< 3 Mose 11 >

1 Hierauf gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:
Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach zu ihnen:
2 »Teilt den Israeliten folgende Verordnung mit: Dies sind die Tiere, die ihr von allen Vierfüßlern auf der Erde essen dürft:
Redet zu den Söhnen Israels und sprechet: Das sind die Tiere, die ihr essen dürfet von allem Vieh auf Erden;
3 Alles, was unter den Vierfüßlern gespaltene Klauen hat, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, und was zugleich wiederkäut, das dürft ihr essen.
Alles, was einen durchbrochenen Huf, einen in Klauen gespaltenen Huf hat und wiederkäut vom Vieh, das dürft ihr essen.
4 Nur folgende Tiere dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, die gespaltene Klauen haben, nicht essen: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen: als unrein soll es euch gelten; –
Doch sollt ihr nicht essen von denen, die wiederkäuen und denen mit durchbrochenem Huf: Das Kamel; denn es wiederkäut zwar, hat aber keinen durchbrochenen Huf. Unrein sei es euch.
5 ferner den Klippdachs; denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen: als unrein soll er euch gelten; –
Und das Kaninchen; denn es ist wiederkäuend und hat keinen durchbrochenen Huf. Unrein sei es euch.
6 ferner den Hasen; denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen: als unrein soll er euch gelten; –
Und den Hasen; denn er wiederkäut und hat keinen durchbrochenen Huf. Unrein sei er euch!
7 ferner das Schwein; denn es hat zwar gespaltene Klauen und sogar ganz durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer: als unrein soll es euch gelten.
Und das Schwein; denn es hat einen durchbrochenen Huf und die Klauen gespalten, aber es wiederkäut nicht. Unrein sei es euch!
8 Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihren toten Körper nicht berühren: als unrein sollen sie euch gelten.
Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen und ihr Aas nicht berühren. Unrein seien sie euch!
9 Folgende Tiere dürft ihr von allen im Wasser lebenden Tieren essen: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, in den Meeren und in den Flüssen, das dürft ihr essen;
Und das dürfet ihr essen von allem, was im Wasser ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, in den Meeren und in den Bächen, das dürfet ihr essen.
10 alles aber, was in den Meeren und Flüssen keine Flossen und Schuppen hat unter allen Geschöpfen, von denen das Wasser wimmelt, und unter allen lebenden Wesen, die sich im Wasser befinden, die sollen euch ein Greuel sein,
Aber alles, was keine Flosse und Schuppe hat in Meeren und Bächen, von allem, das im Wasser wimmelt und von aller lebendigen Seele im Wasser, ein Abscheu sei es euch!
11 ja ein Greuel sollen sie euch sein: von ihrem Fleisch dürft ihr nichts genießen, und vor ihren toten Körpern sollt ihr einen Abscheu haben.
Zum Abscheu sollen sie euch sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sei euch ein Abscheu.
12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.
Alles, was nicht Flosse und Schuppe hat im Wasser, soll euch zum Abscheu sein.
13 Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen, die nicht gegessen werden dürfen, sondern ein Greuel sind: den Adler, den Bartgeier, den Lämmergeier,
Und diese sollt ihr vom Gevögel verabscheuen. Sie sollen nicht gegessen werden, zum Abscheu sein: Der Adler und der Seeadler und der Lämmergeier;
14 die Weihe, alle Falkenarten,
Und der Weihe und der Falke nach seiner Art;
15 alle Arten der Raben,
Alle Raben nach ihren Arten;
16 den Strauß, die Schwalbe, die Möwe, alle Arten Habichte,
Und das Käuzlein und der Strauß und die Möwe und der Habicht nach seiner Art;
17 das Käuzchen, den Sturzpelikan, den Uhu,
Und der Uhu und der Taucher und die Eule.
18 die Eule, den Pelikan, den Erdgeier,
Und die Dohle und der Pelikan und der Aasgeier.
19 den Storch und alle Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.
Und der Storch, der Reiher nach seiner Art, und der Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Alle kleinen geflügelten Tiere [die auf vier Beinen gehen, ] sollen euch ein Greuel sein.
Alles Kriechtier mit Flügeln, das auf Vieren geht, soll euch zum Abscheu sein.
21 Nur diejenigen von allen geflügelten kleinen Tieren dürft ihr essen, die auf vier Beinen gehen und oberhalb ihrer vier Beine noch ein Paar Springbeine haben, um mit ihnen auf der Erde zu hüpfen.
