< 3 Mose 18 >

1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
And the Lord spak to Moises, and seide, Speke thou to the sones of Israel,
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Ich bin der HERR, euer Gott!
and thou schalt seie to hem, Y am youre Lord God;
3 Nach der Weise der Bewohner des Landes Ägypten, in dem ihr gewohnt habt, dürft ihr nicht verfahren; auch nach der Weise der Bewohner des Landes Kanaan, wohin ich euch bringen werde, dürft ihr nicht verfahren und nach ihren Satzungen nicht wandeln;
ye schulen not do by the custom of the lond of Egipt, in which ye dwelliden; ye schulen not do bi the custom of the cuntrei of Canaan, `to which Y schal brynge you yn, nethir ye schulen go in the lawful thingis of hem.
4 nein, meine Gebote sollt ihr befolgen und meine Satzungen beobachten, um in ihnen zu wandeln: ich bin der HERR, euer Gott!
Ye schulen do my domes, and ye schulen kepe myn heestis, and ye schulen go in tho; Y am youre Lord God.
5 So beobachtet denn meine Satzungen und meine Gebote; denn der Mensch, der nach ihnen tut, wird durch sie das Leben haben: ich bin der HERR!«
Kepe ye my lawis and domes, whiche a man `schal do, and schal lyue in tho; Y am youre Lord God.
6 »Keiner von euch darf sich irgendeiner seiner nächsten Blutsverwandten nahen, um mit ihr geschlechtlichen Umgang zu haben: ich bin der HERR!
Ech man schal not neiy to the nyy womman of his blood, that he schewe `the filthe of hir; Y am the Lord.
7 Mit deinem Vater und mit deiner Mutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; sie ist deine Mutter: du darfst ihr nicht beiwohnen.
Thou schalt not diskyuere the filthe of thi fadir and the filthe of thi modir; sche is thi modir, thou schalt not schewe hir filthe.
8 Mit deiner Stiefmutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben: dein Vater allein hat ein Recht an sie.
Thou schalt not vnhile the filthe of the wijf of thi fadir, for it is the filthe of thi fadir.
9 Mit deiner Schwester, der Tochter deines Vaters oder der Tochter deiner Mutter, mag sie im Hause geboren oder auswärts geboren sein, darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben.
Thou schalt not schewe the filthe of thi sistir, of fadir `ether of modir, which sister is gendrid at hoome ether without forth.
10 Mit der Tochter deines Sohnes oder mit der Tochter deiner Tochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn sie sind (wie) deine eigenen Töchter.
Thou schalt not schewe the filthe of the douyter of thi sone, ether of neece of thi douyter, for it is thi filthe.
11 Mit der Tochter der Frau deines Vaters, die dein Vater gezeugt hat – sie ist (wie) deine Schwester – darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben.
Thou schalt not schewe the filthe of the douyter of the wijf of thi fadir, which sche childide to thi fadir, and is thi sistir.
12 Mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben: sie ist deines Vaters nächste Blutsverwandte.
Thou schalt not opene the filthe of the `sister of thi fadir, for sche is the fleisch of thi fadir.
13 Mit der Schwester deiner Mutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben, denn sie ist die nächste Blutsverwandte deiner Mutter.
Thou schalt not schewe the filthe of the sistir of thi modir, for sche is the fleisch of thi modir.
14 Mit der Frau des Bruders deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; seinem Weibe darfst du nicht nahen, sie ist deine Muhme.
Thou schalt not shewe the filthe of the brothir of thi fadir, nethir thou schalt neiye to his wijf, which is ioyned to thee bi affinyte.
15 Mit deiner Schwiegertochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; sie ist das Weib deines Sohnes: du darfst ihr nicht beiwohnen.
Thou schalt not schewe the filthe of thi sones wijf, for sche is the wijf of thi sone, nether thou schalt diskiuere hir schenschip; and no man take his brotheris wijf.
16 Mit der Frau deines Bruders darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; nur dein Bruder hat ein Recht an sie.
Thou schalt not schewe the filthe of `the wijf of thi brother, for it is the filthe of thi brothir.
17 Mit einer Frau und zugleich ihrer Tochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter darfst du nicht nehmen, um ihnen beizuwohnen; sie sind nächste Blutsverwandte: es wäre eine Schandtat.
