< 3 Mose 12 >
1 Darauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
Und Jehovah redete zu Mose und sprach:
2 »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Weib Mutter wird und einen Knaben gebiert, so ist sie sieben Tage lang unrein! Ebenso lange wie in den Tagen ihrer Unreinheit infolge ihres regelmäßigen Unwohlseins ist sie unrein.
Rede zu den Söhnen Israels und sprich: Wenn ein Weib empfängt und ein Männliches gebiert, so ist sie sieben Tage unrein. Wie die Tage der Abgeschiedenheit ihrer Krankheit soll sie unrein sein.
3 Am achten Tage soll dann das Kind an seiner Vorhaut beschnitten werden.
Und am achten Tage soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden.
4 Alsdann muß sie noch dreiunddreißig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben: sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind.
Und sie soll drei Tage und dreißig Tage im Blute ihrer Reinigung bleiben, nichts Heiliges anrühren, und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung voll sind.
5 Gebiert sie aber ein Mädchen, so ist sie zwei Wochen lang unrein, wie bei ihrer regelmäßigen Unreinheit, und muß dann noch sechsundsechzig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben.
Und gebiert sie ein Weibliches, soll sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Abgeschiedenheit und soll sechs Tage und sechzig Tage im Blute ihrer Reinigung bleiben.
6 Sobald dann die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind, so soll sie, mag das Kind ein Knabe oder ein Mädchen sein, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen.
Und wenn die Tage ihrer Reinigung für Sohn oder für Tochter erfüllt sind, soll sie ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer zum Eingang des Versammlungszeltes zu dem Priester bringen.
7 Dieser soll dann die Opfertiere vor dem HERRN darbringen und ihr dadurch Sühne erwirken, dann wird sie von ihrem Blutfluß rein sein. Diese Vorschriften gelten für die Wöchnerinnen, mag das Kind ein Knabe oder ein Mädchen sein.
Und er bringe es dar vor Jehovah und sühne über sie, auf daß sie rein sei vom Born ihres Blutes. Dies ist das Gesetz für die, so ein Männliches oder ein Weibliches geboren hat.
8 Sollte ihr Vermögen aber zur Beschaffung eines Lammes nicht ausreichen, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, die eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer. Wenn der Priester ihr dann Sühne erwirkt hat, wird sie rein sein.«
Und reicht ihre Hand nicht genug zu einem Lamm, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer, und der Priester sühne über sie und sie sei rein.