< 3 Mose 20 >

1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und der Herr sprach zu Moses also:
2 »Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!
"Sprich zu den Söhnen Israels: Wer aus den Söhnen Israels und aus den Fremdlingen in Israel von seinen Kindern eines dem Moloch gibt, soll den Tod erleiden! Das Volk des Landes soll ihn steinigen!
3 Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.
Ich selber richte mein Antlitz wider diesen Mann und streiche ihn aus seinem Volke, weil er von seinen Kindern eines dem Moloch gibt und so mein Heiligtum unrein macht und meinen heiligen Namen entweiht.
4 Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet,
Und wollte vor einem solchen Manne das Volk des Landes seine Augen schließen, wenn er von seinen Kindern eines dem Moloch gibt, und wollten sie ihn nicht töten,
5 so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
dann richte ich mein Antlitz gegen einen solchen Mann und seine Sippe. Ich streiche ihn aus seinem Volke, ihn samt allen, die ihm in Unzucht mit dem Moloch nachfolgen.
6 Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.«
Und gegen die Person, die sich an Toten- und an Wahrsagegeister wendet, ihnen nachzuhuren, richte ich mein Angesicht und streiche sie aus ihrem Volke.
7 »So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;
Zeigt euch als heilig, daß ihr heilig werdet! Ich bin der Herr, euer Gott.
8 beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
Beachtet und befolget meine Satzungen! Ich bin der, der euch heiligt, ich, der Herr.
9 Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm.
Wer Vater und Mutter grob beleidigt, soll den Tod erleiden! Weil er Vater und Mutter grob beleidigt, bleibt seine Blutschuld auf ihm.
10 Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –
Buhlt ein Mann mit eines anderen Mannes Weib, buhlt ein Mann mit seines Nächsten Weib, so leide der Ehebrecher und die Ehebrecherin den Tod!
11 Wenn ein Mann der Frau seines Vaters beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen.
Liegt jemand bei dem Weibe seines Vaters, hat er des Vaters Blöße enthüllt, so sollen beide den Tod leiden, und ihre Blutschuld bleibt bei ihnen.
12 Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen. –
Liegt jemand bei der eigenen Schwiegertochter, so sollen beide den Tod leiden. Sie haben eine schwere Schandtat ausgeübt, und ihre Blutschuld bleibt bei ihnen.
13 Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
Liegt jemand bei einem Manne, wie man bei einem Weibe liegt, so haben beide eine Greueltat getan. Den Tod sollen sie leiden, und ihre Blutschuld bleibt bei ihnen!
14 Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
Nimmt jemand ein Weib und ihre Mutter dazu, so ist dies grobe Unzucht. Man soll ihn und sie verbrennen, auf daß nicht Unzucht unter euch im Schwange seil
15 Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
Wer sich mit einem Tiere vermischt, soll den Tod leiden! Auch das Tier sollt ihr umbringen!
16 Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –
Naht sich ein Weib einem Tiere, sich mit ihm zu paaren, so töte Weib und Tier! Den Tod sollen sie leiden, und ihre Blutschuld bleibt bei ihnen!
17 Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
Nimmt jemand seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, seine Schwester, und schaut er ihre Blöße und sie schaut seine Blöße, so ist dies Verruchtheit. Sie sollen angesichts ihres Volkes ausgestrichen werden, hat er doch die Blöße seiner Schwester enthüllt; er lädt Schuld auf sich.
18 Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
Liegt jemand bei einem Weibe in ihrem Unwohlsein und enthüllt er ihre Blöße und deckt er ihren Quell auf und enthüllt sie den Quell ihrer Blutungen, so sollen beide aus ihrem Volke gestrichen werden!
19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
Enthülle nicht die Blöße deiner Mutterschwester noch der Vaterschwester! Wer seine eigenen Verwandten entblößt, ihre Schuld sollen sie büßen.
20 Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
Liegt jemand bei der Tante, so hat er seines Oheims Blöße enthüllt. Sie laden ihre Schuld auf sich. Kinderlos werden sie sterben.
21 Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.«
Nimmt jemand seines Bruders Weib, so ist es Blutschande. Er hat seines Bruders Blöße enthüllt. Kinderlos werden sie bleiben.
22 »So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.
Haltet alle meine Vorschriften und Satzungen! Tut sie, daß euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringe, darin zu siedeln!
23 Ihr dürft also nicht nach den Satzungen der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind.
Ihr sollt nicht nach den Satzungen der Heiden wandeln, die ich vor euch vertreibe! Denn all das haben sie getan, daß es mich vor ihnen ekelte.
24 Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.
Ich sprach zu euch: Ihr sollt ihr Land zu eigen haben. Ich gebe es euch zum Besitz, ein Land, von Milch und Honig fließend. Ich, der Herr, bin euer Gott, der euch von den anderen Völkern gesondert hat.
25 So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.
So scheidet zwischen reinem und unreinem Vieh, reinem und unreinem Geflügel! Ihr sollt euch selbst nicht abscheulich machen durch das Vieh, das Geflügel oder durch das, was auf dem Boden kriecht und was ich für euch als unrein ausgesondert habe!
26 Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.«
Seid mir heilig! Denn ich, der Herr, bin heilig. Ich sondere euch von den Völkern, daß ihr mein seiet.
27 »Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen.«
Ist in einem Mann oder Weib ein Toten- oder Wahrsagegeist, so sollen sie den Tod leiden! Man soll sie steinigen! Ihre Blutschuld bleibt bei ihnen.'"

< 3 Mose 20 >