Thou schalt not schewe the filthe of thi wijf, and of hir douyter; thou schalt not take the douytir of hir sone, and the douytir of hir douyter, that thou schewe hir schenschip; thei ben the fleisch of hir, and siche letcherie is incest.
18 Auch darfst du eine Frau nicht zu ihrer Schwester als Nebenfrau hinzunehmen, um ihr neben jener, solange sie lebt, beizuwohnen.«
Thou schalt not take `the sister of thi wijf, in to concubynage of hir, nethir thou schalt schewe `the filthe of hir, while thi wijf lyueth yit.
19 »Du darfst ferner einer Frau während der Zeit ihrer Unreinheit nicht nahen, um ihr beizuwohnen. –
Thou schalt not neiye to a womman that suffrith rennyng of blood of monethe, nethir thou schalt schewe hir filthe.
20 Mit der Ehefrau deines Nächsten darfst du nicht den Beischlaf vollziehen, weil du dich dadurch verunreinigen würdest. –
Thou schalt not do letcherie with `the wijf of thi neiybore, nether thou schalt be defoulid with medlyng of seed.
21 Von deinen Kindern darfst du keines hingeben, um es dem Moloch zur Opferung zu weihen, damit du den Namen deines Gottes nicht entweihst: ich bin der HERR. –
Thou schalt not yyue of thi seed, that it be offrid to the idol Moloch, nether thou schalt defoule the name of thi God; Y am the Lord.
22 Bei einem Manne darf man nicht liegen, wie man bei einer Frau liegt; das wäre eine Greueltat. –
Thou schalt not be medlid with a man bi letcherie of womman, for it is abhomynacioun.
23 Auch mit keinem Tiere darfst du dich paaren und dich dadurch verunreinigen; und eine weibliche Person darf sich nicht vor ein Tier hinstellen, um sich von ihm begatten zu lassen; das wäre eine schändliche Versündigung.«
Thou schalt not do letcherie with ony beeste, nethir thou schalt be defoulid with it. A womman schal not ligge vnder a beeste, nether schal be medlid therwith, for it is greet synne.
24 »Verunreinigt euch nicht durch etwas Derartiges! Denn durch alles dieses haben sich die Völkerschaften verunreinigt, die ich vor euch vertreiben werde.
Be ye not defoulid in alle these thingis, in whiche alle `folkis, ether hethen men, ben defoulid, whiche folkis Y schal caste out bifor youre siyt,
25 [Da das Land dadurch verunreinigt wurde, habe ich seine Verschuldung an ihm heimgesucht, so daß das Land seine Bewohner ausgespien hat.]
of whiche the lond is defoulid, of which lond Y schal vysyte the grete synnes, that it spewe out hise dwellers.
26 Ihr aber sollt meine Satzungen und meine Gebote beobachten und dürft keinen von allen solchen Greueln verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt –
Kepe ye my lawful thingis and domes, that ye do not of alle these abhomynaciouns, as wel a man borun in the lond as a comelyng which is a pilgrym at you.
27 denn alle diese Greuel haben die Leute verübt, die vor euch im Lande gewohnt haben, und das Land ist dadurch verunreinigt worden –;
For the dwellers of the lond, that weren bifor you, diden alle these abhomynaciouns, and defouliden that lond.
28 das Land würde auch euch sonst ausspeien, wenn ihr es verunreinigt, wie es das Volk ausgespien hat, das vor euch da war.
Therfor be ye war, lest it caste out viliche also you in lijk manere, whanne ye han do lijk synnes, as it castide out vileche the folk, that was bifor you.
29 Denn wer irgendeinen von diesen Greueln verübt: alle, die Derartiges verüben, sollen aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden.
Ech man that doith ony thing of these abhomynaciouns, schal perische fro the myddis of his puple.
30 So beobachtet denn, was mir gegenüber zu beobachten ist, daß ihr keinen von den greulichen Bräuchen übt, die vor euch geübt worden sind, und euch dadurch nicht verunreinigt: ich bin der HERR, euer Gott!«
Kepe ye myn heestis; nyle ye do tho thingis, whiche thei that weren bifor you diden, and be ye not defoulid in tho; Y am youre Lord God.

< 3 Mose 18 >