geheiligten sterben müssen: ich bin der HERR, der sie heiligt!
Sie sollen meine Vorschrift befolgen, daß sie nicht deswegen Sünde auf sich laden; sie würden sterben, wenn sie es entweihen. Ich bin es, der Herr, der sie heiligt.
10 Kein Unbefugter darf etwas Geheiligtes genießen; kein Beisasse eines Priesters und keiner von seinen Tagelöhnern darf etwas Geheiligtes genießen.
Kein Unbefugter darf Heiliges genießen. Der Beisaß des Priesters und der Lohndiener dürfen nichts Heiliges essen.
11 Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser davon (mit)essen; ebenso dürfen die in seinem Hause geborenen Sklaven von seiner Speise (mit)essen.
Erwirbt ein Priester für Geld einen Sklaven, so darf er mitessen, ebenso ein Hausgeborener. Sie dürfen von seiner Speise essen.
12 Wenn ferner die Tochter eines Priesters einen Nichtpriester geheiratet hat, so darf sie von den Hebeopfern der heiligen Gaben nichts genießen.
Aber eine Priestertochter, die einen Nichtpriester geheiratet hat, darf von der Weihegabe der heiligen Gaben nichts genießen.
13 Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder (von ihrem Mann) geschieden wird, ohne Kinder zu haben, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, so darf sie, gerade wie in ihrer Jugend, von der Speise ihres Vaters (mit)essen; dagegen darf kein Unbefugter etwas davon genießen.
Dagegen eine Priestertochter, die Witwe ist oder verstoßen und kinderlos und wieder in ihr Vaterhaus zurückkehrt, wie in der ledigen Zeit, darf von der Speise ihres Vaters essen. Ein Unzugehöriger darf aber nicht davon essen.
14 Wenn ferner jemand aus Versehen etwas Geheiligtes genießt, so soll er den fünften Teil des Wertes hinzufügen und das Geheiligte dem Priester erstatten.
Wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so lege er ein Fünftel des Betrages darauf und gebe es dem Priester samt der heiligen Gabe!
15 Die Priester aber sollen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie als Hebeopfer für den HERRN empfangen, nicht entweihen,
Sie sollen nicht entweihen der Israeliten heilige Gaben, die sie dem Herrn als Weihegabe darbringen!
16 damit sie ihnen kein Vergehen und keine Schuld dadurch aufladen, daß sie ihre heiligen Gaben genießen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.«
Sonst würden sie ihnen Schuldverfehlungen aufladen, wenn sie ihre heiligen Gaben essen. Denn ich, der Herr, bin es, der sie heiligt.'"
17 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und der Herr sprach zu Moses:
18 »Teile dem Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn irgend jemand vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel seine Opfergabe darbringen will – es seien irgendwelche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie dem HERRN als Brandopfer darbringen wollen –,
"Sprich zu Aaron, seinen Söhnen und zu allen Israeliten und sage zu ihnen: 'Bringt vom Hause Israels oder von den Fremdlingen in Israel jemand sein Opfer dar, sei es versprochen oder freiwillig, das er dem Herrn als Brandopfer darbringen will,
19 so muß es, um euch wohlgefällig zu machen, ein fehlerloses männliches Tier von den Rindern, von den Schafen oder den Ziegen sein.
so sei es zu eurer Begnadigung ein fehlerloses männliches Tier von Rindern, Lämmern oder Ziegen!
20 Kein Tier, das einen Fehler an sich hat, dürft ihr darbringen; denn es würde euch nicht wohlgefällig machen.
Was einen Makel an sich hat, dürft ihr nicht darbringen. Es würde euch nicht zur Begnadigung sein.
21 Und wenn jemand dem HERRN ein Heilsopfer darbringen will, ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, sei es um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so darf es, um wohlgefällig zu sein, keinen Fehler, keinerlei Gebrechen an sich haben.
Will jemand dem Herrn ein Dankopfer darbringen, als besonderes Opfer für Gelobtes oder als freiwillige Gabe von Rindern oder Schafen, so sei es für die Begnadigung fehlerlos! Keinen Makel darf es an sich haben.
22 Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder einen Wundschaden oder ist es mit Geschwüren oder mit Krätze oder mit Flechten behaftet: derartige Tiere dürft ihr dem HERRN nicht darbringen und kein Feueropfer von ihnen dem HERRN auf den Altar legen.
Was blind ist oder gebrochen oder verstümmelt oder geschwürig oder krätzig oder grindig, das dürft ihr dem Herrn nicht darbringen und nicht als Mahl für den Herrn auf den Altar legen.
23 Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, an dem ein Glied zu lang oder zu kurz (verkrüppelt) ist, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber als Gelübdeopfer würde es nicht wohlgefällig aufgenommen werden.
Ein Rind oder ein Schaf, überdeckt oder verkrüppelt, darfst du als freie Gabe herrichten. Aber als Gelübdeopfer wird es nicht angerechnet.
24 Ein Tier ferner, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem HERRN nicht darbringen; weder dürft ihr Tiere in eurem Lande zu verstümmelten (Tieren) machen
Zerquetschtes oder Zerstoßenes oder Abgerissenes oder Verschnittenes dürft ihr dem Herrn nicht darbringen. Ihr dürft in eurem Lande solches nicht machen.
25 noch solche von einem Ausländer kaufen und sie als Speise eurem Gott darbringen; denn eine Verstümmlung, ein Gebrechen haftet ihnen an; sie würden euch nicht wohlgefällig machen.«
Auch von Ausländern dürft ihr nichts von alledem als Speise eures Gottes darbringen. Ihr Verderb ist an ihnen. Gebrest ist daran. Solches wird euch nicht angerechnet.'"
26 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und der Herr redete zu Moses also:
27 »Ein Rind oder ein Schaf oder ein Ziegenlamm soll nach der Geburt sieben Tage lang unter seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tage an und weiterhin wird es (als Opfergabe) wohlgefällig sein, wenn man es als Feueropfer dem HERRN darbringt. –
"Wenn ein Rind, ein Lamm oder ein Zicklein geworfen wird, soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein! Vom achten Tage ab und weiterhin kann es als Opfer, als Mahl für den Herrn, angesehen werden.
28 Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh dürft ihr nicht zugleich mit seinem Jungen an einem und demselben Tage schlachten. –
Ihr dürft weder Rind noch Schaf an einem Tag mit seinem Jungen schlachten.
29 Wenn ihr ferner dem HERRN ein Dankschlachtopfer darbringen wollt, sollt ihr es so opfern, daß ihr Wohlgefallen dadurch erlangt:
Wollt ihr dem Herrn ein Lobesopfer opfern, so sollt ihr es zu eurer Begnadigung opfern!
30 es muß noch an demselben Tage verzehrt werden; ihr dürft nichts davon bis zum andern Morgen übriglassen: ich bin der HERR!«
Am selben Tage noch werde es gegessen! Ihr dürft davon nichts bis zum Morgen übriglassen! Ich bin der Herr.
31 »So beobachtet denn meine Gebote und tut nach ihnen: ich bin der HERR!
Beachtet meine Vorschriften! Tut sie! Ich bin der Herr.
32 Und entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich inmitten der Israeliten geheiligt werde: ich bin der HERR, der euch heiligt,
Ihr sollt nicht meinen heiligen Namen entweihen! Ich will geheiligt sein bei den Söhnen Israels. Ich, der Herr, bin es, der euch heiligt,
33 der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein: ich bin der HERR!«
der euch aus dem Ägypterland geführt, um euch Gott zu sein. Ich bin der Herr."

< 3 Mose 22 >