Nur das sollt ihr essen von allem geflügelten Kriechtier, das auf Vieren geht, das Schenkel über den Füßen hat, um damit auf der Erde zu hüpfen.
22 Von diesen dürft ihr die folgenden essen: alle Arten der Zugheuschrecke, alle Arten der Solhamheuschrecke, alle Arten der Hargolheuschrecke und alle Arten der Hagabheuschrecke.
Diese möget ihr davon essen: Die Heu- schrecke nach ihrer Art, den Solam nach seiner Art und den Chargol nach seiner Art, und den Chagab nach seiner Art.
23 Aber alle übrigen geflügelten kleinen Tiere [die vier Beine haben, ] sollen euch ein Greuel sein.«
Und alles andere geflügelte Kriechtier mit vier Füßen soll euch ein Abscheu sein.
24 »Durch folgende Tiere also verunreinigt ihr euch – jeder, der ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,
Und mit diesen verunreinigt ihr euch. Wer ihr Aas berührt, ist bis zum Abend unrein.
25 und jeder, der etwas von ihrem toten Körper trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein –:
Und jeder, der von ihrem Aase trägt, soll seine Kleider waschen, und ist unrein bis zum Abend.
26 ihr werdet also unrein durch alle Tiere, die zwar gespaltene, aber nicht ganz durchgespaltene Klauen haben und keine Wiederkäuer sind: sie sollen euch als unrein gelten; wer sie berührt, wird dadurch unrein.
Alles Vieh, das einen durchbrochenen Huf hat und den Huf nicht spaltet, und nicht wiederkäut, soll unrein für euch sein. Wer immer es berührt, ist unrein.
27 Auch alle vierfüßigen Tiere, die auf Tatzen gehen, sollen euch als unrein gelten; wer ihre toten Körper berührt, ist bis zum Abend unrein,
Und alles, was auf seinen Tatzen geht unter allem Wild, das auf Vieren geht, ist unrein für euch, ein jeder, der ihr Aas anrührt, ist unrein bis zum Abend.
28 und wer ihre toten Körper trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; sie sollen euch als unrein gelten.
Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und ist unrein bis zum Abend. Unrein seien sie euch.
29 Weiter sollen folgende Tiere euch unter den kleinen Tieren, von denen die Erde wimmelt, als unrein gelten: das Wiesel, die Maus, alle Arten Eidechsen, nämlich
Und das sei euch unrein unter dem Kriechtier, das auf dem Lande wimmelt: Das Wiesel und die Maus und die gelbe Eidechse nach ihrer Art.
30 der Mauergecko, der Dornschwanz, der Schleuderschwanz, der Salamander und das Chamäleon.
Und die Feldmaus und das Chamäleon und die Schildkröte und die Schnecke und der Maulwurf.
31 Diese sollen euch unter allen kleinen Tieren als unrein gelten; wer sie berührt, wenn sie tot sind, ist bis zum Abend unrein.
Diese seien euch unrein unter allem Kriechtier. Wer sie anrührt, wenn sie tot sind, ist unrein bis zum Abend.
32 Auch jeder Gegenstand, auf den eins von ihnen, wenn sie tot sind, gefallen ist, wird unrein: jedes Holzgerät oder Kleidungsstück oder Fell oder Sack, jedes Gerät, mit dem irgendeine Arbeit verrichtet wird, muß ins Wasser getan werden und ist bis zum Abend unrein; dann wird es wieder rein.
Und alles, worauf ein solches unter ihnen fällt, wenn es tot ist, ist unrein, irgendein hölzernes Gerät oder ein Kleid oder Fell oder Sack, jegliches Gerät, mit dem man eine Arbeit tut, soll ins Wasser hineingebracht werden und ist unrein bis zum Abend, und dann ist es rein.
33 Auch jedes irdene Geschirr, in das eins von ihnen hineinfällt, wird samt seinem ganzen Inhalt unrein, und ihr müßt es zerschlagen.
Und jegliches irdene Gefäß, in dessen Mitte derselben eines fällt, wird unrein, alles, was in dessen Mitte ist; und ihr sollt es zerbrechen.
34 Jede Speise, die gegessen zu werden pflegt und an die solches Wasser kommt, wird unrein; und jede Flüssigkeit, die man zu trinken pflegt, wird in jedem (derartigen) Gefäß unrein.
Jegliche Speise, die gegessen wird, über die solches Wasser kommt, ist unrein, und alles Getränk, das aus irgend solchem Gefäß getrunken wird, ist unrein.
