< 3 Mose 21 >
1 Weiter gebot der HERR dem Mose: »Teile den Priestern, den Söhnen Aarons, folgende Verordnungen mit: (Ein Priester) darf sich unter seinen Volksgenossen an keiner Leiche verunreinigen;
2 nur an seinen nächsten Blutsverwandten, nämlich an seiner Mutter und seinem Vater, an seinem Sohn und seiner Tochter und seinem Bruder,
3 auch an seiner Schwester, wenn sie noch Jungfrau ist und ihm darum nahesteht und noch keinem Manne angehört hat – an dieser darf er sich verunreinigen.
4 Er darf sich nicht als Gatte unter seinen Volksgenossen verunreinigen, so daß er dadurch entweiht würde.
5 Sie dürfen sich an ihrem Haupt keine Glatze scheren und den Rand ihres Bartes nicht stutzen und sich keine Einschnitte in ihren Leib machen.
6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen; denn sie haben die Feueropfer des HERRN, die Speise ihres Gottes, darzubringen; darum sollen sie heilig sein. –
7 Eine Buhldirne oder eine Entehrte dürfen sie nicht zur Ehefrau nehmen, ebensowenig eine von ihrem Manne verstoßene Frau; denn (der Priester) ist seinem Gott geweiht.
8 Darum sollst du ihn für heilig achten, denn er bringt die Speise deines Gottes dar: als heilig soll er dir gelten, denn ich bin heilig, der HERR, der euch heiligt.
9 Und wenn die Tochter eines Priesters sich durch Unzucht entweiht, so entweiht sie dadurch ihren Vater: im Feuer soll sie verbrannt werden!
10 Der Priester aber, welcher der oberste unter seinen Amtsgenossen ist, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden ist und den man in sein Amt eingesetzt hat, damit er die heiligen Kleider anziehe, darf sein Haupthaar (in der Trauer) nicht auflösen und seine Kleider nicht zerreißen.
11 Er darf auch zu keiner Leiche hineingehen; sogar an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen.
12 Aus dem Heiligtum darf er sich nicht entfernen, damit er das Heiligtum seines Gottes nicht entweiht; denn die Weihe des Salböls seines Gottes befindet sich auf ihm: ich bin der HERR.
13 Zur Ehefrau muß er sich eine Jungfrau nehmen;
14 eine Witwe oder eine verstoßene Frau oder eine Entehrte oder eine Buhldirne – diese darf er nicht ehelichen; sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen muß er sich zur Frau nehmen,
15 damit er seine Nachkommenschaft unter seinen Volksgenossen nicht entweiht; denn ich bin der HERR, der ihn heiligt.«
16 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
17 »Teile dem Aaron folgende Verordnungen mit: Wenn irgendeiner von deinen Nachkommen in ihren künftigen Geschlechtern einen Leibesfehler an sich hat, so darf er nicht herantreten, um die Speise seines Gottes darzubringen;
18 denn keiner, der ein leibliches Gebrechen an sich hat, darf mir nahen, kein Blinder oder Lahmer, kein im Gesicht Entstellter oder einer, an dem ein Glied zu lang ist;
19 auch keiner, der einen Beinbruch oder einen Armbruch hat,
20 auch kein Buckliger und kein Zwerg, keiner, der weiße Flecken im Auge hat oder der mit Krätze oder mit Flechten behaftet oder der entmannt ist.
21 Keiner von den Nachkommen des Priesters Aaron, der ein Gebrechen an sich hat, darf mir nahen, um die Feueropfer des HERRN darzubringen; hat er ein Gebrechen an sich, so darf er mir nicht nahen, um die Speise seines Gottes darzubringen.
22 Von der Speise seines Gottes, sowohl von den hochheiligen als auch von den heiligen Gaben, darf er essen;
23 doch zu dem (inneren) Vorhang darf er nicht hineingehen und an den Altar nicht treten, weil er ein Gebrechen an sich hat; sonst würde er meine Heiligtümer entweihen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.«
24 Mose teilte dies dann dem Aaron und dessen Söhnen und allen Israeliten mit.