< Josua 20 >

1 gebot der HERR dem Josua folgendes:
Und der Herr redete also mit Josue:
2 »Mache den Israeliten folgende Mitteilung: ›Bestimmt euch noch die Zufluchtsstädte, von denen ich zu euch durch Mose gesagt habe,
"Sprich zu den Söhnen Israels: Bestimmt euch die Zufluchtsstädte, von denen ich durch Moses zu euch gesagt habe,
3 daß ein Totschläger dahin fliehen solle, der jemand aus Versehen, unvorsätzlich, getötet hat; die sollen euch als Zufluchtsstätten vor dem Bluträcher dienen.‹
daß ein Totschläger, der unvorsätzlich, unversehens einen Menschen totschlug, dorthin fliehe! Sie seien euch Zuflucht vor dem Bluträcher!
4 Flüchtet er sich dann in eine von diesen Städten und bleibt am Eingang des Stadttores stehen und trägt den Ältesten der betreffenden Stadt seine Sache vor, so sollen sie ihn bei sich in der Stadt aufnehmen und ihm einen Ort anweisen, daß er bei ihnen wohnen kann.
Er (der Totschläger) fliehe in eine dieser Städte, trete an des Stadttores Eingang und berichte seine Sache den Ältesten der Stadt! Dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm einen Platz anweisen, und er bleibe bei ihnen!
5 Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, weil er den andern unvorsätzlich getötet hat, ohne ihm schon früher feind gewesen zu sein.
Verfolgt ihn der Bluträcher, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, weil er seinen Nächsten unwissentlich getötet und ihn nicht von früher her gehaßt hat.
6 Er soll vielmehr in der betreffenden Stadt wohnen bleiben, bis er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden, und dann bis zum Tode des derzeitigen Hohenpriesters; alsdann darf der Totschläger wieder in seine Ortschaft und in sein Haus zurückkehren, in die Ortschaft, aus der er geflohen war.«
Er bleibe in dieser Stadt, bis er vor der Gemeinde zum Gerichte gestanden, bis zum Tode des jeweiligen Hohenpriesters! Dann soll der Totschläger heimkehren; er gehe in seine Stadt und sein Haus, in die Stadt, aus der er geflohen ist.'"
7 Da machten die Israeliten Kedes in Galiläa im Gebirge Naphthali und Sichem im Berglande auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda zu geweihten Zufluchtsstätten.
Da bestimmten sie Kedes in Galiläa auf dem Gebirge Naphtali, auf dem Gebirge Ephraim Sichern und Kirjat Arba, das ist Hebron auf dem Gebirge Juda.
8 Jenseits des Jordans aber, östlich von Jericho, bestimmten sie zu derartigen Städten Bezer in der Steppe, auf der Hochebene im Stamme Ruben, ferner Ramoth in Gilead im Stamme Gad, und Golan in Basan im Stamme Manasse.
Jenseits des Jordan bei Jericho im Osten bestellten sie Beser in der Steppe, auf der Hochebene vom Stamme Ruben, Ramot in Gilead vom Stamme Gad und Golan in Basan vom Stamme Manasse.
9 Dies waren die Städte, die man für alle Israeliten und für die unter ihnen lebenden Fremdlinge dazu bestimmte, daß jeder, der einen andern unvorsätzlich getötet hätte, sich dorthin flüchten sollte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers den Tod fände, ehe er vor der Gemeinde gestanden hätte.
Dies waren die Freistädte für alle Israeliten und die Fremdlinge unter ihnen, daß dorthin alle fliehen sollten, die einen Menschen unvorsätzlich töteten, damit sie nicht durch einen Bluträcher stürben, bevor sie vor der Gemeinde gestanden hätten.

< Josua 20 >