35 Auch alles, worauf eins von solchen toten Tieren fällt, wird unrein; ein Backofen oder Kochherd muß eingerissen werden: sie sind unrein und sollen euch als unrein gelten;
Und alles, worauf von ihrem Aase fällt ist unrein. Der Ofen oder Herd werde eingerissen; sie sind unrein, und sollen euch unrein sein.
36 nur Quellen und Zisternen, also Wasseransammlungen, bleiben rein; wer aber das hineingefallene tote Tier berührt, wird unrein.
Nur der Brunnquell und die Grube, in denen sich Wasser sammelt, sollen rein sein; was aber ihr Aas berührt, soll unrein sein.
37 Wenn ferner eins von solchen toten Tieren auf irgendwelche Sämereien fällt, die gesät werden sollen, so bleiben diese rein;
Und so von ihrem Aas auf irgendwelchen Saatsamen fällt, der gesät werden soll, so ist er rein;
38 wenn aber Wasser auf die Sämereien gegossen worden ist und dann eins von solchen toten Tieren darauffällt, so sollen sie euch als unrein gelten.
Wird aber Wasser auf den Samen getan, und es fällt von ihrem Aas darauf, so ist es unrein für euch.
39 Wenn ferner ein Stück von den Haustieren stirbt, deren Fleisch ihr essen dürft, so wird der, welcher das tote Tier berührt, bis zum Abend unrein;
Und so von dem Vieh, das euch zur Speise ist, eines stirbt, so ist der, welcher sein Aas berührt, unrein bis zum Abend.
40 wer aber etwas von einem solchen toten Tiere genießt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; ebenso muß der, welcher solch ein totes Tier trägt, seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.«
Und wer von seinem Aase ißt, soll seine Kleider waschen, und unrein sein bis zum Abend, und wer sein Aas trägt, soll seine Kleider waschen und ist unrein bis zum Abend.
41 »Alle kleinen Kriechtiere ferner, von denen die Erde wimmelt, sind ein Greuel: sie dürfen nicht gegessen werden.
Und alles Gewimmel, das auf der Erde wimmelt, ist ein Abscheu; es soll nicht gegessen werden.
42 Alles, was auf dem Bauche kriecht, und alles, was sich auf vier Füßen bewegt, auch alle vielfüßigen Tiere, überhaupt alle kleinen Kriechtiere, die auf der Erde wimmeln, dürft ihr nicht essen, denn sie sind ein Greuel.«
Alles, was auf dem Bauche geht, und alles, was auf vieren und bis zu dem, das auf mehr Füßen geht, von allem Gewimmel, das auf der Erde wimmelt, sollt ihr nicht essen; denn sie sind ein Abscheu.
43 »Macht euch nicht selbst zum Greuel durch irgendein kleines Kriechtier, und verunreinigt euch nicht durch sie, so daß ihr durch sie unrein werdet!
Ihr sollt eure Seele nicht abscheulich machen durch irgendwelches Gewimmel, das da wimmelt, und euch damit nicht verunreinigen, daß ihr dadurch unrein werdet;
44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Heiligt euch also und seid heilig; denn ich bin heilig. Verunreinigt euch nicht selbst durch irgendein Gewürm, das auf der Erde kriecht!
Denn Ich bin Jehovah, euer Gott, und ihr sollt euch heiligen, auf daß ihr heilig seid; denn Ich bin heilig; und sollt eure Seele nicht verunreinigen mit irgendwelchem Gewimmel, das auf der Erde kriecht.
45 Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägypten hergeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.«
Denn Ich bin Jehovah, Der euch aus Ägyptenland heraufgebracht, auf daß Ich euer Gott sei. So seid denn heilig, denn Ich bin heilig.
46 Dies sind die Vorschriften in betreff der vierfüßigen Tiere, der Vögel und aller lebenden Wesen, die sich im Wasser regen, und all der Wesen, von denen die Erde wimmelt,
Das ist das Gesetz vom Vieh und Gevögel und allen lebendigen Seelen, die sich im Wasser regen, und allen Seelen, die auf der Erde wimmeln;
47 damit man einen Unterschied macht zwischen dem Unreinen und dem Reinen, zwischen den Tieren, die man essen darf, und denen, die nicht gegessen werden dürfen.
Damit ihr scheidet zwischen Unreinem und zwischen Reinem, und zwischen dem Tiere, das ihr essen und dem Tier, das ihr nicht essen sollt.

< 3 Mose 11 >