< 3 Mose 20 >
1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und Jahwe redete mit Mose also:
2 »Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!
Und zu den Israeliten sollst du sprechen: Jedermann von den Israeliten und von den Fremden, die sich in Israel aufhalten, der eines von seinen Kindern dem Melech hingiebt, soll mit dem Tode bestraft werden; die Landesbewohner sollen ihn steinigen.
3 Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
Und ich selbst will gegen einen solchen mein Antlitz richten und ihn hinwegtilgen mitten aus seinem Volke, darum daß er eines von seinen Kindern dem Melech hingegeben hat, um mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.
4 Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet,
Und wenn etwa die Landesbewohner einem solchen durch die Finger sehen wollten, wenn er eines von seinen Kindern dem Melech hingiebt, daß Sie ihn nicht töten wollen,
5 so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
so will doch ich mein Antlitz wider einen solchen richten und wider sein Geschlecht und will ihn und alle, die es ihm in der Abgötterei nachthun, indem sie mit dem Melech Abgötterei treiben, mitten aus ihrem Volk hinwegtilgen.
6 Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.«
Derjenige aber, der sich an die Totenbeschwörer- und die Wahrsagegeister wendet und so Abgötterei mit ihnen treibt, wider einen solchen will ich mein Antlitz richten und ihn mitten aus seinem Volk hinwegtilgen.
7 »So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;
Und ihr sollt euch heilig erweisen und sollt heilig sein, denn ich bin Jahwe, euer Gott.
8 beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
Darum sollt ihr meine Satzungen beobachten und nach ihnen thun; ich bin Jahwe der euch heiligt.
9 Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm.
Denn jedermann, der seinem Vater und seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden; seinem Vater und seiner Mutter hat er geflucht - Blutschuld haftet auf ihm.
10 Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
Und wenn jemand Ehebruch treibt mit einem Eheweibe, wenn jemand Ehebruch treibt mit dem Weibe seines Nächsten, soll sowohl der Ehebrecher als die Ehebrecherin mit dem Tode bestraft werden.
11 Wenn ein Mann der Frau seines Vaters beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen.
Und wenn jemand bei dem Weibe seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide mit dem Tode bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
12 Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen. –
Und wenn jemand bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen beide mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schwere Schandthat verübt, Blutschuld haftet auf ihnen.
13 Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
Und wenn jemand bei einem Manne liegt, wie man beim Weibe liegt, so haben beide eine Greuelthat verübt; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
14 Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
Und wenn jemand ein Weib nimmt und dazu ihre Mutter, so ist dies grobe Unzucht; man soll ihn und sie beide verbrennen, daß nicht Unzucht unter euch im Schwange gehe.
15 Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
Und wenn sich jemand mit einem Tiere fleischlich vermischt, so soll er mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
16 Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
Und wenn sich ein Weib irgend einem Tiere naht, daß es sich mit ihr begatte, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
17 Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
Und wenn einer seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, nimmt, so daß er ihre Scham sieht, und sie seine Scham sieht, so ist dies Blutschande, und sie sollen hinweggetilgt werden vor den Augen ihrer Volksgenossen; die Scham seiner Schwester hat er entblößt und Verschuldung auf sich geladen.
18 Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
Und wenn jemand bei einem Weibe liegt zur Zeit ihrer monatlichen Krankheit und ihre Scham entblößt, ihren Brunnen aufgedeckt hat, und sie so den Brunnen ihres Bluts entblößt hat, so sollen beide mitten aus ihrem Volk hinweggetilgt werden.
19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
Die Scham der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters darfst du nicht entblößen; denn wer es thut, der hat seine nächste Blutsverwandte aufgedeckt und sie haben Verschuldung auf sich geladen.
20 Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
Und wenn jemand bei dem Weibe des Bruders seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Oheims entblößt und sie haben Sünde auf sich geladen - ohne Kinder sollen sie sterben.
21 Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.«
Und wenn jemand das Weib seines Bruders nimmt, so ist dies Blutschande; die Scham seines Bruders hat er entblößt - sie sollen ohne Kinder sein.
22 »So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Rechte und thut darnach, daß euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, daß ihr darin wohnen sollt.
23 Ihr dürft also nicht nach den Satzungen der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind.
Ihr dürft nicht wandeln nach den Satzungen des Volks, welches ich vor euch ausstoße, weil sie alles das verübt haben, so daß es mich vor ihnen ekelte.
24 Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.
Darum sprach ich zu euch: Ihr sollt ihren Boden zu eigen bekommen, und ich will ihn euch zum Besitze geben - ein Land, das von Milch und Honig überfließt, ich, Jahwe, euer Gott, der euch ausgesondert hat von den Völkern.
25 So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.
So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen Vierfüßlern, sowie zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst abscheulich durch Vierfüßler oder Vögel oder irgend etwas, das sich auf Erden regt, was ich abgesondert habe, damit es euch als unrein gelte.
26 Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.«
Und ihr sollt mir heilig sein, denn ich, Jahwe, bin heilig und habe euch abgesondert von den Völkern, daß ihr mir angehören sollt.
27 »Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen.«
Und wenn sich in einem Mann oder Weib ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagegeist befinden wird, so sollen sie mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen, Blutschuld lastet auf ihnen.