< 3 Mose 17 >

1 Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und der Herr sprach zu Moses also:
2 »Rede mit Aaron und seinen Söhnen und mit allen Israeliten und sage ihnen: Dies ist es, was der HERR geboten hat: «
"Rede mit Aaron, seinen Söhnen und mit allen Söhnen Israels und sprich zu ihnen: 'Dies ist es, was der Herr gebietet:
3 »Jedermann vom Hause Israel, der ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege innerhalb oder außerhalb des Lagers schlachten will,
Jeder vom Hause Israel, der ein Rind, ein Lamm oder eine Ziege im Lager schlachtet oder außerhalb des Lagers schlachtet
4 (das Tier) aber nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem HERRN als Opfergabe vor der Wohnung des HERRN darzubringen, einem solchen Manne soll das als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, darum soll ein solcher Mann aus der Mitte seines Volkes ausgerottet werden!
und sie nicht an des Festgezeltes Pforte bringt, um vor des Herrn Wohnung sie dem Herrn als Opfergabe darzubringen, dem werde es als Blutschuld angerechnet, hat er doch Blut vergossen! Dieser Mann werde aus seinem Volke gestrichen,
5 Die Israeliten sollen also ihre Schlachttiere, die sie jetzt auf freiem Felde zu schlachten pflegen, herbeibringen, und zwar sollen sie sie für den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen und sie als Heilsopfer für den HERRN schlachten.
auf daß die Israeliten ihre Schlachtopfer, die sie auf freiem Feld schlachteten, zum Priester an des Festgezeltes Pforte dem Herrn bringen und sie als Dankopfer dem Herrn schlachten!
6 Der Priester soll dann das Blut an den Altar des HERRN, der vor dem Eingang des Offenbarungszeltes steht, sprengen und das Fett zum lieblichen Geruch für den HERRN in Rauch aufgehen lassen.
Der Priester besprenge mit dem Blut den Altar an des Festgezeltes Pforte und lasse das Fett aufdampfen zu süßem Duft für den Herrn!
7 Sie sollen also ihre Schlachttiere hinfort nicht mehr den bösen Geistern schlachten, deren Götzendienst sie jetzt treiben! Dies soll für sie eine ewiggültige Verordnung von Geschlecht zu Geschlecht sein.«
Sie sollen aber ihre Schlachtopfer nicht mehr den Bocksgestalten opfern, denen sie nachhuren! Dies sei ihnen ewige Satzung in ihren Geschlechtern.'
8 »Weiter sollst du ihnen sagen: Wenn jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer darbringen will
Und du sollst ihnen sagen: 'Wer vom Hause Israel und von den Fremden, die in seiner Mitte weilen, Brand- oder Schlachtopfer darbringt
9 und es nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es für den HERRN herzurichten, so soll ein solcher Mensch aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«
und es nicht vor des Festgezeltes Pforte bringt, es für den Herrn zu bereiten, ein solcher werde aus seinem Volke gestrichen!
10 »Wenn ferner jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich bei ihnen aufhalten, irgendwelches Blut genießt: gegen einen solchen Menschen, der Blut genießt, will ich mein Angesicht richten und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.
Und gegen jeden vom Hause Israel und von den Fremdlingen bei ihnen, der irgend Blut genießt, will ich mein Antlitz richten und ihn aus seinem Volke streichen!
11 Denn das Leben des Leibes liegt im Blut, und ich habe es euch für den Altar bestimmt, damit ihr euch dadurch Sühne für eure Sünden erwirkt; denn das Blut ist es, das Sühne durch das in ihm enthaltene Leben bewirkt.
Des Fleisches Leben ist im Blute. Für den Altar habe ich es euch gegeben, um euch selbst Sühne zu schaffen. Denn Blut schafft Sühne durch das Leben.
12 Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut genießen! Auch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt, darf kein Blut genießen!«
Darum sage ich zu den Söhnen Israels: Von euch darf niemand Blut genießen, auch nicht der Fremde unter euch.
13 »Wenn also jemand von den Israeliten und von den Fremdlingen, die als Gäste unter ihnen leben, ein Stück Wild oder Geflügel erjagt, das gegessen werden darf, so soll er das Blut des Tieres auslaufen lassen und es mit Erde bedecken.
Und jeder Israelit und jeder ihrer Fremdlinge, der sich ein Wild erlegt oder eßbares Geflügel, lasse sein Blut auslaufen und bedecke es mit Erde!
14 Denn was das Leben alles Fleisches betrifft, so liegt sein Leben in seinem Blut. Darum habe ich den Israeliten geboten: Von keinem Fleisch dürft ihr das Blut genießen, denn das Leben alles Fleisches liegt in seinem Blut: jeder, der es genießt, soll ausgerottet werden. –
Denn jedes Fleisches Leben ist sein Blut kraft seines Lebensodems. Darum sage ich zu den Söhnen Israels: Von keinem Fleische dürft ihr das Blut genießen. Denn jedes Fleisches Leben ist sein Blut. Jeder werde ausgestrichen, der es genießt!
15 Und wer das Fleisch eines gefallenen oder von Raubtieren zerrissenen Tieres genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein: alsdann ist er wieder rein.
Und jegliche Person, die Gefallenes oder Zerrissenes ißt, Eingeborener oder Fremdling, wasche ihre Kleider und bade sich in Wasser! Er bleibt bis zum Abend unrein.
16 Wenn er aber (seine Kleider) nicht wäscht und sich nicht badet, so hat er seine Verschuldung zu tragen.«
Wäscht er nicht und badet er nicht seinen Leib, dann zieht er sich Schuld zu.'"

< 3 Mose 17 >